Profi-Preise: RVG löst BRAGO ab

"AUTO BILD, guten Tag" – die Telefon-Auskunft gehört für unser Ratgeber-Ressort zum täglichen Brot. Anrufer sind nicht selten Leser, die geblitzt wurden, zur Blutentnahme mussten oder der Nötigung im Straßenverkehr beschuldigt werden. Wenn sich die erste Aufregung gelegt hat, das Anliegen besprochen ist und wir zur Beratung durch einen Anwalt raten, folgt oft der Satz: „Aber ich habe doch keine Rechtsschutzversicherung!“

Das ist zwar Pech – aber noch kein Grund, gleich aufzugeben. Denn die Kosten für eine anwaltliche Vertretung sind kalkulierbar. Zumindest bis jetzt. Denn bislang können Rechtsanwälte ihren Mandanten die Kosten für die einzelnen Schritte im Rahmen der "Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung" (BRAGO) vorrechnen. Diese Gebührenordnung wird nun zum ersten Juli abgelöst durch das "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" (RVG). Leider wird der gute Rat des Anwalts in Bußgeldsachen und Strafverfahren damit zugleich teurer. Auch der "Ost-Abschlag" von zehn Prozent, der bisher von den Anwälten in den neuen Ländern vorgenommen wurde, entfällt.

In zwei Beispielen (siehe Tabelle nächste Seite) haben wir die Kosten für zwei typische Fälle (Rotlichtverstoß und Trunkenheitsfahrt) kalkuliert, wie sie nach Einschätzung von AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke nach RVG fällig werden. Die Kostensteigerung beträgt in beiden Fällen rund 28 Prozent. Nach der Gebührenordnung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Anwalts sind keine starren Sätze festgeschrieben, sondern Gebührenrahmen.

Tipp: festes Honorar vereinbaren

Der liegt etwa für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung (Termingebühr) zwischen 30 und 400 Euro. Rechtsanwalt Rocke: "Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. Vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Sache sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten."

Tipp für nicht rechtsschutzversicherte Autofahrer: Sie sollten mit dem Anwalt ein festes Verteidigerhonorar schriftlich vereinbaren. Zur Rechnung vom Anwalt kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. In einem Bußgeldverfahren sind das zehn Prozent einer verhängten Geldbuße, in einem Strafverfahren mit Verurteilung zu Freiheitsstrafe 120 bis 600 Euro. Bei einem Alkoholdelikt etwa werden rund 100 Euro für einen Gutachter fällig. Geht ein Verfahren mit einem Freispruch aus, kommen auf den Betroffenen keine Kosten zu. Auch dessen Anwaltshonorar zahlt die Staatskasse bis zur Höhe eines nach RVG angemessenen Honorars.

Verkehrsrechtsanwalt gesucht? Adressen nennen die zuständige Anwaltskammer (Telefonauskunft), die Automobilclubs oder der Deutsche Anwaltverein unter Telefon 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute)und www.anwaltauskunft.de.