AUTO BILD ALLRAD-Ratgeber
Legal ins Gelände

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Mal eben mit dem Auto ins Gelände? Vorsicht, das könnte teuer werden. AUTO BILD ALLRAD hat 16 Gelände gefunden, wo die Offroad-Tour erlaubt ist.
Wer im Osten lebt, der hat es besser! Diese Ansicht mag vielleicht nicht jeder teilen, aber zumindest unter Geländefahrern hat es sich herumgesprochen: Die östlichen Bundesländer sind mit legalen Offroad-Fahrgeländen besser ausgestattet als etwa das dicht besiedelte Baden-Württemberg. Im Osten handelt es sich meist um umgewidmetes Ex-Militärgelände. Aber auch im Westen tut sich etwas: In Rheinland-Pfalz bereichert seit Kurzem das Camp4Fun am Nürburgring das Angebot.
In Ermangelung legaler Fahrgelände nehmen viele Offroadfahrer sonntags gerne mal illegal eine verwaiste Sandgrube unter die Räder. AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke rät davon ab: "Sie könnten sich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs einhandeln." Darauf stehen 20 bis 40 Tagessätze zu je einem Dreißigstel des Monatsgehalts – bereits bei Durchschnittsverdienern kommt eine vierstellige Geldstrafe zusammen.
In der Liste unten stellen wir 16 Fahrgelände vor, haben uns aber auf jene beschränkt, die für jedermann öffentlich zugänglich sind. Vereinsgelände, die Nichtmitglieder nur selten nutzen dürfen, haben wir ebenso weggelassen wie fahrschuleigene Gelände oder Bundeswehr-Truppenübungsplätze mit ihren vielen Nutzungsbeschränkungen.
In Ermangelung legaler Fahrgelände nehmen viele Offroadfahrer sonntags gerne mal illegal eine verwaiste Sandgrube unter die Räder. AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke rät davon ab: "Sie könnten sich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs einhandeln." Darauf stehen 20 bis 40 Tagessätze zu je einem Dreißigstel des Monatsgehalts – bereits bei Durchschnittsverdienern kommt eine vierstellige Geldstrafe zusammen.
In der Liste unten stellen wir 16 Fahrgelände vor, haben uns aber auf jene beschränkt, die für jedermann öffentlich zugänglich sind. Vereinsgelände, die Nichtmitglieder nur selten nutzen dürfen, haben wir ebenso weggelassen wie fahrschuleigene Gelände oder Bundeswehr-Truppenübungsplätze mit ihren vielen Nutzungsbeschränkungen.
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