Auto, Blaulicht, Polizei, Rettungsgasse, Ratgeber
Blaulicht rückt an: Das müssen Autofahrer beachten

—
Wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn anrücken, müssen Autofahrer ganz besonders aufmerksam sein. AUTO BILD zeigt, was zu tun ist!
Bild: DPA
Aufmerksamkeit ist im Straßenverkehr das A und O. Das gilt ganz besonders bei herannahenden Einsatzfahrzeuge. Denn wenn diese mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, muss es schnell gehen – sowohl was den Einsatz selbst betrifft als auch die Reaktion der Verkehrsteilnehmer.
Paragraf 38 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt ganz klar: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
Wer sich nicht daran hält, für den kann es teuer werden. Es drohen ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung steigt das Bußgeld jeweils auf 280 Euro und 320 Euro.
Das B-G-A-Reaktionsmodell anwenden
Doch wie verhält man sich richtig? Der ADAC rät, einen simplen Trick anzuwenden: das B-G-A-Reaktionsmodell. B für Blinken, G für Geschwindigkeit reduzieren und A für Anhalten. Eine Verhaltensweisung in aller Kürze.
Es fängt aber natürlich damit an, dass man sich vergewissern sollte, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Vor allem gilt: Ruhe bewahren, die anderen Verkehrsteilnehmer im Blick haben und nicht plötzlich abbremsen, sondern vorsichtig und umsichtig.
Dann gilt es, einen geeigneten Weg zu finden, so schnell wie möglich Platz zu machen. Auch das sollte mit der gebotenen Vorsicht gemacht werden – also bloß nicht abrupt zur Seite ziehen, sondern den Verkehr beobachten, den Blinker setzen und nach rechts orientieren. Im Idealfall findet man am Straßenrand, in einer Parkbucht, Bushaltestelle oder Einfahrt einen geeigneten Ort, um das Einsatzfahrzeug passieren zu lassen.
Auf der Autobahn: Rettungsgasse!
Auf der Autobahn gilt das Prinzip der Rettungsgasse. Für die Bildung der Rettungsgasse gibt es einen "Handgriff", im wahrsten Sinne des Wortes: die Rechte-Hand-Regel.

Auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
Bild: dpa
In Kürze: Alle Fahrzeuge auf der links äußersten Spur fahren nach links, alle anderen fahren nach rechts. (Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Rettungsgasse!)
Über Rot fahren ist erlaubt
Wichtig zu wissen: Ein nahendes Einsatzfahrzeug ist eine Ausnahme, bei der man legal und ohne Folgen über eine rote Ampel fahren darf. Ist es nur möglich, Platz zu machen, wenn man eine rote Ampel und die Haltelinie überfährt, darf man das vorsichtig (!) machen. Anschließend sollte man aber entweder dort auf Grün warten oder hinter die Haltelinie zurückfahren. (Es gibt übrigens noch weitere Ausnahmen, wann man eine rote Ampel überfahren darf.)
Wird man von einem Rotlichtblitzer erwischt, kann man gegen das Bußgeld Einspruch einlegen. Dabei sollte man sich zudem Datum, Uhrzeit und Kennzeichen des Einsatzwagens merken.
Service-Links