Auto-Garantie Neuwagen
Welcher Hersteller bietet welche Garantiezeiten?

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Hersteller-Garantien für Neuwagen liegen meist bei zwei Jahren Laufzeit. Einige Autobauer gehen aber noch deutlich darüber hinaus. Hier kommt unser Überblick für die wichtigsten Fahrzeug-Marken.
Bild: Getty
Wer einen Neuwagen kauft, darf ein mängelfreies Fahrzeug erwarten. Deshalb hat der Gesetzgeber für eine Sachmängelhaftung in Form einer zweijährigen Gewährleistung gesorgt. Die Idee ist einfach: Wenn ein Neuwagen nicht mängelfrei übergeben wird, tritt der klassische Gewährleistungsfall ein. Der Verkäufer muss nachbessern, allerdings entlastet ihn nach zwölf Monaten die Beweislastumkehr. Dann muss der Autobesitzer belegen, dass ein Fahrzeugmangel schon vor Kauf existierte.
Hersteller-Garantie ist eine freiwillige Leistung
Verbraucherfreundlicher sind mehrjährige Garantien. Sie haben sich im Neuwagengeschäft in Deutschland als Standard etabliert, bieten ein Plus an Sicherheit beim Kauf und können langfristig das Unterhaltskostenrisiko senken. Da die Hersteller-Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung ist, unterscheidet sie sich in Dauer und Umfang von Hersteller zu Hersteller deutlich – mitunter auch von Modell zu Modell.
Aktuell liegt die typische Neuwagengarantiedauer meist bei rund zwei bis fünf Jahren, wobei E-Fahrzeuge oft umfangreichere Garantien haben als Verbrennermodelle. Garantieriesen sind die Marken Kia und MG. Sie locken potenzielle Kunden mit sieben Jahren, deckeln jedoch bei 150.000 Kilometer Laufleistung. Der vietnamesische Newcomer VinFast garantiert sogar zehn Jahre oder 200.000 Kilometer.
Durchrostungsgarantie: Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich
Porsche bietet mit seinem Approved-Programm eine besonders umfangreiche, aber kostenpflichtige Garantieverlängerung bis zum 15. Jahr an. Für lange Haltedauern ist das Thema Durchrostungsgarantie wichtig. Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich. Daimler garantiert sogar 30 lochfreie Jahre, wenn alle Servicetermine fristgerecht in der Markenwerkstatt erledigt wurden. Ein Blick ins Kleingedruckte enthüllt Kurioses: Durchrostungen sind nur von innen nach außen versichert.
Relevanter sind da eher die Garantien für Hybrid- und E-Antriebskomponenten: Viele Hersteller gehen bei diesen Baugruppen über die klassische Neuwagengarantie hinaus. Bei Hochvolt-Akkus ist eine garantierte Lebensdauer von acht Jahren, 160.000 Kilometern oder 70 Prozent Batteriekapazität aktueller Branchenstandard. Falls ein Austausch-Akku fällig wird, sind Details entscheidend.
Nicht immer besteht ein Anspruch auf ein Ersatzteil mit 100 Prozent Kapazität. Spitzenreiter bei der garantierten Akku-Ausdauer sind momentan Mercedes (10 Jahre oder 250.000 km) und Lexus (10 Jahre/1.000.000 Kilometer).
Herstellergarantien im Überblick
Hersteller | Neuwagengarantie | Lackgarantie | Garantie gegen Durchrostung | Garantie auf E-Antriebskomponenten | Hochvoltbatterie (BEV und PHEV) | Besonderheiten |
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Aiways | 5 Jahre/150 000 km | 4 Jahre/150 000 km | 10 Jahre | 8 Jahre/150 000 km | 8 Jahre/150 000 km/ 75 % Batteriekapazität | Bei Garantiefällen in Deutschland ist ATU der Ansprechpartner |
Alfa Romeo | 4 Jahre (2 + 2 Jahre), PHEV: 5 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km | – |
Audi | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität | Garantieverlängerung auf 5 Jahre nachträglich online möglich |
Bentley | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre/160 000 km, je nachdem, was früher eintritt | Garantiereparaturen müssen von einem Bentley-Vertragshändler durchgeführt werden |
BMW | 3 Jahre Gewährleistung (BMW-Qualitätsbrief) | 3 Jahre Gewährleistung (BMW-Qualitätsbrief) | 12 Jahre Gewährleistung | 3 Jahre Gewährleistung/ unbegrenzte Kilometer (BMW-Qualitätsbrief) | PHEV: 6 Jahre/100 000 km Gewährleistung; BEV: 8 Jahre/ 160 000 km Gewährleistung | Leistungen können in Europa bei jedem von BMW anerkannten Betrieb geltend gemacht werden |
BYD | modellabhängig 4 bis 5 Jahre/80 000 km | 3 Jahre | 5 Jahre/100 000 km | modellabhängig 8 Jahre/160 000 bis 200 000 km/70 % | ||
Citroën | 2 Jahre | 2 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität | Garantieverlängerung bis zu 4 Jahre/ 200 000 km |
Cupra | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | PHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km; BEV bis 70 % Batteriekapazität | Es gibt keine konkrete Werkstattbindung |
Dacia | 3 Jahre/100 000 km | 2 Jahre | 6 Jahre | 3 Jahre/100 000 km | Jogger: 8 Jahre/160 000 km/ 63% Batteriekapazität; Spring: 8 Jahre/120 000 km/ 75 % Batteriekapazität | je nach Leasing- oder Finanzierungsmodell zwei Jahre Anschlussgarantie |
DS | 2 Jahre | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre/160 000 km | Garantieverlängerung bis zu 5 Jahre/ 240 000 km |
Fiat | 2 Jahre | 2 Jahre | 7 Jahre | 8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität | – | |
Ford | 2 Jahre | 2 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre/100 000 km | 8 Jahre/160 000 km | Garantieverlängerung bis 10 Jahre/200 000 km möglich |
Honda | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre/100 000 km | 8 Jahre/160 000 km | Für die Durchrostungsgarantie ist eine jährliche Kontrolle bei einem Honda-Händler notwendig |
Hyundai | 5 Jahre; Elektromodelle 8 Jahre | 5 Jahre; Staria 2 Jahre | generell 12 Jahre; Staria 10 Jahre | PHEV: 5 Jahre/ unbegrenzte Kilometer; BEV: 8 Jahre/ unbegrenzte Kilometer | 8 Jahre/160 000 km | Für die Wartung ist jeder Hyundai- Service-Partner oder die Fachwerkstatt zuständig, bei Garantiearbeiten nur der Hyundai-Service-Partner |
Jaguar | 5 Jahre/150 000 km | 3 Jahre | 6 Jahre | – | PHEV: 6 Jahre/100 000 km/ 70 %; BEV: 8 Jahre/160 000 km/70 % | – |
Jeep | 2 Jahre | 2 Jahre | 7 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km | – |
Kia | 7 Jahre/150 000 km | 5 Jahre/150 000 km | Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen von mindestens 7 Jahren/ 150 000 km. Je nach Modell bis zu 12 Jahre | 7 Jahre/150 000 km | 7 Jahre/150 000 km | Einschränkung: Audio- und Infotainmentsysteme 3 Jahre, Batterie 2 Jahre |
Lamborghini | 3 Jahre | 12 Jahre | – | – | bis 10 Jahre/100 000 km mgl. (Urus) | |
Land Rover | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre/unbegrenzte Laufleistung | 6 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km | – |
Lexus | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre auf Hybridkomponenten | Lexus UX 300e: eine Million km oder 10 Jahre Akku-Garantie | Garantieverlängerung bis zum 10. Jahr durch Lexus-Regelservice |
Lynk & Co | 4 Jahre/120 000 km | 4 Jahre/120 000 Kilometer | 12 Jahre/120 000 Kilometer | 8 Jahre/120 000 km | ||
Maserati | 3 Jahre | 3 Jahre | 8 Jahre, jedoch nur 4 Jahre Basisabdeckung. In den weiteren 4 Jahren muss jährlich bei einem autorisierten Maserati- Vertragspartner eine planmäßige Wartung und Überprüfung erfolgen | 3 Jahre | 8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität | Garantieverlängerung für Motor, Getriebe und Kraftübertragung auf bis zu 10 Jahre möglich |
Mazda | 6 Jahre/150 000 km | 3 Jahre | 12 Jahre | 6 Jahre/150 000 km | 8 Jahre/160 000 km | Anschlussgarantie bis zum 10. Jahr |
Mercedes | 2 Jahre /unbegrenzte Kilometer | 2 Jahre | Maximal 30 Jahre. 2 Jahre ab Erstzulassung, Verlängerung ab dem 3. Jahr bei Erneuerung des MB-Services bis zum nächsten Service | 2 Jahre | PHEV: 6 Jahre/100 000 km; BEV: Akku bei BEV-Modellen EQA/EQB/EQC: 8 Jahre/160 000 km; EQE/EQE SUV/EQS/EQS SUV: 10 Jahre/250 000 km | Garantieverlängerung auf 12 Jahre/200 000 km möglich. Durchrostungsgarantie nur bei Wartung durch Mercedes-Partner |
MG | 7 Jahre/150 000 km | 3 Jahre/72 000 Kilometer | 7 Jahre bei jährlicher Inspektion durch MG-Partner | 7 Jahre/150 000 km/70 % | Infotainment, Komfort- und Fahrerassistenzsysteme mit nur drei Jahren Garantie | |
Mini | 3 Jahre Gewährleistung (Mini-Qualitätsbrief) | 3 Jahre Gewährleistung (Mini- Qualitätsbrief) | 12 Jahre Gewährleistung | 3 Jahre Gewährleistung (Mini-Qualitätsbrief) | PHEV: 6 Jahre/100 000 km Gewährleistung; BEV: 8 Jahre/ 160 000 km Gewährleistung | Garantieleistungen sind europaweit gültig |
Mitsubishi | 5 Jahre/100 000 km | 5 Jahre/100 000 km | 12 Jahre | PHEV: 8 Jahre/160 000km | Anschlussgarantie bis 10 Jahre/200 000 Kilometer möglich | |
Nio | 5 Jahre/150 000 km | 3 Jahre/150 000 km | 10 Jahre | 8 Jahre/160 000 km | – | |
Nissan | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre | Pkw 12 Jahre | 5 Jahre/100 000 km | 5 Jahre/100 000 km (PHEV), 8 Jahre/160 000 km (BEV) | Anschlussgarantien modellabhängig bis 7 Jahre/160 000 km |
Opel | 2 Jahre | – | maximal 12 Jahre | 8 Jahre/160 000 km | vier Jahre Opel-Anschlussgarantie möglich/bis 200 000 km | |
Ora (GWM) | 5 Jahre | 5 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität | – |
Peugeot | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität | E-Prüfung nach Herstellervorgaben inklusive Hersteller-/Vertragspartnerstempel |
Polestar | 2 Jahre | 2 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | 8 Jahre/160 000 km | 3 Jahre Anschlussgarantie möglich |
Porsche | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität | Nach Ablauf der Neufahrzeuggarantie kostenpflichtige Porsche-Approved-Garantie-Option bis zum 15. Jahr |
Renault | 2 bis 5 Jahre | bis zu 3 Jahre | bis zu 12 Jahre | 2 bis 5 Jahre, je nach Garantie | 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität | – |
Rolls-Royce | 4 Jahre/unbegrenzte Kilometer bei nichtkommerzieller Nutzung | 4 Jahre/unbegrenzte Kilometer bei nichtkommerzieller Nutzung | 12 Jahre | – | – | Garantievoraussetzung: Wartung durch Rolls-Royce Motor Cars Authorised Workshops (weltweit) |
Seat | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | PHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km; BEV bis 70 % Batteriekapazität | Verlängerung auf 5 Jahre möglich. Keine konkrete Werkstattbindung |
Skoda | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | 2 Jahre | PHEV: 8 Jahre; BEV: 8 Jahre/160 000 km | Keine Werkstattbindung. Lediglich die Einhaltung der Herstellervorgaben ist zu beachten |
Smart | 2 Jahre | 2 Jahre | 12 Jahre | 8 Jahre/160 000 km | 8 Jahre/200 000 km/70 % Batteriekapazität | |
SsangYong | 5 bis 7 Jahre/100 000 bis 150 000 km | – | 6 Jahre | – | 7 Jahre/150 000 km | – |
Subaru | 5 Jahre/160 000 km; BEV: 8 Jahre /160 000 km | 3 Jahre | 12 Jahre | MHEV: 5 Jahre/160 000 km; BEV: 8 Jahre/160 000 km | MHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität | Keine Werkstattbindung. Alle Wartungen müssen gemäß Herstellervorgaben durchgeführt werden |
Suzuki | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre/100 000 km | 12 Jahre | 5 Jahre/100 000 km | PHEV: 5 Jahre/100 000 km | Es gelten die Wartungsintervalle und -vorschriften nach Herstellervorgabe |
Tesla | 4 Jahre/80 000 km | – | 12 Jahre | – | 8 Jahre/192 000 bzw 240 000 km | – |
Toyota | 3 Jahre/100 000 km | 3 Jahre | 12 Jahre | 5 Jahre/100 000 km auf Hybridkomponenten | 10 Jahre/1 000 000 km (bZ4X) | 10 Jahre Relax-Fahrzeuggarantie nur bei Regelwartung durch Toyota |
VinFast | 10 Jahre/200 000 km | – | – | – | 10 Jahre/200 000 km/70 % | 3 Jahre auf Starterbatterie |
Volvo | Verbrenner und PHEV: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung; BEV 3 Jahre/100 000 km | 2 Jahre | 12 Jahre | Dauer der Garantie E-Antriebe = Hersteller- garantiezeit für das Fahrzeug | 8 Jahre/160 000 km | Garantieverlängerung auf bis zu 10 Jahre optional möglich |
VW | 2 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre | – | 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität | Garantieverlängerung auf 5 Jahre/150 000 km möglich |
Wey | 5 Jahre | – | – | 8 Jahre/160 000 km | 8 Jahre/160 000 km | – |
Was Sie über die Hersteller-Garantie wissen sollten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, darf deshalb an Bedingungen geknüpft sein. Dies sind meist:
• Die regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
• Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt und nur mit Original-Ersatzteilen.
• Versäumt ein Kunde eine Inspektion oder lässt sie zu spät durchführen, kann der Garantieanspruch verfallen. Damit wollen die Hersteller ihre Kunden möglichst lange an die Marken-Werkstätten binden.
• Reparaturen innerhalb der Garantiezeit verlängern weder die Garantie des Autos noch die des ersetzten oder reparierten Teils.
• Für Verschleißteile gilt die Garantie nicht.
• Anschlussgarantien sind oft keine Voll-, sondern Baugruppen-Garantien für Antriebsstrang oder Motor.
• Die regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
• Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt und nur mit Original-Ersatzteilen.
• Versäumt ein Kunde eine Inspektion oder lässt sie zu spät durchführen, kann der Garantieanspruch verfallen. Damit wollen die Hersteller ihre Kunden möglichst lange an die Marken-Werkstätten binden.
• Reparaturen innerhalb der Garantiezeit verlängern weder die Garantie des Autos noch die des ersetzten oder reparierten Teils.
• Für Verschleißteile gilt die Garantie nicht.
• Anschlussgarantien sind oft keine Voll-, sondern Baugruppen-Garantien für Antriebsstrang oder Motor.

Nachweis: Nur bei regelmäßigen Wartungen gibt es Garantie.
Bild: Thomas Ruddies
Was ist Gewährleistung?
Jedes neue Auto fällt unter die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (§§ 433 FF. BGB). Diese Gewährleistung ist ein Anspruch, den der Käufer gegen den Verkäufer hat. Er gilt 24 Monate und bezieht sich auf Mängel, die bereits bei Auslieferung bestanden, jedoch erst nach der Übergabe auffielen.
In den ersten zwölf Monaten nach Kauf gilt dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt: Der Verkäufer muss in dieser Zeit beweisen, dass der Wagen bei Übergabe ohne Mängel war. Kann er das nicht, muss er Ersatz leisten oder den Mangel beheben, sprich reparieren. Ab dem 13 Monat liegt die Beweislast beim Kunden. Bei Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen kann die Gewährleistung vertraglich von 24 auf zwölf Monate gekürzt werden. Die Beweislastumkehr bleibt dabei erhalten.
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