Auto-Garantie Neuwagen
Welcher Hersteller bietet welche Garantiezeiten?

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Hersteller-Garantien für Neuwagen liegen meist bei zwei Jahren Laufzeit. Einige Autobauer gehen aber noch deutlich darüber hinaus. Hier kommt unser Überblick für die wichtigsten Fahrzeug-Marken.
Bild: Getty
Wer einen Neuwagen kauft, darf ein mängelfreies Fahrzeug erwarten. Deshalb hat der Gesetzgeber für eine Sachmängelhaftung in Form einer zweijährigen Gewährleistung gesorgt. Die Idee ist einfach: Wenn ein Neuwagen nicht mängelfrei übergeben wird, tritt der klassische Gewährleistungsfall ein. Der Verkäufer muss nachbessern, allerdings entlastet ihn nach zwölf Monaten die Beweislastumkehr. Dann muss der Autobesitzer belegen, dass ein Fahrzeugmangel schon vor Kauf existierte.
Hersteller-Garantie ist eine freiwillige Leistung
Verbraucherfreundlicher sind mehrjährige Garantien. Sie haben sich im Neuwagengeschäft in Deutschland als Standard etabliert, bieten ein Plus an Sicherheit beim Kauf und können langfristig das Unterhaltskostenrisiko senken. Da die Hersteller-Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung ist, unterscheidet sie sich in Dauer und Umfang von Hersteller zu Hersteller deutlich – mitunter auch von Modell zu Modell.
Aktuell liegt die typische Neuwagengarantiedauer meist bei rund zwei bis fünf Jahren, wobei E-Fahrzeuge oft umfangreichere Garantien haben als Verbrennermodelle. Garantieriesen sind die Marken Kia und MG. Sie locken potenzielle Kunden mit sieben Jahren, deckeln jedoch bei 150.000 Kilometer Laufleistung. Der vietnamesische Newcomer VinFast garantiert sogar zehn Jahre oder 200.000 Kilometer.
Durchrostungsgarantie: Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich
Porsche bietet mit seinem Approved-Programm eine besonders umfangreiche, aber kostenpflichtige Garantieverlängerung bis zum 15. Jahr an. Für lange Haltedauern ist das Thema Durchrostungsgarantie wichtig. Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich. Daimler garantiert sogar 30 lochfreie Jahre, wenn alle Servicetermine fristgerecht in der Markenwerkstatt erledigt wurden. Ein Blick ins Kleingedruckte enthüllt Kurioses: Durchrostungen sind nur von innen nach außen versichert.
Relevanter sind da eher die Garantien für Hybrid- und E-Antriebskomponenten: Viele Hersteller gehen bei diesen Baugruppen über die klassische Neuwagengarantie hinaus. Bei Hochvolt-Akkus ist eine garantierte Lebensdauer von acht Jahren, 160.000 Kilometern oder 70 Prozent Batteriekapazität aktueller Branchenstandard. Falls ein Austausch-Akku fällig wird, sind Details entscheidend.
Nicht immer besteht ein Anspruch auf ein Ersatzteil mit 100 Prozent Kapazität. Spitzenreiter bei der garantierten Akku-Ausdauer sind momentan Mercedes (10 Jahre oder 250.000 km) und Lexus (10 Jahre/1.000.000 Kilometer).
Herstellergarantien im Überblick
Hersteller
Neuwagengarantie
Lackgarantie
Garantie gegen Durchrostung
Garantie auf E-Antriebskomponenten
Hochvoltbatterie (BEV und PHEV)
Besonderheiten
Aiways
Alfa Romeo
Audi
Bentley
BMW
BYD
Citroën
Cupra
Dacia
DS
Fiat
Ford
Honda
Hyundai
Jaguar
Jeep
Kia
Lamborghini
Land Rover
Lexus
Lynk & Co
Maserati
Mazda
Mercedes
MG
Mini
Mitsubishi
Nio
Nissan
Opel
Ora (GWM)
Peugeot
Polestar
Porsche
Renault
Rolls-Royce
Seat
Skoda
Smart
SsangYong
Subaru
Suzuki
Tesla
Toyota
VinFast
Volvo
VW
Wey
Was Sie über die Hersteller-Garantie wissen sollten
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, darf deshalb an Bedingungen geknüpft sein. Dies sind meist:
• Die regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
• Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt und nur mit Original-Ersatzteilen.
• Versäumt ein Kunde eine Inspektion oder lässt sie zu spät durchführen, kann der Garantieanspruch verfallen. Damit wollen die Hersteller ihre Kunden möglichst lange an die Marken-Werkstätten binden.
• Reparaturen innerhalb der Garantiezeit verlängern weder die Garantie des Autos noch die des ersetzten oder reparierten Teils.
• Für Verschleißteile gilt die Garantie nicht.
• Anschlussgarantien sind oft keine Voll-, sondern Baugruppen-Garantien für Antriebsstrang oder Motor.
• Die regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
• Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt und nur mit Original-Ersatzteilen.
• Versäumt ein Kunde eine Inspektion oder lässt sie zu spät durchführen, kann der Garantieanspruch verfallen. Damit wollen die Hersteller ihre Kunden möglichst lange an die Marken-Werkstätten binden.
• Reparaturen innerhalb der Garantiezeit verlängern weder die Garantie des Autos noch die des ersetzten oder reparierten Teils.
• Für Verschleißteile gilt die Garantie nicht.
• Anschlussgarantien sind oft keine Voll-, sondern Baugruppen-Garantien für Antriebsstrang oder Motor.

Nachweis: Nur bei regelmäßigen Wartungen gibt es Garantie.
Bild: Thomas Ruddies
Was ist Gewährleistung?
Jedes neue Auto fällt unter die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (§§ 433 FF. BGB). Diese Gewährleistung ist ein Anspruch, den der Käufer gegen den Verkäufer hat. Er gilt 24 Monate und bezieht sich auf Mängel, die bereits bei Auslieferung bestanden, jedoch erst nach der Übergabe auffielen.
In den ersten zwölf Monaten nach Kauf gilt dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt: Der Verkäufer muss in dieser Zeit beweisen, dass der Wagen bei Übergabe ohne Mängel war. Kann er das nicht, muss er Ersatz leisten oder den Mangel beheben, sprich reparieren. Ab dem 13 Monat liegt die Beweislast beim Kunden. Bei Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen kann die Gewährleistung vertraglich von 24 auf zwölf Monate gekürzt werden. Die Beweislastumkehr bleibt dabei erhalten.
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