Wer einen Neuwagen kauft, darf ein mängelfreies Fahrzeug erwarten. Deshalb hat der Gesetzgeber für eine Sachmängelhaftung in Form einer zweijährigen Gewährleistung gesorgt. Die Idee ist einfach: Wenn ein Neuwagen nicht mängelfrei übergeben wird, tritt der klassische Gewährleistungsfall ein. Der Verkäufer muss nachbessern, allerdings entlastet ihn nach zwölf Monaten die Beweislastumkehr. Dann muss der Autobesitzer belegen, dass ein Fahrzeugmangel schon vor Kauf existierte.

Hersteller-Garantie ist eine freiwillige Leistung

Verbraucherfreundlicher sind mehrjährige Garantien. Sie haben sich im Neuwagengeschäft in Deutschland als Standard etabliert, bieten ein Plus an Sicherheit beim Kauf und können langfristig das Unterhaltskostenrisiko senken. Da die Hersteller-Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung ist, unterscheidet sie sich in Dauer und Umfang von Hersteller zu Hersteller deutlich – mitunter auch von Modell zu Modell.
Aktuell liegt die typische Neuwagengarantiedauer meist bei rund zwei bis fünf Jahren, wobei E-Fahrzeuge oft umfangreichere Garantien haben als Verbrennermodelle. Garantieriesen sind die Marken Kia und MG. Sie locken potenzielle Kunden mit sieben Jahren, deckeln jedoch bei 150.000 Kilometer Laufleistung. Der vietnamesische Newcomer VinFast garantiert sogar zehn Jahre oder 200.000 Kilometer.

Durchrostungsgarantie: Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich

Porsche bietet mit seinem Approved-Programm eine besonders umfangreiche, aber kostenpflichtige Garantieverlängerung bis zum 15. Jahr an. Für lange Haltedauern ist das Thema Durchrostungsgarantie wichtig. Zwölf Jahre sind inzwischen nicht ungewöhnlich. Daimler garantiert sogar 30 lochfreie Jahre, wenn alle Servicetermine fristgerecht in der Markenwerkstatt erledigt wurden. Ein Blick ins Kleingedruckte enthüllt Kurioses: Durchrostungen sind nur von innen nach außen versichert.
Relevanter sind da eher die Garantien für Hybrid- und E-Antriebskomponenten: Viele Hersteller gehen bei diesen Baugruppen über die klassische Neuwagengarantie hinaus. Bei Hochvolt-Akkus ist eine garantierte Lebensdauer von acht Jahren, 160.000 Kilometern oder 70 Prozent Batteriekapazität aktueller Branchenstandard. Falls ein Austausch-Akku fällig wird, sind Details entscheidend.
Nicht immer besteht ein Anspruch auf ein Ersatzteil mit 100 Prozent Kapazität. Spitzenreiter bei der garantierten Akku-Ausdauer sind momentan Mercedes (10 Jahre oder 250.000 km) und Lexus (10 Jahre/1.000.000 Kilometer).

Herstellergarantien im Überblick

Hersteller
Neuwagengarantie
Lackgarantie
Garantie gegen Durchrostung
Garantie auf E-Antriebskomponenten
Hochvoltbatterie (BEV und PHEV)
Besonderheiten
Abzweigung
Aiways
Abzweigung
Abzweigung
Alfa Romeo
Abzweigung
Abzweigung
Audi
Abzweigung
Abzweigung
Bentley
Abzweigung
Abzweigung
BMW
Abzweigung
Abzweigung
BYD
Abzweigung
Abzweigung
Citroën
Abzweigung
Abzweigung
Cupra
Abzweigung
Abzweigung
Dacia
Abzweigung
Abzweigung
DS
Abzweigung
Abzweigung
Fiat
Abzweigung
Abzweigung
Ford
Abzweigung
Abzweigung
Honda
Abzweigung
Abzweigung
Hyundai
Abzweigung
Abzweigung
Jaguar
Abzweigung
Abzweigung
Jeep
Abzweigung
Abzweigung
Kia
Abzweigung
Abzweigung
Lamborghini
Abzweigung
Abzweigung
Land Rover
Abzweigung
Abzweigung
Lexus
Abzweigung
Abzweigung
Lynk & Co
Abzweigung
Abzweigung
Maserati
Abzweigung
Abzweigung
Mazda
Abzweigung
Abzweigung
Mercedes
Abzweigung
Abzweigung
MG
Abzweigung
Abzweigung
Mini
Abzweigung
Abzweigung
Mitsubishi
Abzweigung
Abzweigung
Nio
Abzweigung
Abzweigung
Nissan
Abzweigung
Abzweigung
Opel
Abzweigung
Abzweigung
Ora (GWM)
Abzweigung
Abzweigung
Peugeot
Abzweigung
Abzweigung
Polestar
Abzweigung
Abzweigung
Porsche
Abzweigung
Abzweigung
Renault
Abzweigung
Abzweigung
Rolls-Royce
Abzweigung
Abzweigung
Seat
Abzweigung
Abzweigung
Skoda
Abzweigung
Abzweigung
Smart
Abzweigung
Abzweigung
SsangYong
Abzweigung
Abzweigung
Subaru
Abzweigung
Abzweigung
Suzuki
Abzweigung
Abzweigung
Tesla
Abzweigung
Abzweigung
Toyota
Abzweigung
Abzweigung
VinFast
Abzweigung
Abzweigung
Volvo
Abzweigung
Abzweigung
VW
Abzweigung
Abzweigung
Wey
Abzweigung
5 Jahre/150 000 km 
4 Jahre (2 + 2 Jahre), PHEV: 5 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre 
3 Jahre Gewährleistung (BMW-Qualitätsbrief) 
modellabhängig 4 bis 5 Jahre/80 000 km 
2 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre/100 000 km 
2 Jahre 
2 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre/100 000 km 
5 Jahre; Elektromodelle 8 Jahre 
5 Jahre/150 000 km 
2 Jahre 
7 Jahre/150 000 km 
3 Jahre 
3 Jahre/100 000 km 
3 Jahre/100 000 km 
4 Jahre/120 000 km 
3 Jahre 
6 Jahre/150 000 km 
2 Jahre /unbegrenzte Kilometer 
7 Jahre/150 000 km 
3 Jahre Gewährleistung (Mini-Qualitätsbrief) 
5 Jahre/100 000 km 
5 Jahre/150 000 km 
3 Jahre/100 000 km 
2 Jahre 
5 Jahre 
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 bis 5 Jahre
4 Jahre/unbegrenzte Kilometer bei nichtkommerzieller Nutzung
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
5 bis 7 Jahre/100 000 bis 150 000 km
5 Jahre/160 000 km; BEV: 8 Jahre /160 000 km
3 Jahre/100 000 km
4 Jahre/80 000 km
3 Jahre/100 000 km
10 Jahre/200 000 km
Verbrenner und PHEV: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung; BEV 3 Jahre/100 000 km
2 Jahre
5 Jahre
4 Jahre/150 000 km 
2 Jahre 
3 Jahre 
3 Jahre 
3 Jahre Gewährleistung (BMW-Qualitätsbrief) 
3 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre 
2 Jahre 
2 Jahre 
2 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre 
5 Jahre; Staria 2 Jahre 
3 Jahre 
2 Jahre 
5 Jahre/150 000 km 
3 Jahre/unbegrenzte Laufleistung 
3 Jahre 
4 Jahre/120 000 Kilometer 
3 Jahre 
3 Jahre 
2 Jahre 
3 Jahre/72 000 Kilometer 
3 Jahre Gewährleistung (Mini- Qualitätsbrief) 
5 Jahre/100 000 km 
3 Jahre/150 000 km 
3 Jahre 
5 Jahre 
3 Jahre 
2 Jahre
3 Jahre 
bis zu 3 Jahre 
4 Jahre/unbegrenzte Kilometer bei nichtkommerzieller Nutzung
3 Jahre 
3 Jahre 
2 Jahre
3 Jahre 
3 Jahre/100 000 km
3 Jahre 
2 Jahre
3 Jahre 
10 Jahre 
8 Jahre 
12 Jahre 
3 Jahre 
12 Jahre Gewährleistung 
12 Jahre 
12 Jahre 
6 Jahre 
12 Jahre 
7 Jahre 
12 Jahre 
12 Jahre 
generell 12 Jahre; Staria 10 Jahre 
6 Jahre 
7 Jahre 
Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen von mindestens 7 Jahren/ 150 000 km. Je nach Modell bis zu 12 Jahre 
12 Jahre 
6 Jahre 
12 Jahre 
12 Jahre/120 000 Kilometer 
8 Jahre, jedoch nur 4 Jahre Basisabdeckung. In den weiteren 4 Jahren muss jährlich bei einem autorisierten Maserati- Vertragspartner eine planmäßige Wartung und Überprüfung erfolgen 
12 Jahre 
Maximal 30 Jahre. 2 Jahre ab Erstzulassung, Verlängerung ab dem 3. Jahr bei Erneuerung des MB-Services bis zum nächsten Service 
7 Jahre bei jährlicher Inspektion durch MG-Partner 
12 Jahre Gewährleistung 
12 Jahre 
10 Jahre 
Pkw 12 Jahre 
maximal 12 Jahre 
12 Jahre 
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
bis zu 12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
6 Jahre 
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
12 Jahre
8 Jahre/150 000 km 
3 Jahre 
3 Jahre Gewährleistung/ unbegrenzte Kilometer (BMW-Qualitätsbrief) 
5 Jahre/100 000 km 
3 Jahre/100 000 km 
2 Jahre 
8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität 
5 Jahre/100 000 km 
5 Jahre/100 000 km 
PHEV: 5 Jahre/ unbegrenzte Kilometer; BEV: 8 Jahre/ unbegrenzte Kilometer 
7 Jahre/150 000 km 
5 Jahre auf Hybridkomponenten 
8 Jahre/120 000 km 
3 Jahre 
6 Jahre/150 000 km 
2 Jahre 
7 Jahre/150 000 km/70 % 
3 Jahre Gewährleistung (Mini-Qualitätsbrief) 
5 Jahre/100 000 km 
2 Jahre
2 bis 5 Jahre, je nach Garantie
2 Jahre
8 Jahre/160 000 km
MHEV: 5 Jahre/160 000 km; BEV: 8 Jahre/160 000 km
5 Jahre/100 000 km
5 Jahre/100 000 km auf Hybridkomponenten
Dauer der Garantie E-Antriebe = Hersteller- garantiezeit für das Fahrzeug
8 Jahre/160 000 km
8 Jahre/150 000 km/ 75 % Batteriekapazität 
8 Jahre/160 000 km 
8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität 
8 Jahre/160 000 km, je nachdem, was früher eintritt 
PHEV: 6 Jahre/100 000 km Gewährleistung; BEV: 8 Jahre/ 160 000 km Gewährleistung 
modellabhängig 8 Jahre/160 000 bis 200 000 km/70 % 
8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität 
PHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km; BEV bis 70 % Batteriekapazität 
Jogger: 8 Jahre/160 000 km/ 63% Batteriekapazität; Spring: 8 Jahre/120 000 km/ 75 % Batteriekapazität 
8 Jahre/160 000 km 
8 Jahre/160 000 km 
8 Jahre/160 000 km 
8 Jahre/160 000 km 
PHEV: 6 Jahre/100 000 km/ 70 %; BEV: 8 Jahre/160 000 km/70 % 
8 Jahre/160 000 km 
7 Jahre/150 000 km 
8 Jahre/160 000 km 
Lexus UX 300e: eine Million km oder 10 Jahre Akku-Garantie 
8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität 
8 Jahre/160 000 km 
PHEV: 6 Jahre/100 000 km; BEV: Akku bei BEV-Modellen EQA/EQB/EQC: 8 Jahre/160 000 km; EQE/EQE SUV/EQS/EQS SUV: 10 Jahre/250 000 km 
Infotainment, Komfort- und Fahrerassistenzsysteme mit nur drei Jahren Garantie 
PHEV: 6 Jahre/100 000 km Gewährleistung; BEV: 8 Jahre/ 160 000 km Gewährleistung 
PHEV: 8 Jahre/160 000km 
8 Jahre/160 000 km 
5 Jahre/100 000 km (PHEV), 8 Jahre/160 000 km (BEV) 
8 Jahre/160 000 km 
8 Jahre/160 000 km/ 70 % Batteriekapazität 
8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität
8 Jahre/160 000 km
8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität
8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität
PHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km; BEV bis 70 % Batteriekapazität
PHEV: 8 Jahre; BEV: 8 Jahre/160 000 km
8 Jahre/200 000 km/70 % Batteriekapazität
7 Jahre/150 000 km
MHEV und BEV: 8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität
PHEV: 5 Jahre/100 000 km 
8 Jahre/192 000 bzw 240 000 km
10 Jahre/1 000 000 km (bZ4X)
10 Jahre/200 000 km/70 %
8 Jahre/160 000 km
8 Jahre/160 000 km/70 % Batteriekapazität
8 Jahre/160 000 km
Bei Garantiefällen in Deutschland ist ATU der Ansprechpartner 
Garantieverlängerung auf 5 Jahre nachträglich online möglich 
Garantiereparaturen müssen von einem Bentley-Vertragshändler durchgeführt werden 
Leistungen können in Europa bei jedem von BMW anerkannten Betrieb geltend gemacht werden 
Garantieverlängerung bis zu 4 Jahre/ 200 000 km 
Es gibt keine konkrete Werkstattbindung 
je nach Leasing- oder Finanzierungsmodell zwei Jahre Anschlussgarantie 
Garantieverlängerung bis zu 5 Jahre/ 240 000 km 
Garantieverlängerung bis 10 Jahre/200 000 km möglich 
Für die Durchrostungsgarantie ist eine jährliche Kontrolle bei einem Honda-Händler notwendig 
Für die Wartung ist jeder Hyundai- Service-Partner oder die Fachwerkstatt zuständig, bei Garantiearbeiten nur der Hyundai-Service-Partner 
Einschränkung: Audio- und Infotainmentsysteme 3 Jahre, Batterie 2 Jahre 
bis 10 Jahre/100 000 km mgl. (Urus) 
Garantieverlängerung bis zum 10. Jahr durch Lexus-Regelservice 
Garantieverlängerung für Motor, Getriebe und Kraftübertragung auf bis zu 10 Jahre möglich 
Anschlussgarantie bis zum 10. Jahr 
Garantieverlängerung auf 12 Jahre/200 000 km möglich. Durchrostungsgarantie nur bei Wartung durch Mercedes-Partner 
Garantieleistungen sind europaweit gültig 
Anschlussgarantie bis 10 Jahre/200 000 Kilometer möglich 
Anschlussgarantien modellabhängig bis 7 Jahre/160 000 km 
vier Jahre Opel-Anschlussgarantie möglich/bis 200 000 km 
E-Prüfung nach Herstellervorgaben inklusive Hersteller-/Vertragspartnerstempel 
3 Jahre Anschlussgarantie möglich
Nach Ablauf der Neufahrzeuggarantie kostenpflichtige Porsche-Approved-Garantie-Option bis zum 15. Jahr
Garantievoraussetzung: Wartung durch Rolls-Royce Motor Cars Authorised Workshops (weltweit)
Verlängerung auf 5 Jahre möglich. Keine konkrete Werkstattbindung 
Keine Werkstattbindung. Lediglich die Einhaltung der Herstellervorgaben ist zu beachten 
Keine Werkstattbindung. Alle Wartungen müssen gemäß Herstellervorgaben durchgeführt werden 
Es gelten die Wartungsintervalle und -vorschriften nach Herstellervorgabe 
10 Jahre Relax-Fahrzeuggarantie nur bei Regelwartung durch Toyota
3 Jahre auf Starterbatterie
Garantieverlängerung auf bis zu 10 Jahre optional möglich
Garantieverlängerung auf 5 Jahre/150 000 km möglich

Was Sie über die Hersteller-Garantie wissen sollten

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, darf deshalb an Bedingungen geknüpft sein. Dies sind meist:
• Die regelmäßigen Inspektionen in einer Vertragswerkstatt.
• Reparaturen nur in der Vertragswerkstatt und nur mit Original-Ersatzteilen.
• Versäumt ein Kunde eine Inspektion oder lässt sie zu spät durchführen, kann der Garantieanspruch verfallen. Damit wollen die Hersteller ihre Kunden möglichst lange an die Marken-Werkstätten binden.
• Reparaturen innerhalb der Garantiezeit verlängern weder die Garantie des Autos noch die des ersetzten oder reparierten Teils.
• Für Verschleißteile gilt die Garantie nicht.
• Anschlussgarantien sind oft keine Voll-, sondern Baugruppen-Garantien für Antriebsstrang oder Motor.
Hersteller-Garantien
Nachweis: Nur bei regelmäßigen Wartungen gibt es Garantie.
Bild: Thomas Ruddies

Was ist Gewährleistung?

Jedes neue Auto fällt unter die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (§§ 433 FF. BGB). Diese Gewährleistung ist ein Anspruch, den der Käufer gegen den Verkäufer hat. Er gilt 24 Monate und bezieht sich auf Mängel, die bereits bei Auslieferung bestanden, jedoch erst nach der Übergabe auffielen. 
In den ersten zwölf Monaten nach Kauf gilt dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt: Der Verkäufer muss in dieser Zeit beweisen, dass der Wagen bei Übergabe ohne Mängel war. Kann er das nicht, muss er Ersatz leisten oder den Mangel beheben, sprich reparieren. Ab dem 13 Monat liegt die Beweislast beim Kunden. Bei Gebrauchtwagen oder Tageszulassungen kann die Gewährleistung vertraglich von 24 auf zwölf Monate gekürzt werden. Die Beweislastumkehr bleibt dabei erhalten.