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Gurt im Auto: Anschnallpflicht gilt nicht immer

Der Gurt gilt im Auto immer noch als Lebensretter Nummer eins. Trotzdem gibt es mehrere Ausnahmen von der generellen Anschnallpflicht.
Bild: GM/OnStar
Autofahrer werden kreativ, wenn es um die Anschnallpflicht geht. Laut einer Umfrage ist die Lieblingsausrede, warum man den Gurt nicht anlegt, weil die Befragten der Meinung sind, dass es sich bei kurzen Strecken für sie nicht lohne. "Ich war in Eile" ist als Ausrede ebenfalls beliebt.
Wer ohne Gurt erwischt wird, muss allerdings 30 Euro Bußgeld zahlen. Denn gerade bei der Anschnallpflicht – die übrigens auch für Beifahrer gilt – gibt es keine Ausreden. Oder?
Es gibt mehrere Ausnahmen
Ausreden nicht, aber Ausnahmen. Ja, die gibt es tatsächlich.
Es gibt sie zum Beispiel für Menschen, die regelmäßig ihr Auto verlassen in der Haus-zu-Haus-Zustellung, also Lieferanten oder Paketboten. Auch Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, also mit sieben km/h, wie beim Rangieren, Rückwärtsfahren oder auf dem Parkplatz, sind ohne Gurt möglich.
Außerdem gilt die Anschnallpflicht nicht für Begleiter von besonders betreuungsbedürftigen Gruppen, sollten sie für ihre Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen.

Auch Beifahrer müssen angeschnallt sein.
Bild: Ralf Timm
Auch bei Fahrten im Linienbus, in dem Stehplätze zugelassen sind, herrscht keine Anschnallpflicht. Gleiches gilt für die Fahrer der Linienbusse, damit sie bei einem Übergriff schneller reagieren können. In einem Reisebus wiederum können sich die Fahrgäste abgurten, wenn sie ihren Sitzplatz kurzzeitig verlassen.
Gesundheitliche Gründe
Daneben gibt es auch gesundheitliche Ausnahmen von der Gurtpflicht, die Bedingungen sind allerdings streng. Für eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht aus gesundheitlichen Gründen benötigt man eine ärztliche Bescheinigung, außerdem muss ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Auch bei einer Körpergröße von weniger als 150 cm (Vorlage Personalausweis) ist eine Ausnahmegenehmigung möglich.
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