Im Straßenverkehr lauern zahlreiche Fallen. Zum Beispiel die Frage, ob der Samstag ein Werktag ist – das ist etwa bei Parkflächen wichtig, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist.
Denn die Werktage schließen den Samstag mit ein. Kostenlos ist das Parken nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen. Denn der Gesetzgeber versteht unter einem Werktag in der Regel die Tage von Montag bis Samstag.

Vom Bundesgerichtshof geklärt

Die Antwort auf die Frage hat sogar der Bundesgerichtshof abschließend geklärt und festgelegt: "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
Wer also sein Auto an einem Samstag auf den entsprechenden Parkplätzen abstellt und nicht zahlt oder sein Auto dort abstellt, wo das Parken werktags verboten oder nur eingeschränkt möglich ist, der riskiert ein Bußgeld. Oder dass sein Auto abgeschleppt wird. Ein Knöllchen kostet je nach Vergehen zwischen 15 und 70 Euro.
Parkplatzschild, Parkschein, Werktags - Verkehrsschild
Wichtig: Der Samstag ist auch ein Werktag.
Bild: dpa

Es kann aber auch schlimmer kommen, denn auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es teilweise das Zusatzschild "werktags". Wer dann an einem Samstag (deutlich) schneller fährt als erlaubt, muss je nach Verstoß möglicherweise sogar den Führerschein abgeben.