Es passiert an österreichischen Tankstellen, auf Supermarktparkplätzen und sogar in Grundstückseinfahrten der Alpenrepublik: Man hält kurz, vielleicht nur um zu wenden, und fährt dann weiter. Ein paar Tage später kommt Post. Der Anwaltsbrief enthält eine Unterlassungs-Aufforderung – und die dazugehörige Rechnung. Zumeist sind rund 200 Euro fällig. Hinzu kommt eine Drohung: Wer nicht reagiert, werde verklagt. Dann werden es bis zu 400 Euro, kündigt die jeweilige Kanzlei an.
Wie ernst muss man das nehmen? Laut ADAC und dem österreichischen Partner-Club ÖAMTC ist gegen die Forderung wegen "Besitzstörung", so der Fachbegriff, bisher kein Kraut gewachsen. "Wir begleiten seit Jahren viele Verfahren und sind immer noch am Testen, wie dagegen wirkungsvoll vorzugehen ist", sagt der ÖAMTC-Justitiar Martin Hoffer gegenüber AUTO BILD.

Geschäftsmodell eines Kölner Anwalts?

In den vergangenen Jahren habe es mehrere Zehntausend Fälle gegeben. "Das ist schon ein gewaltiges Potenzial für die betreffenden Kläger", sagt Hoffer. Wobei 99,9 Prozent der Forderungen laut ÖAMTC auf eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei in Köln zurückgehen, die das Geschäftsmodell offenbar gezielt ausnutzt und über eine Zulassung in Wien Kasse macht.

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In aller Regel wird ein zufällig im Urlaub vorbeikommender Autofahrer nicht ein zweites Mal ausgerechnet in derselben Grundstückseinfahrt erneut wenden – somit wäre eine Unterlassungserklärung überflüssig. Doch dabei handelt es sich um einen Trick, um Gebühren herauszuschinden. Die Gerichte geben dem Kläger, also dem Besitzer der jeweiligen Einfahrt, in aller Regel recht.

Eine Vertragsstrafe kommt obendrauf

Das hat speziell die Kölner Kanzlei laut ÖAMTC-Jurist Hoffer neuerdings dazu motiviert, die Unterlassungsforderung regelmäßig mit einer Vertragsstrafe zu verbinden.
Das erhöhe die Kosten auf insgesamt etwa 375 Euro. "Hier werden wir hoffentlich in einem aktuellen Verfahren klären, dass das nicht zulässig ist." Laut ÖAMTC deshalb nicht, weil eben kein Vertrag mit jemandem zustande komme, der eine Besitzstörung verübt.

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Wer die Rechnung ignoriert, muss mit einer Klage rechnen, die selbstverständlich in Österreich verhandelt wird. Damit entstehen zusätzlich Reisekosten. "Wenn man das Gerichtsverfahren abwartet, kann man zwar hoffen, dass vom Richter die streitige Vertragsstrafe nicht anerkannt wird – aber es gab auch schon Fälle, in denen es noch teurer wurde."

Seit 2026 sind Anwaltskosten gedeckelt

Die schlimmsten Auswüchse hat der Gesetzgeber in Österreich seit Anfang 2026 verhindert: Demnach sind Anwaltskosten gedeckelt. Auch dürfen keine zusätzlichen Kosten, etwa für Überwachung oder Bearbeitung des Falls, in Rechnung gestellt werden. Zuvor wurde sogar für die einfache Unterlassungserklärung 400 Euro und mehr gefordert.
Doch bei den rund 200 Euro bleibt es vorläufig. Der ADAC spricht zwar in einer aktuellen Information an seine Mitglieder von lediglich 100 Euro. Dabei handelt es sich nur um die Anwaltskosten, so der ÖAMTC, hinzu kommen zum Beispiel Gebühren beim Gericht und für die Halterermittlung beim KBA.

Autofahrern bleibt nur rasche Zahlung

Für Autofahrer bleibt aktuell nur die Möglichkeit, zähneknirschend zu zahlen. Und zwar so schnell wie möglich, denn wenn man es nicht tut, kann in Österreich innerhalb von 30 Tagen eine Klage erfolgen.
Besser noch, man tappt gar nicht erst in die Falle! Das ist eine Herausforderung, denn laut ADAC sind manche Grundstückseinfahrten extra so gestaltet, dass sie zum Befahren geradezu einladen. Zusätzlich sind sie mit Kameras bestückt, um Beweise festzuhalten.
AUTO BILD hat beim österreichischen Auto-Club nachgefragt, ob notorische Besitzstörungs-Hotspots bekannt sind. Hier eine Tabelle dazu.

Österreich-Abzocke: Hier lauert die Besitzstörungs-Falle!

Österreich-Abzocke: Hier lauert die Besitzstörungs-Falle!
Wien
Leopoldauer Straße 51, 1210 Wien (Shell Tankstelle) – Tankstelle liegt an einer Kreuzung. Wer hier "abkürzt", um eine Ampelphase zu sparen, bekommt Post!
Perfektastraße 11, 1230 Wien (Parkplatz vor einem Friseurladen)
Taborstraße 102 - 108 ggü (Tankstelle)
Niederösterreich
Gutensteinerstraße 270, 2752 Wöllersdorf (Tankstelle der Firma LEO Diskont Tankstellen GmbH)
Oberösterreich
Hafenstraße 26, 4020 Linz
Steiermark
Herrgottwiesgasse 76, 8020 Graz
Leobnerstraße 42, 8712 Niklasdorf
Hans Hegenbarth Allee, Graz-Straßgang (mit Kette versperrte Zufahrt zu landwirtschaftlichem Grundstück)
Salzburg
Elisabethstraße 8 a, 5020 Salzburg
Münchner Bundesstraße 114, 5020 Salzburg
Salzachtalstraße 13, 5700 Zell am See
Übrigens: Kann der Kläger einen echten Schaden, etwa entgangene Parkgebühren, nachweisen, wird es für den Autofahrer noch teurer. ÖAMTC-Jurist Hoffer: "Es kommt natürlich auf den Einzelfall an – Betroffene sollten sich vom Anwalt beraten lassen, dabei hilft natürlich Rechtsschutz."