Autos: Welche Weihnachts-Deko ist erlaubt?
Weihnachtsschmuck am oder im Auto – darauf sollten Sie achten!

Bild: picture alliance / NurPhoto | Jakub Porzycki
Die Weihnachtszeit macht vor nichts Halt – nicht einmal vor den Autos. Immer häufiger sieht man festlich geschmückte Fahrzeuge auf den Straßen: mit schillernden Weihnachtskugeln, blinkenden Mini-Tannenbäumen oder im Rentier-Look, komplett mit roter Nase und Geweih. Ein echter Hingucker, der für festliche Stimmung sorgt.
Doch Vorsicht: Auch bei der weihnachtlichen Dekoration des Autos gilt, dass die Sicherheit Vorrang hat. Besonders wichtig ist die freie Sicht. Große Sterne oder Tannenzweige, die an Fensterscheiben angebracht sind, können die Sicht beeinträchtigen – und das ist nicht nur riskant, sondern auch verboten.
"Fahrzeugführer sind laut Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dafür verantwortlich, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist", erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Bewegungsfreiheit des Fahrers muss stets gewährleistet sein
Auch die Bewegungsfreiheit des Fahrers muss stets gewährleistet sein. Wenn Sie einen Tannenbaum transportieren, achten Sie darauf, ihn sicher zu befestigen und genügend Platz für Ihre eigene Bewegungsfreiheit zu lassen.
Wird der Baum auf dem Dach transportiert, sollte der Stamm nach vorn ausgerichtet und mit stabilen Spanngurten fest fixiert werden. "Bei unzureichender Ladungssicherung droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro", so der Experte. Und: Rückleuchten und Kennzeichen dürfen dabei keinesfalls verdeckt werden.
Hier übernimmt die Kfz-Versicherung keine Haftung!
Wenn Sie auf die Autobahn, Landstraße oder mit Geschwindigkeiten über 50 km/h unterwegs sind, sollten Sie jegliche Außendekoration abnehmen, da diese sonst abreißen könnte. Herunterfallende Deko-Teile können andere Verkehrsteilnehmer gefährden, und in solchen Fällen übernimmt die Kfz-Versicherung keine Haftung! Achten Sie außerdem darauf, dass Dekoration weder Blinker, Scheinwerfer noch das Kennzeichen verdeckt.
Besondere Vorsicht gilt bei blinkenden Tannenbäumen oder Lichterketten: Diese können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder mit Warnsignalen verwechselt werden. Das Anbringen unzulässiger Beleuchtungen kostet 20 Euro Bußgeld. "Sorgen die Lichter für Unfälle, können auch höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen", betont der Rechtsanwalt.
Sollten Sie mit einem nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeug den Verkehr beeinträchtigen, müssen Sie 80 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg. Den gibt es auch, wenn es zum Unfall kommt. Und 120 Euro Bußgeld dazu.
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