Nach dem Prinzip "Geld stinkt nicht" gibt es in Österreich jetzt die Blaulicht-Steuer. Sie wird nicht von Einsatzkräften gefordert, sondern von Unfallteilnehmern, die bei Bagatellschäden die Polizei rufen. Unnötig, wie die österreichischen Behörden befunden haben – und ab sofort 36 Euro pro Anfahrt kassieren. In Deutschland kommt die Polizeit auch bei kleinen Schäden noch kostenlos zum Unfallort. Lediglich in Hessen kann es passieren, dass der Einsatz bei Bagatellschäden von den Behörden abgelehnt wird. In Österreich gilt ab sofort die Grundregel: Blaulichtsteuer wird immer gefordert, wenn es gekracht hat. Nur nicht bei folgenden Ausnahmen:
• Unfälle mit Personenschaden. Wird der Unfall erst nachträglich festgestellt, kann man die Gebühr bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder der österreichischen Bundespolizeidirektion zurückfordern.
• Unfälle mit anschließenden Auseinandersetzungen zwischen den Unfallgegnern. Weigert sich der Unfallgegner, seine Identität preiszugeben, oder hat er Ausweis oder Führerschein nicht dabei, ist man berechtigt, die Polizei zur Klärung zu alarmieren.
• Bei Unfallflucht. Ist es nicht möglich, die Identität des (abwesenden) Unfallgegners zu ermitteln, können kostenlos die Einsatzkräfte hinzugezogen werden.
• Bei Wildunfällen.
• Bei Abwesenheit des Unfallgegners. Haben Sie zum Beispiel ein parkendes Auto touchiert, müssen Sie nicht endlos auf den Eigentümer warten, sondern können den Schaden der Polizei melden.
• Wenn Dritte die Alarmierung selbsttätig durchgeführt haben – zum Beispiel ein Zeuge des Unfalls.
Wer dagegen selbst bei kleinen Verletzungen die Polizei NICHT alarmiert, riskiert ein Bußgeld, das erheblich höher ist als die Blaulicht-Steuer: Bis zu 2180 Euro werden dann fällig. Der ADAC empfiehlt Reisenden in Österreich, sich bei einem Bagatell-Unfall vorher telefonisch zu erkundigen, ob die Blaulichtsteuer anfällt oder nicht. Können zum Beispiel Unfallgegner nicht deutsch sprechen, bestehen gute Chancen, dass die Gebühr erlassen wird.