Beim bundesweit zweiten Blitz-Marathon am 18. September 2014 werden den Ordnungshütern wieder viele Temposünder ins Netz gehen. 2013 wurden binnen 24 Stunden 83.000 zu schnell gefahrene Autofahrer überführt. Sie nahmen trotz ausführlicher Ankündigung der Blitzerstellen nicht den Fuß vom Gas. Dabei ist es so einfach: Wer sich innerhalb des vorgeschriebenen Tempolimits bewegt, hat nichts zu befürchten. Doch auch geblitzte Temposünder müssen nicht in jedem Fall mit einer saftigen Strafe oder gar Punkten in Flensburg rechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV, www.anwaltauskunft.de) hin.
Wen der Tempoblitz erwischt hat, für den lohne es sich laut DAV, auf Mess- oder Formfehler der Behörden zu achten. Sollten die vorliegen, entgehe man der Strafe. Dabei köne es sich nachteilig für denjenigen auswirken, der eine Vielzahl privater Fotos über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter postet, denn auch diese Quellen können zur Identifizierung eines Temposünders herangezogen werden. Hier einige Ratschläge des DAV:

"Keine Angaben zur Sache machen"

Tipps für straffreies Fahren
Die Kelle ruft: Ein beschuldigter Autofahrer muss zur Sache nichts sagen.
Viele der geblitzten Autofahrer werden gleich an Ort und Stelle aus dem Verkehr herausgewinkt und von der Polizei zur Sache befragt, bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. "Man sollte keine Angaben zur Sache machen. Wenn man sich wehren will, sollte man alle Details und das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen", rät Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Es gilt die Grundregel: Wer direkt von der Polizei angehalten wird, sollte schweigen.

Auf mögliche Verjährung achten

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist drei Monate ab der Tat. In dieser Zeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und den Bußgeldbescheid erlassen haben. Diese Frist kann einmalig durch eine Anhörung – etwa der Zustellung des Anhörungsbogens – unterbrochen werden und beträgt anschließend erneut drei Monate. Wer also geblitzt wird und lange genug nichts mehr von den Behörden hört, kann sich entspannen.

Ist das Beweisfoto aussagekräftig?

Tipps für straffreies Fahren
Bei Polizeikontrollen wird die Identität des Fahrers zweifelsfrei geklärt.
Auf einem Blitzerfoto muss der Fahrer eindeutig zu identifizieren sein, um das Foto zweifelsfrei einer Person zuzuordnen. Wer vor Ort herausgewinkt wird, hat Pech, da die Polizei dann die Personalien des Fahrers mit Hilfe des Führerscheins aufnimmt. Auf einem beweiskräftigen Foto aber muss eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen identifizierbar sein. Falls das nicht gegeben ist, könnte es sich lohnen, Einspruch einzulegen. "Die Qualität der Fotos erfüllt oft nicht die Erfordernisse, die vor Gericht an ein beweiskräftiges Foto gestellt werden", so Rechtsanwältin Mielchen.
Ermittlungsbehörden nutzen inzwischen auch die persönlichen Profilseiten in den sozialen Netzwerken zum Foto-Abgleich, um sicherzugehen, dass es sich bei der geblitzten Person tatsächlich um dieselbe handelt. Mielchen sagt dazu: "Die Behörden dürfen das, und es ist gängige Praxis." Wer Informationen öffentlich über sich preisgebe, müsse damit rechnen, leichter überführt zu werden.

Auf mögliche Messfehler achten

Wenn weder die Fristeinhaltung versäumt wurde, noch Zweifel an der Identität des Fahrers bestehen, lohnt mitunter ein Blick auf die Technik. Viele Blitzvorgänge weisen Messfehler auf und ihre Ergebnisse sind damit angreifbar. So dürfen Anlagen etwa nur von speziellen Beamten bedient werden, und die Technik muss geeicht sein. Fehlen die Nachweise in den Unterlagen, kann das Messergebnis angezweifelt werden.

Liegen entschuldigende Umstände vor?

Es kann Bedingungen geben, die den Fahrer entschuldigen. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht. "Besondere Umstände können vor Gericht durchaus dazu führen, dass man an den Punkten in Flensburg vorbeikommt", so die Einschätzung der Verkehrsrechtsexpertin Mielchen.
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