Blitz-Marathon: Tipps vom Anwalt
Was tun, wenn's blitzt?

—
Nach dem bundesweiten Blitz-Marathon hagelt es wieder Bußgelder und Punkte. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt, die Vorwürfe genau zu prüfen.
Beim bundesweit zweiten Blitz-Marathon am 18. September 2014 werden den Ordnungshütern wieder viele Temposünder ins Netz gehen. 2013 wurden binnen 24 Stunden 83.000 zu schnell gefahrene Autofahrer überführt. Sie nahmen trotz ausführlicher Ankündigung der Blitzerstellen nicht den Fuß vom Gas. Dabei ist es so einfach: Wer sich innerhalb des vorgeschriebenen Tempolimits bewegt, hat nichts zu befürchten. Doch auch geblitzte Temposünder müssen nicht in jedem Fall mit einer saftigen Strafe oder gar Punkten in Flensburg rechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV, www.anwaltauskunft.de) hin.
Hier steht die Polizei: Alle Messstellen beim Blitz-Marathon 2014
Wen der Tempoblitz erwischt hat, für den lohne es sich laut DAV, auf Mess- oder Formfehler der Behörden zu achten. Sollten die vorliegen, entgehe man der Strafe. Dabei köne es sich nachteilig für denjenigen auswirken, der eine Vielzahl privater Fotos über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter postet, denn auch diese Quellen können zur Identifizierung eines Temposünders herangezogen werden. Hier einige Ratschläge des DAV:
"Keine Angaben zur Sache machen"

Die Kelle ruft: Ein beschuldigter Autofahrer muss zur Sache nichts sagen.
Auf mögliche Verjährung achten
Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist drei Monate ab der Tat. In dieser Zeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und den Bußgeldbescheid erlassen haben. Diese Frist kann einmalig durch eine Anhörung – etwa der Zustellung des Anhörungsbogens – unterbrochen werden und beträgt anschließend erneut drei Monate. Wer also geblitzt wird und lange genug nichts mehr von den Behörden hört, kann sich entspannen.
Hier steht die Polizei: Alle Messstellen beim Blitz-Marathon 2014
Ist das Beweisfoto aussagekräftig?

Bei Polizeikontrollen wird die Identität des Fahrers zweifelsfrei geklärt.
Urteil: Unscharfes Foto ist kein Beweis
Ermittlungsbehörden nutzen inzwischen auch die persönlichen Profilseiten in den sozialen Netzwerken zum Foto-Abgleich, um sicherzugehen, dass es sich bei der geblitzten Person tatsächlich um dieselbe handelt. Mielchen sagt dazu: "Die Behörden dürfen das, und es ist gängige Praxis." Wer Informationen öffentlich über sich preisgebe, müsse damit rechnen, leichter überführt zu werden.
Auf mögliche Messfehler achten
Wenn weder die Fristeinhaltung versäumt wurde, noch Zweifel an der Identität des Fahrers bestehen, lohnt mitunter ein Blick auf die Technik. Viele Blitzvorgänge weisen Messfehler auf und ihre Ergebnisse sind damit angreifbar. So dürfen Anlagen etwa nur von speziellen Beamten bedient werden, und die Technik muss geeicht sein. Fehlen die Nachweise in den Unterlagen, kann das Messergebnis angezweifelt werden.
Hier steht die Polizei: Alle Messstellen beim Blitz-Marathon 2014
Liegen entschuldigende Umstände vor?
Es kann Bedingungen geben, die den Fahrer entschuldigen. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht. "Besondere Umstände können vor Gericht durchaus dazu führen, dass man an den Punkten in Flensburg vorbeikommt", so die Einschätzung der Verkehrsrechtsexpertin Mielchen.
Zu schnell gefahren? Zum Bußgeldrechner
Übersicht: News zum Thema Verkehrsrecht
Service-Links