(dpa/cj) Autofahrer mit einer Blitzer-App auf ihrem Smartphone können von der Polizei zu einer Geldbuße verdonnert werden. Das gilt unabhängig davon, ob die App tatsächlich einwandfrei funktioniert, entschied das Oberlandesgericht Celle in einem am Donnerstag (12. November 2015) veröffentlichten Beschluss. Die Richter verwarfen die Beschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgericht Winsen/Luhe (Niedersachsen) zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte. Mit der Installation der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes – und deren Benutzung sei verboten, heißt es im Urteil.
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Anwalt Uwe Lenhart warnt: Blitzer-Apps sind illegal

Nach § 23 Abs. 1b StVO darf man im Auto kein Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, mit dem man Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung anzeigen oder stören kann. Das gilt insbesondere für sogenannte Radarwarner – auch Navis und Smartphones mit entsprechenden Apps oder den Facebook-Radarwarner, die automatisch und via GPS vor Blitzern warnen. Wer erwischt wird, zahlt mindestens 75 Euro Bußgeld (Nr. 109 a BKat) und kassiert seit der Reform des Punkteschlüssels einen Punkt. Betriebsbereite Geräte (die am Strom hängen) können von der Polizei einkassiert werden, die Rechtslage ist hierzu nicht eindeutg geklärt. Allerdings darf ein Fahrzeug nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden, und wenn zudem Gefahr in Verzug ist.