(dpa/cj) Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist dagegen, das Verbot von Blitzer-Warnern zu kippen. "Unangekündigte Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig, weil etliche Autofahrer Tempolimits gezielt missachten", sagte Hermann. "Wer Warngeräte zulassen will, macht sich zum Komplizen der Regelverletzer." Das sei keine verantwortungsvolle Verkehrspolitik. Hermann bezog sich dabei auf einen Vorstoß von CDU- und FDP-Verkehrsexperten, Warnfunktionen in Navis oder Handys zuzulassen. Die Union will einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen und nach den Worten ihres Fraktionsmitglieds Thomas Jarzombek (CDU) "zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen".
Rainer Wendt
Rainer Wendt ist seit 2007 Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).
Der Vorsitzende der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hält ein Aufweichen des Verbots von Radarwarnern für eine fatale Idee: "Dieser Vorschlag konterkariert nun wirklich alle Bemühungen von Polizei und Kommunen, die Geschwindigkeit im Straßenverkehr flächendeckend abzusenken, um die Zahl der Unfalltoten und Schwerverletzten im Verkehr abzusenken", erklärte Wendt. Auch bei der Gewerkschaft der Polizei sorgt der Plan für Kritik. Es werde immer Unfallschwerpunkte geben, an denen geblitzt werden müsse, "und die sollten aus meiner Sicht auch nicht angekündigt werden", sagte der Vorsitzende Bernhard Witthaut im ZDF.
Der ADAC begrüßte hingegen den Vorstoß aus Reihen von Union und FDP. Die geplante Legalisierung der Blitzerwarner vor stationären Messstellen an Unfallschwerpunkten stelle eine Anpassung des Rechts an die Realität dar, sagte der Leiter Verkehrsrecht, Markus Schäpe. Er forderte, zusätzlich mit Schildern darauf hinzuweisen, damit auch Fahrer ohne Navi profitieren.
Radarfalle
Knapp 4000 sogenannte "Starenkästen", also fest installierte Radarkontrollen, stehen an Deutschlands Straßen.
Laut aktueller Rechtssprechung drohen bei Nutzung von Warnern in mobilen Navigationsgeräten oder als Smartphone-App mindestens 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg (nach der Reform des Punkteschlüssels ein Punkt). Betriebsbereite Geräte (die am Strom hängen) darf die Polizei einkassieren. Smartphone-Apps muss man löschen. Eine Nutzung von Warn-Programmen durch Beifahrer ist jedoch ebenso legal wie die seit Jahren bekannten Blitzer-Hinweise im Radio.
Doch das ist nach Ansicht nahezu aller Experten graue Theorie. "De facto sind bisher ohnehin keine Anzeigen und Bußgelder aktenkundig ", sagte ADAC-Experte Schäpe. Für eine Überprüfung durch die Polizei muss ein Anfangsverdacht auf Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen. Auf deutsch: Kontrolliert wird so gut wie nie. Zudem dürfte eine mögliche Legalisierung der Blitzer-Warner dauern: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will ein Aufweichen des Warnverbots davon abhängig machen, ob dies tatsächlich mehr Verkehrssicherheit bringen würde. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte, man wolle den Antrag prüfen. Nach einem positiven Ergebnis müsste zudem ein entsprechender Entwurf im Bundestag diskutiert werden. Es ist also noch ein langer Weg bis zu einer möglichen legalen Nutzung der Bußgeld-Sparprogramme.