Die Schweiz ist bekannt für ihre strikten Regeln. Das gilt natürlich auch für den Straßenverkehr, weshalb Urlauber sich besser penibel an das Tempolimit halten sollten. Schon bei minimalen Geschwindigkeitsübertretungen drohen hohe Strafen. Ab einer gewissen Härte des Vergehens gibt es jedoch keine einheitlichen Bußgelder mehr. Stattdessen bemessen sich die Strafen nach dem Einkommen, sodass teilweise utopische Bußgelder verhängt werden. Diese Erfahrung musste jetzt auch ein 58-jähriger BMW-Fahrer machen!
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem "Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unentgeltlich erhältlich ist www.dat.de.
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Aber fangen wir vorne an. Wie mehrere Schweizer Medien übereinstimmend berichten, ereignete sich der Vorfall bereits im März 2023 auf der Autobahn A1 bei Kölliken im Kanton Aargau. Dem 58-Jährigen wurde vorgeworfen, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug massiv unterschritten zu haben.
Laut Beweisvideo der Polizei fuhr er bei etwa 120 km/h über eine Strecke von etwa zwei Kilometern extrem dicht auf. So soll der Sicherheitsabstand zeitweise nur acht bis zwölf Meter betragen haben. Vorgeschrieben sind bei dieser Geschwindigkeit mindestens 60 Meter. Daraus habe sich eine "hohe abstrakte Unfallgefahr" ergeben, so die Staatsanwaltschaft.

Strafe bemisst sich am Jahreseinkommen

Die Folge: Der BMW-Fahrer erhielt einen Strafbefehl, den er nicht akzeptierte. Letztendlich sprach ihn das Bezirksgericht jedoch schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1970 Schweizer Franken, also insgesamt 98.500 Schweizer Franken, was umgerechnet rund 105.000 Euro entspricht. Diese utopische Summe kommt zustande, da sich die Strafe anhand des Jahreseinkommens des BMW-Dränglers bemisst, das bei etwa 1,7 Millionen Schweizer Franken (1,8 Millionen Euro) netto liegen soll.

Die Zahlung wird nur fällig, wenn ...

Entscheidend ist allerdings, dass es sich hierbei um eine bedingte Geldstrafe handelt. Das bedeutet, dass die Zahlung nur fällig wird, wenn der Fahrer innerhalb der nächsten 24 Monate bei einem ähnlichen Vergehen erwischt wird. Zusätzlich verhängte das Gericht aber noch eine sofortige Strafe, in der Schweiz Verbindungsbusse genannt, in Höhe von 15.000 Schweizer Franken, also circa 16.000 Euro, die sofort gezahlt werden muss.

BMW-Fahrer legte Berufung ein

Der BMW-Fahrer akzeptierte den Schuldspruch jedoch nicht und zog vor das Obergericht. Dort argumentierte er, dass er nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt wurden sei, und dass er nicht mit einem Bremsvorgang des Vordermanns habe rechnen müssen und selbst wenn dieser unerwartet hätte bremsen müssen, er dank der Sportbremsen seines BMW in jedem Fall rechtzeitig zum Stehen gekommen sei.
Laut Schweizer Medien zeigte sich das Obergericht von dieser Argumentation unbeeindruckt und hielt am Schuldspruch fest. Die Verbindungsbusse wurde jedoch auf 10.000 Schweizer Franken gesenkt. Da jedoch die Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Schweizer Franken vom Angeklagten zu tragen sind, landet er am Ende wieder bei der Ausgangssumme. Noch viel wichtiger: In den kommenden zwei Jahren sollte er den Mindestabstand penibel einhalten, denn sonst wird es für ihn richtig teuer!