Bußgeld bei falscher Parkscheibe: So streng sind die Regeln
Bis zu 40 Euro Strafe: Haben auch Sie eine falsche Parkscheibe?

Die Parkscheibe gehört zur Standardausrüstung vieler Autofahrer. Doch Vorsicht: Nicht jede Variante ist erlaubt. Schon kleine Abweichungen bei Farbe oder Gestaltung können teuer werden.
Bild: Christian Jeß
Wer auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht unterwegs ist, achtet meist vor allem auf die richtige Uhrzeit. Dabei übersehen viele Autofahrer ein anderes Detail: Auch die Parkscheibe selbst muss bestimmten Vorschriften entsprechen. Denn die Parkscheibe gilt als offizielles Verkehrszeichen. Deshalb ist ihr Aussehen in Deutschland genau geregelt. Zulässig ist grundsätzlich nur die klassische blau-weiße Parkscheibe. Andere Farben können dazu führen, dass die Scheibe als ungültig eingestuft wird.
Nicht jede Parkscheibe ist erlaubt
Im Handel und im Internet werden zahlreiche Modelle angeboten. Einige fallen durch auffällige Farben, besondere Formen oder lustige Sprüche auf. Was praktisch oder dekorativ wirkt, ist jedoch nicht automatisch zulässig.
Experten weisen darauf hin, dass die Parkscheibe den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Wer stattdessen eine andersfarbige oder stark veränderte Variante nutzt, riskiert im schlimmsten Fall denselben Vorwurf wie beim Parken ohne Parkscheibe.
Die Optik ist minutiös geregelt
Der Gesetzgeber hat alles minutiös geregelt: Die Parkscheibe muss laut Gesetz blau sein. Sie muss ein weißes, drehbares Ziffernblatt haben, und mindestens 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Außerdem müssen volle und halbe Stunden angezeigt werden. Ziffern sowie Schrift müssen der Norm DIN 1451 entsprechen.

Auch diese Parkscheibe ist nicht gestattet und ein Verstoß: Der rosa Farbton stimmt mit dem Original nicht überein.
Bild: Roman Rätzke
Diese Fehler können Geld kosten
Nicht nur eine unzulässige Parkscheibe kann zum Verwarnungsgeld führen. Auch typische Bedienfehler werden regelmäßig geahndet. Dazu gehören:
- Parkscheibe nicht sichtbar ausgelegt
- falsche Ankunftszeit eingestellt
- Parkzeit überschritten
- Parkscheibe während des Parkens weitergedreht
- ungültige oder nicht zugelassene Ausführung verwendet
Je nach Verstoß können Verwarnungsgelder zwischen 20 und 40 Euro fällig werden.
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