Wer auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht unterwegs ist, achtet meist vor allem auf die richtige Uhrzeit. Dabei übersehen viele Autofahrer ein anderes Detail: Auch die Parkscheibe selbst muss bestimmten Vorschriften entsprechen. Denn die Parkscheibe gilt als offizielles Verkehrszeichen. Deshalb ist ihr Aussehen in Deutschland genau geregelt. Zulässig ist grundsätzlich nur die klassische blau-weiße Parkscheibe. Andere Farben können dazu führen, dass die Scheibe als ungültig eingestuft wird.

Nicht jede Parkscheibe ist erlaubt

Im Handel und im Internet werden zahlreiche Modelle angeboten. Einige fallen durch auffällige Farben, besondere Formen oder lustige Sprüche auf. Was praktisch oder dekorativ wirkt, ist jedoch nicht automatisch zulässig.

Die besten elektronischen Parkscheiben

Autobild LogoTestsieger
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1.
Needit
Park Micro Solar
P-DISC NO1Externe Verlinkung
2.
Ooono
Elektronische Parkscheibe P-DISC NO1
Parkwächter AD293 schwarzExterne Verlinkung
3.
Achilles
Parkwächter AD293 schwarz
Park LiteExterne Verlinkung
4.
Needit
Park Lite
Park Micro Einzel (PS1800)
Autobild LogoPreis-Leistungs-Sieger
Externe Verlinkung
5.
Needit
Park Micro
Park Lite One blauExterne Verlinkung
6.
Needit
Park Lite One
Parkwächter V1Externe Verlinkung
7.
Achilles
Parkwächter V1
2,5
befriedigend
Park Mini blau (3014)Externe Verlinkung
8.
Needit
Park Mini
2,6
befriedigend
ParkScreenExterne Verlinkung
9.
dnt
ParkScreen
2,7
befriedigend
Experten weisen darauf hin, dass die Parkscheibe den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Wer stattdessen eine andersfarbige oder stark veränderte Variante nutzt, riskiert im schlimmsten Fall denselben Vorwurf wie beim Parken ohne Parkscheibe.

Die Optik ist minutiös geregelt

Der Gesetzgeber hat alles minutiös geregelt: Die Parkscheibe muss laut Gesetz blau sein. Sie muss ein weißes, drehbares Ziffernblatt haben, und mindestens 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Außerdem müssen volle und halbe Stunden angezeigt werden. Ziffern sowie Schrift müssen der Norm DIN 1451 entsprechen.
Hello Kitty Parkscheibe
Auch diese Parkscheibe ist nicht gestattet und ein Verstoß: Der rosa Farbton stimmt mit dem Original nicht überein.
Bild: Roman Rätzke

Diese Fehler können Geld kosten

Nicht nur eine unzulässige Parkscheibe kann zum Verwarnungsgeld führen. Auch typische Bedienfehler werden regelmäßig geahndet. Dazu gehören:
  • Parkscheibe nicht sichtbar ausgelegt
  • falsche Ankunftszeit eingestellt
  • Parkzeit überschritten
  • Parkscheibe während des Parkens weitergedreht
  • ungültige oder nicht zugelassene Ausführung verwendet
Je nach Verstoß können Verwarnungsgelder zwischen 20 und 40 Euro fällig werden.