Das für den 1. Oktober 2010 geplante Europäische Geldsanktionsgesetz wird erst zum Jahresende in Kraft treten. Ab dann können ausländische Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch bereits begangene Verkehrsverstöße können dann geahndet werden. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld erst nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verhängt oder rechtskräftig wurde. Experten befürchten, dass die in Deutschland weitgehend ausgeschlossene und verfassungswidrige Halterhaftung nun über die Hintertür eingeführt wird.