Cannabis-Konsum und Autofahren: Welcher Grenzwert gilt?
Kiffen und Autofahren: Dieser Grenzwert könnte kommen

Beim Cannabis-Konsum gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Er könnte sich jetzt ändern.
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Der Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April legal. Das ist kein Scherz, sondern Fakt: Kiffen ist demnach erlaubt.
Womit sich für viele Cannabis-Konsumenten die Frage stellt: Wie sieht es danach mit dem Autofahren aus? Beim Alkohol gibt es klare Regeln: Die Grenze liegt bei bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Liegt man darunter, darf man Autofahren.
Und beim Kiffen? In Cannabis ist THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten. Der aktuelle Grenzwert beträgt 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Er dient als Beweis, dass die Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis beeinträchtigt wird.
Ersttäter erhalten ein Bußgeld über 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Gab es schon eine Verurteilung wegen Alkohol- oder Drogenfahrt: Bußgeld 1000 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Bei bereits zwei und mehr Eintragungen: Bußgeld 1500 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. (In diesem Artikel gibt es weitere Infos).
Grenzwert bislang bei 1,0 Nanogramm THC
THC, die psychoaktive Komponente in Hanf, ist zu einem Großteil verantwortlich für die berauschenden Effekte.
Um den geltenden Wert gab es in den vergangenen Wochen und Monate eine emotionale Diskussion. Ist 1,0 möglicherweise zu niedrig? Oder passt er perfekt? Beide Seiten hatten ihre Argumente.

Kiffen ist legal, für den Straßenverkehr gibt es aber Regeln.
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Deshalb haben sich Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie Polizei mit der Frage beschäftigt und nun eine Empfehlung ausgesprochen. Im Rahmen des § 24a StVG soll der gesetzliche Wirkungsgrenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt werden.
"Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit.
Das BMDV beschreibt den festgelegten THC-Grenzwert als vorsichtige Maßnahme. Dieser Wert wird von Fachleuten als äquivalent zu einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille betrachtet. Zudem ist THC im Blutserum regelmäßiger Konsumenten noch Tage nach dem letzten Gebrauch nachweisbar.
Anhebung auf 3,5 Nanogramm THC?
"Daher soll mit dem Vorschlag eines Grenzwertes von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter erreicht werden, dass – anders als bei dem analytischen Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist", heißt es in der Pressemitteilung des BMDV.
Wichtig zu wissen: Dieser Wert von 3,5 ist ein Vorschlag, der nun noch durch den Bundestag muss, ehe er verpflichtend gilt im Straßenverkehr.
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