Coronavirus: Meldepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Neue Quarantäne-Regeln für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten

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Für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten gibt es neue Regeln. Künftig muss man sich digital registrieren und in Quarantäne. Alle Infos!
Bild: dpa
Seit dem 8. November 2020 gelten neue Regeln in Deutschland für Rückkehrer aus Risikogebieten. So müssen sich Urlauber vor der Einreise in Deutschland digital melden unter www.einreiseanmeldung.de, und zwar bevor sie deutschen Boden betreten. Das Einhalten dieser Regel ist besonders wichtig, weil viele Nachbarländer und deren Anrainer mittlerweile zu Hochrisikozonen erklärt wurden, wie beispielsweise ganz Italien. Nun gilt für alle Rückkehrer aus diesen Gebieten eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen.Diese Karenzzeit kann verkürzt werden, wenn der oder die Betroffene einen negativen Corona-Test vorlegen kann. Das darf aber frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise geschehen, heißt es in der entsprechenden Vorlage. (Alle Infos: Corona-Verhaltensregeln für Autofahrer!) Die Regelungen gelten nicht nur für Flugurlauber, sondern auch für Autoreisende, die beispielsweise aus Italien, Katalonien, der Türkei oder einigen Balkanländern kommen. Welche Ausnahmen gibt es? Welche Strafen drohen beim Verletzen der Regeln? Alle Antworten gibt es hier!
Corona-Testpflicht für Autoreisende
Welche Regeln gelten für Einreisende aus Risikogebieten?
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vorab digital registrieren, und zwar hier: www.einreiseanmeldung.de. Das muss geschehen, bevor man deutschen Boden betritt! Danach ist man verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg in die Quarantäne zu begeben, entweder zu Hause oder in einer geeigneten Unterkunft. Die Quarantäne-Verpflichtung wird vom zuständigen Gesundheitsamt überwacht. Noch gibt es allerdings keine bundesweiten Regelungen, es gilt das Landesrecht.
Wie sieht es mit der Testpflicht aus?
Nach der Einreise aus einem Risikogebiet kann das Gesundheitsamt den Rückkehrer auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen. Oder es kann Sie auffordern, falls Sie über kein Testergebnis verfügen, einen Test zu machen. Die Pflicht zu einem Test entsteht erst, wenn das Gesundheitsamt dazu auffordert. Auch hier gilt das Recht des Bundeslandes, in dem man wohnt. So gilt beispielsweise in Bayern eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger. Damit müssen sich Pendler und andere Menschen, die von Berufs wegen in ein Nachbarland fahren, jede Woche aufs Neue testen lassen.
Wo können sich Autoreisende testen lassen?
Autofahrer und Mitreisende, die aus Risikogebieten kommen, können sich in Testzentren beispielsweise an Flughäfen oder Bahnhöfen testen lassen. Sollte dies dort nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Teststellen sind zudem unter der ärztlichen Servicenummer 116 117 zu erfragen. Die Probanden müssen sich zunächst bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden (hier können Sie Ihre Anlaufstelle ermitteln). Zudem haben manche Bundesländer Teststationen auf Autobahn-Rastplätzen in der Nähe von Grenzübergängen eingerichtet.
Was hat sich bei den Tests verändert?
Mittlerweile sollten sich nur noch Personen, die zur Corona-Erkrankung passende Symptome aufweisen, testen lassen. Auf eine entsprechende Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) verwies Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Kontaktpersonen eines Infizierten ohne Symptome sollten sich nicht testen lassen, aber in Quarantäne gehen. Bei den derzeitigen hohen Infektionszahlen sind die Labore mit Tests überlastet.
Welche Länder gehören zu den Risikogebieten?
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region, wo zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage). In Europa betrifft dies eine ganze Reihe Länder, hier eine Auswahl (Stand 10.11.20, 12 Uhr):
• Albanien
• Belgien
• Belarus
• Bosnien und Herzegowina
• Bulgarien
• Dänemark (mit Ausnahme der Faröer und Grönland)
• Estland: die Region Ida-Viru
• Finnland: die Region Österbotten
• Frankreich (Kontinentalfrankreich)
• Georgien
• Griechenland: Westmakedonien, Attika, Zentral- und Ostmakedonien, Thrakien, Epirus, Thessalien
• Irland
• Island
• Italien
• einige Teile Lettlands
• Litauen mit Ausnahme des Bezirks Utena
• Luxemburg
• Montenegro
• Niederlande
• Nordmazedonien
• Norwegen: die Provinz Oslo
• Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal
• Polen
• Portugal
• Schweden außer der Provinz Västemorrland
• Schweiz
• Serbien
• Slowakei
• Slowenien
• Spanien mit Ausnahme der Kanaren
• Türkei
• Ukraine
• Ungarn
• Zypern
Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.
• Albanien
• Belgien
• Belarus
• Bosnien und Herzegowina
• Bulgarien
• Dänemark (mit Ausnahme der Faröer und Grönland)
• Estland: die Region Ida-Viru
• Finnland: die Region Österbotten
• Frankreich (Kontinentalfrankreich)
• Georgien
• Griechenland: Westmakedonien, Attika, Zentral- und Ostmakedonien, Thrakien, Epirus, Thessalien
• Irland
• Island
• Italien
• einige Teile Lettlands
• Litauen mit Ausnahme des Bezirks Utena
• Luxemburg
• Montenegro
• Niederlande
• Nordmazedonien
• Norwegen: die Provinz Oslo
• Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal
• Polen
• Portugal
• Schweden außer der Provinz Västemorrland
• Schweiz
• Serbien
• Slowakei
• Slowenien
• Spanien mit Ausnahme der Kanaren
• Türkei
• Ukraine
• Ungarn
• Zypern
Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.
Welche Strafe droht bei Nichtbeachtung?
Zwangstests soll es nicht geben. Wer sich aber nach Aufforderung nicht testen lässt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.
Wie wird kontrolliert?
Grenznah können die zuständigen Behörden Stichprobenkontrollen durchführen.
Gilt die Regelung auch für Pendler?
Ausgenommen von der Quarantäne-Pflicht sind Personen auf der Durchreise, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Weitere Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Grenzpendler, aber auch Soldaten aus Nato-Staaten und hochrangige Diplomaten.
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