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13 ADAC-Tipps und Tricks für mehr E-Auto-Reichweite

Klimaanlage und Heizung überlegt einsetzen

Um bis zu ein Viertel verringert sich die Reichweite, wenn man Heizung oder Klimaanlage während der Fahrt aufdreht. Besser: Verbraucher wie Klimaanlage oder Heizung sollten bewusst eingesetzt oder ausgeschaltet werden. Denn ihr Energiebedarf kostet viel Strom! Wärmen bzw. klimatisieren Sie Ihr E-Auto schon beim Laden, wenn es ohnehin am Kabel hängt.
Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Wärmepumpe: Sie bietet den Vorteil, dass sie die Energieeffizienz beim Heizen des Wageninneren in der kalten Jahreszeit erhöht. Moderne Wärmepumpen verbrauchen etwa ein Kilowatt, reduzieren damit den Stromverbrauch der Heizung um bis zu zwei Drittel.

Wenn möglich, nur Lenkrad- und Sitzheizung nutzen

Im Auto sparen Sie Heizenergie auf dem gleichen Weg wie im Haus: Reduzieren Sie die beheizte Fläche. Also erwärmen Sie nur die Stellen zu erwärmen, mit denen Sie in direktem Kontakt stehen – also Lenkrad und Sitz. Inklusive Vorheizen der Lenkrad- und Sitzheizung lassen sich so auch kältere Temperaturen an Bord aushalten, ohne den Pelzmantel anziehen zu müssen.

Fahrweise an die Verkehrssituation anpassen

Generell gilt, dass gleichmäßiges und vorausschauendes Fahren im E-Auto Energie einspart, weil weniger oft gebremst wird und seltener beschleunigt werden muss. Zum vorausschauenden Fahren gehört auch, Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu halten. Das ist auch aus Sicherheitsgründen sinnvoll.

Clever laden

Regelmäßiges und frühzeitiges Laden zu Hause, am Arbeitsplatz oder an einer öffentlichen Ladestation verhindert "Ladestress" für den Akku. Darunter versteht man, dass der Akku plötzlich viel Energie aufnehmen muss. Das kann ihn zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen merklich erwärmen und daher belasten.
Der Fahrer zieht aus dem rechtzeitigen Laden einen zusätzlichen Vorteil: Unerwartet lange Unterbrechungen der Fahrt fallen aus! Laden dauert schließlich länger als tanken.

Sanft beschleunigen

Gerade im Stadtverkehr mit seinen vielen Stop-and-go-Momenten kostet Beschleunigung Reichweite. Sanftes Gas geben ("das Pedal streicheln") hilft Energie zu sparen und schont die Batterie. Außerdem endet die Beschleunigung meist sowieso nach drei Metern hinter dem nächsten vorausfahrenden Auto.

Die Bremsenergie zum Aufladen nutzen

Ganz wichtig ist die sogenannte Rekuperation, also die Energierückgewinnung. Beim Bremsen wird allgemein Bewegungsenergie in Reibungswärme umgewandelt. Die verpufft normalerweise ungenutzt.
Beim E-Auto hilft das Bremsen dagegen zum Aufladen der Batterie.: Sobald der Fahrer "vom Gas" geht, wird der Elektromotor in seiner Funktion umgedreht, er wird zum Generator. Dann speist er die Bremsenergie in den Akku ein. E-Mobilisten können in der Stadt durch Nutzung der Rekuperation 20 Prozent mehr Reichweite erzielen.
Wichtig: Viele E-Autos regeln die Rekuperation bei voll geladenem Akku ab! Daher hilft die Regel, den Akku nicht immer voll zu laden, beim Stromsparen – und erhöht die Lebensdauer des Akkus.

One-Pedal-Driving

Beim One-Pedal-Driving reicht der rechte Fuß aus, um die Geschwindigkeit ausschließlich über das Strom-Pedal zu steuern. Das Bremsen übernimmt die Rekuperation. Das Fahren mit einem Pedal benötigt allerdings Gewöhnung: Man sollte es weder in Bezug auf die energiesparende Wirkung noch in der oft abrupten Bremswirkung unterschätzen.
Bei den meisten E-Autos können verschiedene Stufen der Rekuperation eingestellt werden, vom lockeren Ausrollen bis zum One-Pedal-Driving. So soll ein möglichst hohes Maß an Energie rückgewonnen werden. Wichtig: Der Bremseingriff des Motors/Generators ist entsprechend stark. Die jeweilige Einstellung sollte zum Fahrverhalten des Autofahrers und zur Verkehrssituation passen.

Segeln spart Strom

Die optimale Form des energiesparenden Fahrens ist das sogenannte Segeln, also das freie Rollenlassen des E-Autos. Dabei wird die Schwungenergie des Pkw genutzt, die Rekuperation ist deaktiviert. Ob gesegelt oder rekuperiert wird, ist eine Entscheidung, die aufgrund der Fahrerfahrung und der Verkehrslage getroffen werden sollte.

Den Eco-Modus nutzen

Ungeübte E-Auto-Fahrer sollten sich mit den Fahrmodi ihres Autos vertraut machen und sich langsam an sie herantasten. Der Eco-Modus von Elektrofahrzeugen kann in bestimmten Fahrsituationen nämlich automatisch in den Segelmodus schalten. Er reduziert oft auch die mögliche Höchstgeschwindigkeit und die Wirkung von Klimaanlage und Heizung. Zu den Sparmodi sollte am besten die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zurate gezogen werden.

Keinen unnötigen Ballast mitschleppen

Auch ganz klassische Energiespar-Tipps lassen sich auf das E-Auto anwenden: Beispielsweise sollte kein unnötiges Gewicht im Kofferraum oder auf dem Dach transportiert werden. Gepäck auf dem Dach erhöht neben dem Fahrzeuggewicht zusätzlich den Luftwiderstand.
Den Ballast reduzieren Sie auch sinngemäß durch sparsamen Einsatz weiterer Verbraucher an Bord: Musikanlage, Front- und Heckscheibenheizung, Zigarettenanzünder, USB-Anschluss, Nebelscheinwerfer... Wer also seine Scheiben häufiger von innen reinigt, das Handy vor der Fahrt lädt und nur leise Musik hört, wird auch den einen oder anderen Kilometer mehr zur Verfügung haben.

Regelmäßig den Reifendruck checken

Auch auf den Reifendruck sollte man achten. Hersteller geben aus Komfortgründen oft nur der Mindestdruck an. Eine Erhöhung des Reifendrucks um 0,2 Bar ist beim Fahrkomfort kaum zu spüren, reduziert aber den Verbrauch, ohne dass es Einbußen bei der Sicherheit gibt. Wichtig: Einsparbemühungen durch Reifendruck dürfen nie zulasten der Sicherheit gehen!

Die Batteriegröße der Nutzung anpassen

Eine für das individuelle Mobilitätsverhalten passend dimensionierte Batterie ist entscheidend. Ist man nur in der Stadt und im Umland unterwegs, genügt oft eine moderate Akkugröße. Denn: je größer die Batterie, desto schwerer das Fahrzeug und desto höher der Stromverbrauch. Gewicht kostet Reichweite.
Auch zu bedenken: Eine kleinere Batterie ist umweltschonender in der Herstellung. Eine größere Batterie gibt dafür mehr Freiheit in Sachen Reichweite und lohnt sich für Fahrer, die mit ihrem E-Auto lange Strecken zurücklegen wollen. Auch wichtig: Je größer der Akku, desto weniger Ladezyklen sind über das Autoleben hinweg notwendig – somit hält ein Auto mit großem Auto durchschnittlich länger, ist aber auch teurer.

Fürs Laden günstige Nachttarife nutzen

Grundsätzlich solle man günstige Kraftstoffpreise nutzen. Beim Verbrenner gibt es viel Gestaltungsspielraum, weil jede Tankstelle die Änderung vom Spritpreis der Markttransparenzstelle der Bundesregierung melden muss. Die Strompreise an öffentlichen Ladesäulen sind dagegen noch nebulös. Anders dagegen ihre Wallbox: Wenn Sie einen günstigen Nachttarif nutzen, können Sie in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zehn bis zwanzig Prozent sparen. Voraussetzung: ein zweiter Stromzähler für den Nachtstrom oder einen Zwei-Tarif-Zähler. Das kostet bis zu 100 Euro sowie 20 Euro Zähler-Miete jährlich – lohnt sich also in der Regel nur für Vielfahrer.
Alternativ können Sie einen Autostrom-Vertrag für Ihre Wallbox abschließen. Autostrom ist bis zu 30 Prozent günstiger als Haushaltsstrom.

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Corona-Reiseregeln nach Regionen

Tourismus-Lockerungen in den Küstenländern?

Die touristisch geprägten Küstenländer haben sich mit abklingender Corona-Pandemie weitestgehend geöffnet – oft allerdings unter bestimmten Bedingungen. So steht Schleswig-Holstein wieder Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. 72 Stunden nach der Anreise ist dann einmalig nur noch ein weiterer Test nötig. Die Außen- und Innengastronomie sind wieder erlaubt. Drinnen müssen Gäste einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im jeweiligen Hotel. Auch die Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Masken- und Testpflicht.
Tourismus und Gastronomie in Niedersachsen sind mit einem Hygienekonzept ohne große Einschränkungen möglich. In der Gastronomie gilt drinnen eine Maskenpflicht, solange man noch nicht sitzt. Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Zoologische und botanische Gärten haben mit Hygienekonzept geöffnet. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet – mit Zuschauerlimits sowie Maskenpflicht. Die Vorlage negativer Corona-Tests wird bei Restaurant- oder Veranstaltungsbesuchen nicht mehr verlangt.

Tourismus in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen?

In Hamburg können seit Juni wieder Touristen übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in der Hansestadt dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlossen. Ab dem 2. Juli dürfen jedoch bis zu 250 Menschen im Freien tanzen, sofern sie getestet, geimpft oder genesen sind.
In Berlin sind seit Mitte Juni wieder private Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen erlaubt. Einen negativen Corona-Test oder einen Impfnachweis braucht nur, wer sich in den Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen will. Ausnahmen gelten für Hotelgäste, die im Hotelrestaurant speisen oder etwas trinken. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr. 
Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht und Hygienekonzept öffnen. Etliche Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls offen; es gibt wieder Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. Der Senat einigte sich zudem darauf, dass ab Anfang Juli bei Veranstaltungen im Freien bis zu 2000 Teilnehmer erlaubt sind. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann bis zu 500 teilnehmen.
Gastronomiebetriebe in Bremen und Bremerhaven dürfen außen und innen öffnen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Eine Testpflicht würde innen bei einer Inzidenz über 35 wieder greifen, außen über 50. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit aktuellem Negativ-Test gestattet. Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen. Die Maskenpflicht gilt in Außenbereichen nur noch an Haltestellen und in Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen besteht sie weiterhin. Bis auf Clubs und Diskotheken sind Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet. In Museen ist kein Termin mehr erforderlich.

Tourismus in Bayern?

Der Freistaat Bayern hat folgende Regelungen: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Auch Stadt- und Bergführungen sind möglich. Grundsätzlich gilt: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht.

Urlaub in Sachsen und Sachsen-Anhalt?

In Sachsen gibt es seit dem 1. Juli kaum noch Einschränkungen: Kontaktbeschränkungen sind weggefallen, Freunde und Familie können sich ohne Auflagen treffen. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt – wenn auch mit Auflagen wie Kontakterfassung und Testpflicht. Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden, lediglich beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Cafés und Restaurants in Sachsen sind geöffnet – ohne Anmeldung oder Test. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen sowie auf Campingplätzen sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Steigen die Zahlen, gelten stufenweise Verschärfungen.
In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Übernachtungsgäste brauchen einen aktuellen Test bei der Anreise und danach alle 72 Stunden. Auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen gilt die Testpflicht nur bei der Ankunft. Auch Reisebustouren, Flusskreuzfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote sind wieder möglich. Geschäftsreisende, Dauercamper sowie generell Minderjährige, Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Auf Bus- oder Schiffsreisen müssen die Reisenden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Restaurants dürfen drinnen und im Außenbereich Gäste ohne Tests bewirten, auch bei Kulturveranstaltungen sind derzeit keine Tests erforderlich.

Was gilt in Baden-Württemberg?

Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg dürfen Gäste empfangen. Bei der Anreise ist ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negativer Schnelltest erforderlich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 entfällt dies. Beherbergungsbetriebe dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für ihre Übernachtungsgäste öffnen. Auch Restaurants und Cafés haben geöffnet. Bei Inzidenzen über 35 ist die Personenzahl beschränkt und es ist ein Impfnachweis oder Vergleichbares gefordert. Auch Veranstaltungen wie Theateraufführungen oder Konzerte sind erlaubt. Bei einer Inzidenz unter zehn dürfen im Freien bis zu 1500 Menschen zusammenkommen, in geschlossenen Räumen bis zu 500. Ist die Inzidenz höher, gelten strengere Regeln. Die Maskenpflicht besteht weiter.

Lockerungen auch in Rheinland-Pfalz und NRW?

In Rheinland-Pfalz müssen ab dem 2. Juli Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie keine Masken mehr tragen, wenn sie tagesaktuell getestet sind. Gäste in Restaurants oder Cafés müssen drinnen nicht mehr vorher reservieren und keinen Negativ-Test mehr vorweisen. Hotelgäste müssen diesen nur noch bei der Anreise vorlegen. Auch Konzerte, Sportevents und Volksfeste sind dann unter Auflagen wieder möglich - im Freien auf einem Festplatz oder einem Park ohne Sitzplätze mit bis zu 5000 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Clubs und Diskotheken dürfen auch wieder unter Auflagen aufmachen, sie brauchen etwa entsprechende Lüftungsanlagen, maximal 350 Menschen sind gleichzeitig erlaubt. Zoos, Museen und Freibäder sind bereits seit einigen Wochen wieder geöffnet.
In Nordrhein-Westfalen dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen sowie das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.

Wie ist die Lage in Brandenburg und Thüringen?

Hotels und Ferienwohnungen in Brandenburg sind für touristische Übernachtungen wieder offen – nötig ist ein negativer Corona-Test oder der Nachweis für Impfung oder Genesung. Die Testpflicht entfällt aber bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 20. Auch der Besuch von Gaststätten drinnen ist dann ohne Test möglich. In Diskotheken und Clubs gilt weiterhin grundsätzlich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
Auch in Thüringen gibt es angesichts niedriger Coronazahlen im Tourismus kaum noch Einschränkungen. Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber. Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 Gäste beherbergen. Es entfallen zudem Testpflicht und Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine Kontaktnachverfolgung muss weiterhin möglich sein. In der Gastronomie gibt es bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste. Am 1. Juli traten neue Regeln in Kraft, die Öffnungen in allen Bereichen und keine Unterscheidung mehr bei Inzidenzen von 35 und 50 vorsehen. Stattdessen sollen die Kommunen selbst gegebenenfalls Regeln verschärfen.

Tourismus in Hessen und im Saarland?

In Hessen sind Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze unter Auflagen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, unter anderem gilt bei Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht einmal pro Woche bei längeren Aufenthalten. Für die Innengastronomie muss unter anderem ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, Gäste und Bedienung müssen eine medizinische Maske tragen. In der Außengastronomie gilt keine Maskenpflicht mehr. Tanzen im Außenbereich von Diskotheken und Clubs ist wieder erlaubt. Schwimmbäder können unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Zoos, Museen und Freizeitparks.
Gäste im Saarland dürfen im Café oder Restaurant draußen ohne Testpflicht Platz nehmen. Drinnen gilt nach wie vor, dass ein negativer Test oder ein vollständiger Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden muss, außerdem sind Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Das gilt auch für Touristen bei der Ankunft in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben. Alle zwei Tage muss dann erneut getestet werden. Schwimmbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet, ebenso Restaurants, Zoos und Freizeitparks.
(Quelle: dpa)

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