Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Auto zu verkaufen, gibt es viele Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten. Zum Beispiel gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihr Auto zu verkaufen. Es ist wichtig, den richtigen Preis festzulegen, potenziellen Käufern Probefahrten anzubieten und das Fahrzeug für die Besichtigung vorzubereiten. Außerdem sollten Sie sich mit dem Kaufvertrag, den erforderlichen Unterlagen und den akzeptierten Zahlungsarten vertraut machen. Auf diese und andere Fragen finden Sie hier ausführliche Antworten:​

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Wo kann ich mein Fahrzeug verkaufen?​

Eine Möglichkeit ist, direkt zum Händler zu gehen, wo Sie aber möglicherweise einen niedrigeren Ankaufspreis erhalten als bei einem Privatverkauf. Oder Sie versuchen es auf eigene Faust und inserieren zum Beispiel in der Zeitung oder in Kleinanzeigenportalen im Internet; eine weitere Möglichkeit sind Autoflohmärkte oder ein Zettel hinter der Windschutzscheibe. Eine attraktive Kombination aus Händlerverkauf und Online-Anzeige bieten spezielle Plattformen wie carwow (in Kooperation mit carsale24), die mit Ihrer Hilfe ein professionelles Inserat erstellen und es bundesweit vertrauenswürdigen Händlern anbieten. Sie erhalten bequem online Angebote und wählen das Beste aus. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wichtig ist, dass Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen. Je mehr Angaben Sie machen, desto attraktiver wird das Angebot.​

Welchen Preis sollte ich angeben?​

Wenn Sie ein Auto verkaufen, sollten Sie einen angemessenen Preis festlegen, den Sie gut begründen können. Überlegen Sie sich auch, welchen Preisnachlass Sie gewähren möchten und welchen Mindestpreis Sie für das Auto erzielen möchten. Um den richtigen Preis zu ermitteln, können Sie die Preise ähnlicher Fahrzeuge vergleichen und auf den Kilometerstand, die Ausstattung und den Zustand achten. Lassen Sie Ihr Fahrzeug gegebenenfalls von Experten schätzen, um seinen Wert besser einordnen zu können. Entscheiden Sie sich für einen Festpreis oder einen Preis auf Verhandlungsbasis. Berücksichtigen Sie dabei den Verhandlungsspielraum und kalkulieren Sie einen Preisnachlass von etwa 15 Prozent ein, ohne Interessenten durch einen überhöhten Preis abzuschrecken.​

Muss ich eine Probefahrt anbieten?​

Wenn Sie ein Auto verkaufen, ist eine Probefahrt für den potenziellen Käufer wichtig. Sie sollten einer Probefahrt zustimmen, wenn Sie nichts zu verbergen haben. Achten Sie aber darauf, dass der Interessent eine Vereinbarung unterschreibt, in der er sich verpflichtet, im Schadensfall die Selbstbeteiligung zu übernehmen. Die Probefahrt sollte tagsüber stattfinden und Sie sollten natürlich dabei sein. Überlegen Sie sich vorher, ob Sie das Auto mit oder ohne Zulassung verkaufen wollen. Wenn Sie das Auto bereits abgemeldet haben, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Fazit: Eine Probefahrt ist nicht obligatorisch, aber ohne sie wird der Verkauf unwahrscheinlicher.​

Soll ich das Auto herrichten lassen?​

Vor der Besichtigung ist eine gründliche Autopflege wichtig, um einen guten Preis zu erzielen und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug selbst aufbereiten oder einen professionellen Aufbereiter damit beauftragen, sollten Sie es waschen und polieren, den Reifendruck, den Öl- und Kühlwasserstand prüfen, Zubehör wie Verbandskasten und Warndreieck bereithalten, kleine Kratzer und Steinschläge beseitigen, den Motor waschen (lassen) und den Innenraum reinigen, um die Armaturen zu säubern und Gerüche zu entfernen.​

Kann ich das Fahrzeug mit Zulassung verkaufen?​

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, können Sie es abmelden, um keine Kfz-Versicherung und keine Kfz-Steuer mehr zahlen zu müssen. Allerdings muss der Käufer dann für die Übergabe und eventuelle Probefahrten ein Kurzzeitkennzeichen organisieren. Alternativ und wahrscheinlich am praktischsten ist es, wenn Sie im Vertrag festlegen, dass der Käufer das Auto direkt nach dem Kauf ummeldet. So sparen Sie sich den Gang zur Zulassungsstelle. Die Kfz-Versicherung geht mit dem Verkauf auf den Käufer über, der dank eines Sonderkündigungsrechts innerhalb eines Monats zu einem anderen Anbieter wechseln kann.​

Was muss im Kaufvertrag stehen?​

Der Kaufvertrag ist ein absolutes Muss. Jede Vertragspartei erhält ein unterschriebenes Exemplar. Folgende Angaben gehören in einen Kaufvertrag​
- Name und Kontaktdaten des Käufers und des Verkäufers
- Personalausweisnummer von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Kaufpreis
- Nummer des Fahrzeugscheins und des Kraftfahrzeugscheins
- Zubehör (Winterreifen, Dachbox usw.)
- Datum und Uhrzeit
- Unterschriften des Käufers und des Verkäufers

Welche Dokumente muss ich aushändigen?​

Beim Autoverkauf sollten Sie dem Käufer neben dem unterschriebenen Kaufvertrag und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) alle vorhandenen Rechnungen für Reparaturen, Ersatzteile, HU- und AU-Protokolle und gegebenenfalls die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Umbau- oder Zubehörteile übergeben. Falls noch vorhanden, gehört auch die Betriebsanleitung zu den wichtigen Unterlagen – und natürlich alle Schlüssel oder Codekarten. Übrigens: Alle persönlichen Dokumente wie der ursprüngliche Kaufvertrag, Kfz-Steuerbescheide oder Versicherungsunterlagen sollten Sie dem Käufer nicht aushändigen, da sie für den Verkauf des Fahrzeugs nicht relevant sind und Ihre Privatsphäre betreffen.​

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Welche Zahlungsweise sollte ich akzeptieren?​

Bei privaten Gebrauchtwagenverkäufen ist Bargeld die bevorzugte Zahlungsart. Um sicherzustellen, dass das Geld echt ist, sollten Sie den Käufer zum Geldautomaten oder zur Bank begleiten. Alternativ können Sie sich in Ihrer Bank treffen und das Geld in Anwesenheit des Käufers einzahlen. Bei Beträgen über 10.000 Euro können Sie eine Überweisung vereinbaren, händigen dem Käufer aber erst dann Schlüssel, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein aus, wenn der gesamte Betrag auf Ihrem Konto eingegangen ist.​