Sie dürfen ungestraft im Halteverbot stehen, und über einen Strafzettel lächeln sie nur müde. Alkohol am Steuer? Auch daraus kann man ihnen keinen Strick drehen. Die Rede ist von Diplomaten. Wir sagen Euch, warum ihnen (gefühlt) alles erlaubt ist und wer so ein Diplomatenkennzeichen besitzen darf.

Wer darf ein Diplomatenkennzeichen besitzen?

Das Diplomatenkennzeichen bekommt nur derjenige, der auch im diplomatischen Dienst steht. Das heißt konkret: alle Regierungsbeauftragten, das Staatsoberhaupt, und diejenigen, die den Staat gegenüber anderen Staaten (oder internationalen Organisationen) vertreten. An ihren Autos prangt das Diplomatenkennzeichen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch die Familienmitglieder der Diplomaten das besondere Kfz-Kennzeichen führen. Allerdings nur, wenn sie selbst nicht die Staatsangehörigkeit des Gastlandes besitzen. Sie dürfen auch keinen Beruf haben, bei dem sie Vorteile durch den diplomatischen Status ausnutzen könnten.

Diese Sonderrechte verleiht ein Diplomatenkennzeichen

Ein Diplomatenkennzeichenverleiht im Grunde die absolute Immunität. Ein Gericht kann Diplomaten nicht belangen. Ermittelt wird gegen Minister und Abgeordnete nur dann, wenn das Parlament ihres Heimatstaates ihre Immunität aufhebt. Und das passiert nur in schwerwiegenden Fällen, bei einem Unfall mit Todesfolge zum Beispiel. Normale Verstöße gegen die Verkehrsregeln gehören nicht dazu. Selbst wenn ein Diplomat zu tief ins Glas geschaut haben sollte und von der Polizei angehalten wird: Ins Röhrchen pusten muss er nur, wenn er will und eine Strafanzeige gibt es auch nicht. Es  wird sogar noch besser: Bei dienstlichen Fahrten kann der Alkoholtest nicht nur verweigert werden, sondern der Diplomat darf auch noch weiterfahren!
Angie, bist Du's?
Der bulgarische Botschafter Nikolai Apostoloff in Berlin. Er fiel Beamten auf, da er Schlangenlinien fuhr.
Doch Alkohol am Steuer ist nicht das größte Problem. Die meisten Vergehen sind Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Allein in Berlin bekamen Diplomaten im vergangenen Jahr 21.314 Strafzettel, 600 mehr als noch 2012.
Solche Knöllchen können Diplomaten einfach ignorieren, sie brauchen keine Bußgelder bezahlen. Ob das wirklich sein muss, dass sich die Herren kaum Mühe geben bei der Wahl ihrer Parkplätze, steht auf einem anderen Blatt…
Wer in einem Diplomaten-Fahrzeug unterwegs ist, wird in Notsituationen wie zum Beispiel einem Unfall anderen Menschen gegenüber bevorzugt behandelt. Und bei Sicherheitsabsperrungen ist das Fahrzeug grundsätzlich durchzulassen. Nicht übel, so ein Diplomatenkennzeichen, oder? Klar, dass es für viele Autofahrer ziemlich schmackhaft klingt, mit einem Diplomatenkennzeichen unterwegs zu sein. Deshalb sind bereits einige auf die Idee gekommen, sich selbst ein entsprechendes Kennzeichen zu basteln. So ließen sich schließlich Polizeikontrollen umgehen. Das funktioniert nur (leider) nicht. Zum einen müssen sich auch Diplomaten ausweisen und zum anderen ist das Nachmachen von Kennzeichen absolut verboten! Das endet mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Darum erhalten Diplomaten diese Immunität

Die Sonderstellung für Diplomaten ist aber nicht nur einfach ein Aufreger, sie dient auch einem bestimmten Zweck. Laut dem Wiener Übereinkommen für den diplomatischen Dienst (WÜD), der die Sonderstellung definiert, dienen die besonderen Rechte und Immunitäten von Diplomaten nicht etwa dazu, einzelne zu bevorzugen. Sie sollen dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben ungehindert ausführen können. Ob sie dafür ständig im Halteverbot parken müssen, ist fraglich. Der Diplomat ist nicht dem Rechtssystem eines anderen Staates unterworfen, für ihn gilt nur das seines Heimatstaates. Lässt sich ein Diplomat aber etwas wirklich Ernstes zu Schulden kommen, wird das Auswärtige Amt natürlich informiert. Seine Strafe erwartet ihn dann in seinem Heimatland.

Wie erkenne ich ein Diplomatenkennzeichen?

In Deutschland sind die Nummernschilder der Diplomaten in Form und Größe absolut identisch mit normalen Kfz-Kennzeichen. Der Unterschied liegt dann aber im Detail.
Kennzeichen der Landesvertretungen
Diplomatenkennzeichen
Das Kennzeichen "O-2" am Dienstwagens der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Mit einer "0" beginnen die Kennzeichen der Dienst- und Privatfahrzeuge von Personen mit rotem Diplomatenausweis. Aber wer hat dieses Objekt der Begierde? Der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, die Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesrats, Minister und Staatssekretäre, die Präsidenten und die Vizepräsidenten der drei Höchstgerichte, der Präsident des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Auch Beamten des höheren auswärtigen Dienstes steht ein Diplomatenpass zu. Kurz gesagt also: Hochkarätige Staatsvertreter haben einen roten Diplomatenausweis.
Die zwei Zahlen, die auf die "0" des Kennzeichens folgen, sind ein Zahlencode für das Herkunftsland des Diplomaten. Der hintere Abschnitt des Kennzeichens steht für die sogenannte Hierarchieebene. Einstellige Zahlen sind unseren Politikern selbst vorbehalten. Zum Beispiel dem Bundespräsidenten (0-1) oder der Bundeskanzlerin (0-2). Ihr könnt also davon ausgehen: je kleiner die Nummer, desto höher der Rang. Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen, bekommt das Fahrzeug eine "Alias-Nummer": Das bisherige Kennzeichen bekommt ein "A" dazu, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Für den Fall, dass auch dieses Kennzeichen verloren, gibt's ein "B". Und so weiter…
Kennzeichen für Fahrzeuge im Dienst eines Konsulats oder einer Botschaft
Der Unterschied dieses Kennzeichens zur ersten Variante darin besteht, dass anstelle der "0" die Kennung der Zulassungsstelle vermerkt ist. Die Nummerierung der Fahrzeuge erfolgt in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Die Zahlenkombination in der Mitte des Nummernschildes bezeichnet wieder das Herkunftsland des diplomatischen Vertreters. Diese Kennzeichen werden bei Fahrzeugen verwendet, die einen blauen Sonderausweis besitzen. Und den bekommen Personen des Verwaltungs- und technischen Personals, die sich im Dienst eines Konsulats oder einer Botschaft befinden.
Kennzeichen eines konsularischen Vertreters
Die Nummernschilder der konsularischen Vertreter beginnen immer mit einer "9" und beinhalten nicht den Ländercode ihres Heimatlandes. Solche Kennzeichen werden nur an Angehörige eines Berufskonsulats ausgegeben. Die in Deutschland akkreditierte Honorarkonsuln sind oft deutsche Staatsangehörige und erhalten ein normales Zivilkennzeichen. Sie dürfen aber an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild (Corps Consulaire international vehicle) anbringen, was eine zusätzliche Kennung für Diplomatenautos ist.