Die Nachbarn aus Österreich greifen durch, und das extrem: Wer in der Alpenrepublik zu schnell fährt, der kann sein Auto verlieren. Ein bisschen Zeit zur Vorbereitung haben die Autofahrer immerhin noch bekommen – der Raser-Hammer tritt nach der Einigung von ÖVP, Grünen und SPÖ erst am 1. März 2024 in Kraft.
Wichtig für deutsche Autofahrer: Die Regelung betrifft auch sie. Das bestätigte ein Sprecher des Klimaschutzministeriums, das auch für Verkehrspolitik verantwortlich ist, auf Nachfrage von BILD.
Das Verfahren in Österreich ist dreistufig: Rast man innerorts mit mehr als 60 km/h bzw. außerorts mit über 70 km/h zu viel, wird das Auto sofort beschlagnahmt. Der Führerschein ist auch weg, beides gilt aber nur vorläufig.

Raserauto kann in Österreich beschlagnahmt werden

Anschließend entscheidet die zuständige Bezirksverwaltung, ob man seinen Wagen dauerhaft loswird. "Das Fahrzeug", heißt es in der offiziellen Stellungnahme, "verfällt nur bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern."
Fährt man bis zu 79 innerorts bzw. 89 km/h außerorts zu schnell, verlieren nur Wiederholungstäter ihr Auto dauerhaft. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb der letzten vier Jahre schon einmal Ärger wegen Raserei hatte.
Österreich greift gegen Raser durch.
Bild: DPA

Es gibt allerdings auch die extreme Überschreitung. Ist man innerorts mehr als 80  bzw. außerorts mehr als 90 km/h zu flott unterwegs, ist man das Auto los – auch bei einem ersten Vergehen.

Verkehrsministerin: "Das ist lebensgefährlich"

"Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe weg", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den österreichischen Grünen bei einer Pressekonferenz. "Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden."
Ist das Auto dauerhaft weg, kommt es unter den Hammer. Von dem Erlös gehen dann 70 Prozent an den Verkehrssicherheits-Fonds, der Rest an die Kommune, in welcher der Raser erwischt wurde. Eine Geldstrafe gibt es obendrauf.
Innerorts gilt in Österreich Tempo 50, außerorts beträgt die Maximalgeschwindigkeit 100 km/h (auch auf Schnellstraßen). Auf den Autobahnen sind 130 km/h erlaubt.