E-Auto laden am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Steuern
Elektroauto laden am Arbeitsplatz: Das müssen Sie wissen!

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Elektroautos können nicht nur zu Hause oder an öffentlichen Ladestationen aufgeladen werden, sondern auch am Arbeitsplatz. Wie geht das? Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen? Alle Infos!
Bild: DPA
Inhaltsverzeichnis
- Was bringt Laden am Arbeitsplatz für die Umwelt?
- Für wen macht Laden am Arbeitsplatz Sinn?
- Was können Arbeitnehmer tun fürs Laden am Arbeitsplatz?
- Wie sollten Arbeitgeber vorgehen?
- Was für eine Ladestation soll es sein?
- Was kostet der Strom beim Laden am Arbeitsplatz?
- Wie erfolgt die Abrechnung?
- Welche steuerlichen Vorteile hat Laden am Arbeitsplatz?
Zugegeben, seit der Corona-Pandemie hat das Homeoffice Hochkonjunktur. Aber es gibt immer noch viele Menschen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Auch mit dem E-Auto, denn die allermeisten Pendlerstrecken können mit den heute gängigen Reichweiten locker bewältigt werden.
Am Arbeitsplatz angekommen, steht das Elektromobil dann in der Regel circa acht Stunden herum. Zeit und Gelegenheit zum Laden also. Zumal so mancher E-Auto-Besitzer nach einer praktischen Lademöglichkeit sucht, weil er keine Wallbox zu Hause hat und der nächste öffentliche Ladepunkt weit weg oder ständig besetzt ist.
Laden am Arbeitsplatz macht also Sinn. Auch aus Umweltgründen, wie eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT im Auftrag des NABU ergab. Sie untersuchte den Einfluss von Ladebedingungen auf dem Land und fand heraus: Laden um die Mittagszeit (wenn sich das E-Auto meist am Arbeitsplatz befindet) birgt ein erhebliches CO2-Einsparpotenzial. Denn: Zu dieser Zeit ist den Anteil an erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne im Stromnetz am größten. Zudem könnte Strom leichter direkt von Photovoltaikanlagen an Firmengebäuden genutzt werden.
Aber wie funktioniert das Laden am Arbeitsplatz? Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen? Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Laden des E-Autos im Job.
Eine Ladegelegenheit für Elektroautos und Plug-in-Hybride in der Firma kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sinnvoll sein. Wer den Wagen fährt, kann guten Gewissens zur Arbeit pendeln und hat ein nerviges Problem gelöst: die Suche nach einem Ladeanschluss. Zudem ist der gezapfte Strom in der Regel zwar nicht gratis, aber einigermaßen günstig.
Elektroauto laden (2021): Test - Ladezeit - Akku - Info
Wie lädt man ein E-Auto richtig?
Bild: AUTO BILD
Unternehmen wiederum können mit mehr E-Dienstwagen oder gar einer kompletten Elektro-Flotte angesichts von Elektro-Kaufprämie und horrenden Spritpreisen unter Umständen Geld sparen. Zudem können sie Imagepflege betreiben – Stichwort Nachhaltigkeit – und eventuell besonders qualifizierte Mitarbeiter anwerben. Bieten sie ihre Ladesäulen auch zur öffentlichen Nutzung an, können diese möglicherweise sogar teilweise refinanziert werden.
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz, auch wenn sie privat ein Elektroauto fahren. Stattdessen sollten sie mit Kollegen sprechen, Interesse ausloten und dann beim Chef oder bei der Geschäftsführerin vorstellig werden. Da vermutlich nicht jedes E-Auto täglich geladen werden muss, reichen unter Umständen ein oder wenige Ladepunkte für mehrere Fahrzeuge.
Zunächst sollte der Bedarf, also auch das Interesse in der Belegschaft geklärt werden. Natürlich müssen auch die räumlichen Gegebenheiten stimmen. Soll die Umsetzung nicht betriebsintern gemanagt werden, gibt es diverse Anbieter gewerblicher Ladelösungen wie zum Beispiel Park here oder Mobility House, bei den man Ladesäulen kaufen oder auch mieten kann. Sie liefern meist fertige Konzepte und kümmern sich um Aufbau, Betrieb, Wartung und Abrechnung. Auch bei der Vermittlung der THG-Quote können sie helfen. Generell sollte möglichst auf Ladelösungen gesetzt werden, die man ausbauen kann.
Anders als private Wallboxen werden Ladepunkte in Unternehmen nach wie vor gefördert. Nicht öffentliche bezuschusst die KfW-Bank mit bis zu 900 Euro (zum "Zuschuss 441"). Dafür sind Hinzu kommen lokale Förderprogramme auf Landesebene für Unternehmen und Kommunen.
Sind die Ladepunkte öffentlich zugänglich, kann ein Unternehmen noch bis Ende 2025 vom Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" profitieren. Dabei winken jeweils 60 Prozent Zuschuss für Normal-Ladepunkte (AC u. DC; max. 2500 Euro pro Ladepunkt), Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) mit einer Ladeleistung zwischen 22 und 100 kW, max. 10.000 EUR pro Ladepunkt) und Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC mit einer Ladeleistung von 100 Kilowatt und höher, max. 20.000 EUR pro Ladepunkt).
Wallbox oder Ladesäule? Das ist hier die Frage. Die Kosten für die Anschaffung reichen von 500 bis 5000 Euro. Für den Außenbereich eignen sich in der Regel nur Ladesäulen, in der Garage reicht vielleicht eine Wallbox. In jedem Fall sollte sie über ein intelligentes Lademanagement verfügen, damit der Strom gleichmäßig und sicher an mehrere Ladepunkte verteilt werden kann.

In Garagen reichen oft Wallboxen zum Aufladen von Mitarbeiterfahrzeugen.
Bild: Vivien Peters / AUTO BILD
Auch die Ladeleistung sollte durchdacht werden. Werden nur Mitarbeiterfahrzeuge geladen, die die ganze Zeit stehen, reichen Ladesäulen mit Wechselstrom (AC). Bei einem Fuhrpark mit Dienstwagen, die viel im Einsatz sind, sollte Wechselstrom (DC) zum schnelleren Laden verwendet werden.
Unternehmen können den Ladestrom für ihre Mitarbeiterinnen kostenlos, vergünstigt oder normal kostenpflichtig abgeben. Gratis-Strom ist am unkompliziertesten, weder muss die Ladesäule eichrechtskonform sein noch fällt Umsatzsteuer an. Wird ein Entgelt verlangt, muss die abgegebene Strommenge fürs E-Auto mit internen Zwischenzählern jeweils genau erfasst und abgerechnet werden. Möglich ist auch eine monatliche Pauschale.
Firmen können ihren Strom zapfenden Arbeitnehmern das Entgelt entweder vom monatlichen Lohn oder Gehalt abziehen, oder sie stellen gesonderte Rechnungen. Bei vertragsbasiertem Laden werden Ladevorgänge einfach per Ladekarte gestartet und nach dem jeweiligen Wunschtarif abgerechnet. Direktes Bezahlen funktioniert mit einer NFC-fähigen EC-/Kreditkarte.
Anders als beispielsweise der Empfang von Benzingutscheinen ist das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt). Dies gilt für Privat- und Dienstwagen – und im Übrigen auch für den geldwerten Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung, also wenn die heimische Wallbox dem Arbeitgeber gehört. Eine geschenkte Ladestation wird mit 25 Prozent besteuert und ist frei von Sozialabgaben. Bei einem Zuschuss greift ebenfalls die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent des geldwerten Vorteils.
Zahlt der Mitarbeiter mit einem Elektro-Dienstwagen Geld aus eigener Tasche Geld fürs Laden, gestattet das Finanzamt einen pauschalen Auslagenersatz. Ohne verfügbare Ladevorrichtung am Arbeitsplatz beträgt die monatlich steuerfreie Pauschale bis Ende 2030 für ein E-Auto 70 Euro und für einen Plug-in-Hybriden 35 Euro. Mit Lademöglichkeit am Arbeitsplatz sind es 30 Euro respektive 15 Euro monatlich. Allerdings kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten auch als steuerfreien Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) ersetzen, anstatt die Pauschale zu nutzen, wenn der Mitarbeiter die Kosten durch Belege nachweist.
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