EU-Verordnung: ABS-Pflicht für Motorräder
ABS für Motorräder ab 2016 Pflicht

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Von 2016 an müssen alle neu zugelassenen zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge und Quads mit ABS ausgestattet sein. Das hat jüngst das Europäische Parlament beschlossen.
Überdurchschnittlich viele Verkehrstote in der EU sind Motorradfahrer. Das Europäische Parlament hat deshalb jetzt beschlossen, dass von 2016 an neu zugelassene zwei- und dreirädrige Fahrzeuge über 125 cm3 mit ABS ausgestattet sein müssen; bei leistungsschwächeren genügt ein kombiniertes Bremssystem. Das neue Gesetz gilt auch für leichte und schwere Straßen-Quads und Vierradmobile, die dann neu verkauft werden.

16 Prozent aller Verkehrstoten in der EU sind Motorradfahrer. Hier war's glücklicherweise nur ein Dummy der Dekra.
Abgehoben: Mit dem Motorrad über ein Drahtseil
Das Antiblockiersystem (ABS) verhindert bei starkem Bremsen das vollständige Blockieren der Räder und ermöglicht so, das Auto auch während des Bremsvorgangs noch zu lenken. Erstmals eingesetzt wurde ein elektronisches ABS im Jahr 1978 in der Mercedes S-Klasse. Seit 2004 sind alle Pkw aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Autohersteller mit dem Assistenzsystem ausgestattet. Gesetzlich vorgeschrieben ist dagegen mittlerweile das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP: Seit November 2011 muss der Schleuderschutz bei allen in der EU neu zugelassenen Pkw- und Lkw-Modellen an Bord sein, von November 2014 an gilt die ESP-Pflicht für alle neu zugelassenen Autos.
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