Überdurchschnittlich viele Verkehrstote in der EU sind Motorradfahrer. Das Europäische Parlament hat deshalb jetzt beschlossen, dass von 2016 an neu zugelassene zwei- und dreirädrige Fahrzeuge über 125 cm3 mit ABS ausgestattet sein müssen; bei leistungsschwächeren genügt ein kombiniertes Bremssystem. Das neue Gesetz gilt auch für leichte und schwere Straßen-Quads und Vierradmobile, die dann neu verkauft werden.
Dektra-Test Motorradunfall
16 Prozent aller Verkehrstoten in der EU sind Motorradfahrer. Hier war's glücklicherweise nur ein Dummy der Dekra.
Neue Vorschriften soll es nicht nur in Sachen Sicherheit, sondern auch beim Umweltschutz geben. Da der Schadstoffausstoß von Fahrzeugen der Klasse L als überproportional hoch betrachtet wird, stimmten die Abgeordneten dafür, die Euro-4-Norm für Motorräder ab 2016 und für Mopeds ab 2017 einzuführen. Ab 2020 soll für alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge die Euro 5-Norm gelten. Damit die Verordnung in Kraft tritt, müssen noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
Das Antiblockiersystem (ABS) verhindert bei starkem Bremsen das vollständige Blockieren der Räder und ermöglicht so, das Auto auch während des Bremsvorgangs noch zu lenken. Erstmals eingesetzt wurde ein elektronisches ABS im Jahr 1978 in der Mercedes S-Klasse. Seit 2004 sind alle Pkw aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Autohersteller mit dem Assistenzsystem ausgestattet. Gesetzlich vorgeschrieben ist dagegen mittlerweile das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP: Seit November 2011 muss der Schleuderschutz bei allen in der EU neu zugelassenen Pkw- und Lkw-Modellen an Bord sein, von November 2014 an gilt die ESP-Pflicht für alle neu zugelassenen Autos.