Europäische Kommission
Rekordstrafe für VW

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Satte 90 Millionen Euro muss Volkswagen wegen "illegaler Marktabschottung" in den Jahren 1996 bis 1999 an die EU zahlen.
Fünf Jahre bis zum Urteil
Der VW-Konzern kommt nicht um ein EU-Bußgeld von 90 Millionen Euro wegen illegaler Marktabschottung herum. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine erstinstanzliche Entscheidung der EU-Richter. Es ist das höchste Strafgeld, das bisher gegen einen Autohersteller durchgesetzt wurde. Das Millionen-Bußgeld hat aber keine Auswirkungen auf den Gewinn, weil bereits Rückstellungen gebildet worden seien, sagte ein VW-Sprecher.
Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission, die das Strafgeld bereits 1998 angeordnet hatte. Grund: Der Konzern habe in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-und Audi-Autos in Italien gehindert. Das Strafgeld von ursprünglich 102 Millionen Euro war vor drei Jahren auf 90 Millionen Euro gesenkt worden. VW hatte vor Gericht vergeblich beantragt, das erste Urteil und auch die Entscheidung der EU-Kommission selbst aufzuheben.
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil des höchsten EU-Gerichts. "Nach geltendem Recht können Verbraucher ihre Autos in der EU kaufen, wo sie wollen", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern dürften nicht einen Auslandskauf verhindern. Der EuGH verfügte die Minderung des Bußgeldes, da der Verstoß nur von 1993 bis 1996 gedauert habe. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend beweisen können, dass der Marktmissbrauch länger angehalten habe.
Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission, die das Strafgeld bereits 1998 angeordnet hatte. Grund: Der Konzern habe in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-und Audi-Autos in Italien gehindert. Das Strafgeld von ursprünglich 102 Millionen Euro war vor drei Jahren auf 90 Millionen Euro gesenkt worden. VW hatte vor Gericht vergeblich beantragt, das erste Urteil und auch die Entscheidung der EU-Kommission selbst aufzuheben.
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil des höchsten EU-Gerichts. "Nach geltendem Recht können Verbraucher ihre Autos in der EU kaufen, wo sie wollen", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern dürften nicht einen Auslandskauf verhindern. Der EuGH verfügte die Minderung des Bußgeldes, da der Verstoß nur von 1993 bis 1996 gedauert habe. Die EU-Kommission habe nicht hinreichend beweisen können, dass der Marktmissbrauch länger angehalten habe.
VW, Mercedes-Benz, Opel und Peugeot
Die Kommission war in den 90er Jahren nach Beschwerden von österreichischen und deutschen Kunden tätig geworden. Die italienische Autovertriebstochter Autogerma wollte diesen Kunden keine Wagen verkaufen. Die Fahrzeuge waren zeitweise vor allen wegen der schwachen Lira deutlich günstiger als in Deutschland. Die Kommission hatte ihr hohes Strafgeld mit einer "Strategie" von VW und Autogerma begründet, solche Rück-Importe zu verhindern.
Der Rechtsstreit zwischen dem VW-Konzern und der EU-Kommission ist kein Einzelfall. Beim Europäischen Gerichtshof Erster Instanz sind derzeit noch zwei weitere ähnliche Fälle deutscher Automobilbauer anhängig. Im September 2000 hatte die Kommission ein Bußgeld von 43 Millionen Euro gegen Opel verhängt. Für derartige Vorfälle bei Mercedes-Benz musste der Stuttgarter Konzern im Oktober 2001 knapp 72 Millionen Euro Buße an die EU-Kasse überweisen. Beide Unternehmen sollen Endverbraucher über Jahre daran gehindert haben, Fahrzeuge dieser Marken billiger im EU-Ausland zu kaufen. Die Konzerne legten dagegen Rechtsmittel ein.
Auch gegen andere europäische Fahrzeughersteller wie Renault und Peugeot laufen seit vielen Jahren Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüter. Wie bei den deutschen Herstellern hatten EU-Beamte, unterstützt von nationalen Behörden, Geschäftsräume der Unternehmen durchsucht. Zuletzt war dies im April dieses Jahres geschehen, als die Kommission europaweit Razzien in Peugeot-Niederlassungen durchführen ließ. Der Konzern soll ebenfalls den grenzüberschreitenden Neuwagen-Kauf unterbunden haben.
Der Rechtsstreit zwischen dem VW-Konzern und der EU-Kommission ist kein Einzelfall. Beim Europäischen Gerichtshof Erster Instanz sind derzeit noch zwei weitere ähnliche Fälle deutscher Automobilbauer anhängig. Im September 2000 hatte die Kommission ein Bußgeld von 43 Millionen Euro gegen Opel verhängt. Für derartige Vorfälle bei Mercedes-Benz musste der Stuttgarter Konzern im Oktober 2001 knapp 72 Millionen Euro Buße an die EU-Kasse überweisen. Beide Unternehmen sollen Endverbraucher über Jahre daran gehindert haben, Fahrzeuge dieser Marken billiger im EU-Ausland zu kaufen. Die Konzerne legten dagegen Rechtsmittel ein.
Auch gegen andere europäische Fahrzeughersteller wie Renault und Peugeot laufen seit vielen Jahren Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüter. Wie bei den deutschen Herstellern hatten EU-Beamte, unterstützt von nationalen Behörden, Geschäftsräume der Unternehmen durchsucht. Zuletzt war dies im April dieses Jahres geschehen, als die Kommission europaweit Razzien in Peugeot-Niederlassungen durchführen ließ. Der Konzern soll ebenfalls den grenzüberschreitenden Neuwagen-Kauf unterbunden haben.
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