Urteil: Autofahrer haftet bei Parkvergehen für fremden Unfall
Falsch geparkt? Dann haften Sie für fremde Unfälle mit

Wer sein Auto ungünstig parkt, kann für einen fremden Unfall mithaften – selbst wenn ein anderer fährt. Das zeigt ein Autofahrer-Urteil des Amtsgerichts München. Alle Infos!
Bild: Christin Klose
- Thomas Reichel
Jeder kennt das: Die Parkplätze sind knapp, man dreht mehrfach Runden. Endlich entdeckt man eine freie Stelle am Straßenrand. Schnell rein da, wird schon passen. Keine Linien, kein Schild, kein Problem. Oder? Falsch gedacht! Denn wer sein Auto ungünstig abstellt, kann für einen Unfall in Mithaftung genommen werden – und muss ebenfalls zahlen, selbst wenn ein anderer fährt. Genau das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München.
So verlief der Parkplatz-Crash
Der Fall spielt auf einem Schwimmbad-Parkplatz in Unterschleißheim (Bayern). Eine Autofahrerin stellte ihren Wagen am Ende einer Gasse ab. Allerdings so, dass andere die Spur nicht mehr normal nutzen konnten. Wer durchwollte, musste rund 30 Meter rückwärts rangieren. Bei einem dieser Manöver krachte es. Sachschaden: mehr als 6244 Euro.
Die Versicherung der Unfallverursacherin zahlte aber nur rund 4120 Euro und kürzte den Rest, immerhin rund ein Drittel der Schadenssumme. Begründung: Das falsch abgestellte Auto habe den Unfall mitverursacht. Die Halterin klagte, schließlich habe es auf dem Parkplatz gar keine Markierungen gegeben. Also dürfe man doch parken, wo Platz ist. Oder?
Gericht verteilt eine Mitschuld
Das Amtsgericht München (Az.: 344 C 8946/25) sah das anders. Zwar blieb die Hauptschuld bei der Fahrerin, die beim Rangieren gegen das stehende Auto stieß – ein klarer Fahrfehler. Aber auch das parkende Fahrzeug sei eine "Gefahrenquelle" gewesen. Allerdings gingen die Richter nicht so weit wie die Versicherung: Statt rund eines Drittels setzten sie die Mithaftung auf 20 Prozent fest. Ganz aus der Verantwortung kam die Falschparkerin also nicht.
Die Begründung: Wer eine Fahrgasse blockiert und andere zu riskanten Ausweich- oder Rückwärtsmanövern zwingt, erhöht das Unfallrisiko erheblich. Besonders deutlich machte das Gericht klar: Nur weil keine weißen Linien auf dem Asphalt sind, heißt das noch lange nicht, dass man beliebig parken darf. Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung in einer höheren Instanz überprüft und eventuell abgeändert wird.
Anwältin warnt: "kein Kavaliersdelikt"
Melanie Leier ist Verkehrsrechtsanwältin im Auftrag von Geblitzt.de. Sie sagt: "Wer sein Auto ohne Rücksicht abstellt, schafft eine Gefahrenquelle und muss damit rechnen, selbst bei einem fremdverursachten Unfall mithaften zu müssen." Das Urteil zeige klar, dass bereits ein falsch geparktes Fahrzeug rechtlich als Mitverursacher gelten könne. Heißt: Auch ein stehendes Auto kann teuer werden. Selbst dann, wenn man gar nicht im Fahrzeug sitzt.
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