Frontschutzbügel-Verbot
Schluß mit den Kuhfängern

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Die EU macht Ernst: Starre "Kuhfänger" sind ab Anfang 2006 für Neuwagen verboten – nachgiebige Systeme bleiben erlaubt.
Nach jahrelangem Streit um die Frontschutzbügel hat sich die EU nun für eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ausgesprochen. Ab 1. Juli werden keine neuen Typengenehmigungen mehr für die sogenannten "Kuhfänger" erteilt, ab 2006 kommt für starre Bügel bei Neuwagen das endgültige Aus.
Zu einem zunächst geplanten kompletten Verbot der beim Unfall für Radfahrer, Fußgänger und besonders Kinder gefährlichen Anbauteile konnten sich die Parlamentarier nicht durchringen. Systeme, die nachgeben, bleiben weiterhin erlaubt, weil sie beim Zusammenstoß mit einem Tier das Verletzungsrisiko der Fahrzeuginsassen mindern können. Den Nachweis über den Sicherheitsgewinn müssen die biegsamen Bügel nun allerdings in zahlreichen Prüfungen erbringen, in denen unter anderem untersucht wird, wie stark die Aufprallenergie abgebaut wird.
Die Europäische Union bringt damit die seit 2001 bestehende Selbstverpflichtung des Europäischen Verbands der Automobilhersteller (ACEA) in Gesetztesform. In der Verpflichtung hieß es damals, man wolle keine Neuwagen mehr mit den umstrittenen "Kuhfängern" ausrüsten. Eine Vereinbarung, die erstens nur für Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen und damit nicht für Geländewagen galt und an die sich der Zubehörhandel zweitens nicht gebunden fühlte.
Zu einem zunächst geplanten kompletten Verbot der beim Unfall für Radfahrer, Fußgänger und besonders Kinder gefährlichen Anbauteile konnten sich die Parlamentarier nicht durchringen. Systeme, die nachgeben, bleiben weiterhin erlaubt, weil sie beim Zusammenstoß mit einem Tier das Verletzungsrisiko der Fahrzeuginsassen mindern können. Den Nachweis über den Sicherheitsgewinn müssen die biegsamen Bügel nun allerdings in zahlreichen Prüfungen erbringen, in denen unter anderem untersucht wird, wie stark die Aufprallenergie abgebaut wird.
Die Europäische Union bringt damit die seit 2001 bestehende Selbstverpflichtung des Europäischen Verbands der Automobilhersteller (ACEA) in Gesetztesform. In der Verpflichtung hieß es damals, man wolle keine Neuwagen mehr mit den umstrittenen "Kuhfängern" ausrüsten. Eine Vereinbarung, die erstens nur für Fahrzeuge bis 2,5 Tonnen und damit nicht für Geländewagen galt und an die sich der Zubehörhandel zweitens nicht gebunden fühlte.
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