Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?
Vom Mofa bis zum 3,5-Tonner

—
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B eigentlich fahren? Und ist die Nutzung von Anhängern erlaubt? AUTO BILD schafft Klarheit.
Wer den Führerschein Klasse B, also den Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Voraussetzung: Das Fahrzeug darf die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, und es dürfen nicht mehr als acht Personen befördert werden.
Führerschein Klasse B: Diese Fahrzeuge dürfen Sie fahren

Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller fahren.
Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein. Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. So ist es zum Beispiel mit Klasse B erlaubt, bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1990 Kilo, einen Anhänger mit 1500 Kilo zulässiger Gesamtmasse anzuhängen. Wer größere Anhänger ziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 (Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3500 kg und 4250 kg) oder die Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse).
Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B

Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf Trikes (maximal 45 km/h) fahren.
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Und dazu zählen:
• Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
• Trikes mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h
• Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
Service-Links