EU-Führerschein: Fristen zum Führerschein-Umtausch
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Die Umtauschaktion für den EU-Führerschein läuft, in wenigen Tagen endet die nächste Umtauschfrist. Auch der digitale Führerschein kommt. Alle Infos zu Terminen und Umtauschfristen!
Bild: Markus Grummt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zum Führerscheinumtausch in Kürze
- Wie verläuft die Umtauschaktion für den EU-Kartenführerschein?
- Welche Führerscheine müssen getauscht werden?
- Führerschein-Umtausch: alle Fristen im Überblick
- Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
- Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
- Wie funktioniert der Umtausch?
- Was kostet der Führerscheintausch?
- Was man vor dem Tausch beachten sollte
- Gibt es beim Umtausch eine Gesundheitsprüfung?
- Was ist mit alten Führerscheinen der Klasse 3?
- Welche Zweiräder darf ich mit dem alten Motorrad-Führerschein Klasse 1 fahren?
- Müssen Motorradführerscheine Klasse A getauscht werden?
- Was gilt für den Lkw-Führerschein Klasse C?
- Wie lange gilt der Busführerschein Klasse D?
- Wann kommt der digitale Führerschein auf der App?
- Fazit
Bei der laufenden Tauschaktion für den EU-Führerschein läuft die nächste Umtauschfrist ab: Wieder sollte jeder, der noch einen Papierführerschein oder einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerschein hat, nachschauen, ob er dran ist – es steht eventuell der Gang zur Behörde an. Kürzlich wurden auch die Weichen für den digitalen Führerschein gestellt.
Beim Umtausch alter Führerscheine rückt jetzt das Ausstellungsjahr in den Mittelpunkt. Konkret: Wessen Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, der braucht einen Umtauschtermin beim Amt. Die für den Umtausch gesetzte nächste Frist endet am 19. Januar 2026.
Elektronische Parkscheiben im Vergleich
Info: Bei Notengleichheit in der Bestenliste sortieren wir ab sofort nach unseren internen Testergebnissen, in denen wir auf drei Nachkommastellen genau rechnen.
Bis Januar 2033 soll die Umtauschaktion alter Führerscheine in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat abgeschlossen sein, jedes Jahr werden neue Dokumente umtauschpflichtig. Die Umtauschpflicht greift je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr des Dokuments, betrifft alle Auto- und Motorrad-Führerscheine. Grundsätzlich gilt: Wer älter ist, der bekommt mehr Zeit. Freiwillig kann man den Führerschein jederzeit umtauschen! Hier ein Überblick über alle Bedingungen und Fristen.

Bild: Reinhold Radermacher, StädteRegion Aachen
Umgetauscht werden müssen alle Papiere, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – also graue wie rosa Führerscheine, die weißen der DDR und auch frühe Dokumente im Scheckkartenformat. Offiziell dürfen nur noch diejenigen mit Papierdokumenten unterwegs sein, die vor 1953 geboren wurden. Ziel der Aktion ist, die nationalen Regelungen zu vereinheitlichen und das Durcheinander der mehr als 110 verschiedenen europäischen Dokumente zu beenden. Und die neuen Karten sind deutlich schwerer zu fälschen.
Auch wer schon einen Scheckkarten-Führerschein hat, muss die Daten im Auge behalten. Es gilt bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 das Datum der Ausgabe. Wer früher getauscht hat, ist im Vorteil, dessen Dokument ist länger gültig als nur 15 Jahre. Aktuell wird nun das Ausstellungsjahr zentral. Bis zum 19. Januar 2026 umtauschen müssen Führerscheininhaber, deren Dokument zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Hier sind die Fristen:
Umtauschfristen für Führerscheine ab 1999: ausschlaggebend ist das Ausstellungsjahr*
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Aktuell rückt das Geburtsjahr des Dokumentinhabers in den Hintergrund. Denn bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend. Hier die Tabelle für diejenigen, die den richtigen Termin verpasst haben (außer vor 1953 Geborene):
Umtauschfristen für Führerscheine bis 31. Dezember 1998: ausschlaggebend ist das Geburtsjahr
Geburtsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein in eine Polizeikontrolle gerät, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Es ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch muss man mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Da der alte Führerschein noch nicht im elektronischen Fahreignungsregister vermerkt ist, kann die Polizei die Gültigkeit nicht im Computer überprüfen. Daher dürfte sie einen Besuch auf einer Dienststelle anordnen. Dazu kommt sicher die Aufforderung, sich schnell um die Verlängerung des Führerscheins zu kümmern.

Je nach Alter des Besitzers und Herkunft kursieren in Deutschland eine Vielzahl von Fahrerlaubnissen.
Bild: Frank Stange / AUTO BILD
Aktuelle Pkw- und Motorradführerscheine sind 15 Jahre lang gültig. Eine Ausnahme sind vor 2013 getauschte, für sie gilt die obige Liste. Für alle anderen gilt: Nach 15 Jahren müssen die Dokumente erneuert werden. Das dient der Aktualisierung der persönlichen Daten, vor allem aber des Fotos. Die Fahrtüchtigkeit spielt keine Rolle. Eine Wiederholung der Fahrprüfung wird nicht verlangt, es genügt das erneute Beantragen beim zuständigen Amt.
Kann ich den neuen Führerschein gleich mitnehmen?
Das ist nicht möglich, der Kartenführerschein wird – wie alle amtlichen Ausweisdokumente – zentral von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Sie müssen also mit einer gewissen Wartezeit rechnen, bis Sie Ihre neue fälschungssichere Fahrerlaubnis beim Amt abholen können. Die meisten Führerscheinstellen bieten deswegen an, dass man sich das Dokument direkt nach Hause zusenden lassen kann – dafür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von fünf bis sechs Euro an. Aufgrund der Wartezeit, die bis zu sechs Wochen betragen kann, sollte man auch unbedingt den alten Führerschein nach Antragsstellung wieder an sich nehmen. In der Regel wird die alte Fahrerlaubnis gestempelt, das heißt sie erhält ein amtliches "Verfallsdatum", sodass man sie in der Wartezeit weiter nutzen kann.
Was ist mit alten Papierführerscheinen?
Für alte Papierführerscheine ist die Zeit 2025 abgelaufen, sie mussten bis 19. Januar 2025 gegen einen im Scheckkartenformat getauscht werden. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Vor 1953 Geborene haben, egal mit welchem Führerschein, Zeit zum Umtausch bis zum 19. Januar 2033.
In der Regel wird man von seiner zuständigen Gemeinde angeschrieben. Der Umtausch ist bei der örtlichen Führerscheinstelle möglich, aber oft auch beim Einwohnermeldeamt. Wer mehrere Wohnsitze hat: Entscheidend ist der Hauptwohnsitz. In den meisten Gemeinden gibt es einen digitalen Behördenfinder, der dazu Auskunft erteilt. Im Amt kann der Antrag auf den neuen Führerschein gestellt werden. Dafür sollten Sie folgende Dokumente bei sich haben:
• aktuelles, biometrisches Passfoto der Größe 45 x 35 mm im Hochformat als Frontalaufnahme
• Personalausweis oder Reisepass
• Alter Führerschein im Original
• Bei Führerscheinen vor 1999 und Ausstellung von der Führerscheinstelle einer anderen Stadt/eines anderen Landkreises: Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat. Diese Abschrift muss zuvor beantragt und beim Umtausch mitgebracht werden!
• Personalausweis oder Reisepass
• Alter Führerschein im Original
• Bei Führerscheinen vor 1999 und Ausstellung von der Führerscheinstelle einer anderen Stadt/eines anderen Landkreises: Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat. Diese Abschrift muss zuvor beantragt und beim Umtausch mitgebracht werden!
Für den Umtausch wird eine Gebühr zwischen 25 und 30 Euro fällig. Stichproben: Hamburg und Baden-Württemberg verlangen 25 Euro, in Berlin kostet es 25,30 Euro, einige Bundesländer berechnen etwas mehr, Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel 29 Euro. Zudem werden die Kosten für das biometrische Foto fällig.
Der umgetauschte Führerschein bekommt ein neues Ausstellungsdatum. Das führt beispielsweise bei Carsharing-Anbietern zu einer Einstufung als Führerschein-Neuling, oft verbunden mit einer Einschränkung der verfügbaren Fahrzeuge oder auch mit einer sogenannten Rookie-Gebühr für Neulinge. Auf der Rückseite der Scheckkarte steht allerdings das ursprüngliche Erteilungsdatum. Daher sollte man unbedingt beide Seiten vorlegen. Auf der sicheren Seite steht, wer den alten, entwerteten Original-Führerschein behält oder zumindest vor dem Umtausch kopiert!
Eine erneute Prüfung oder Untersuchung wie beim Neuantrag für den normalen Pkw-Führerschein und auch beim Motorradführerschein ist beim Umtausch nicht vorgesehen. Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit, eine Gesundheitsprüfung zu verlangen, wenn beim Führerscheinumtausch im Amt offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen des Antragstellers zutage treten.
Kann ich den alten Führerschein behalten?
Wer die alte Fahrerlaubnis nach dem Führerschein-Umtausch behalten möchte, sollte gezielt danach fragen. In der Regel bekommt man dann den alten Führerschein ausgehändigt, nachdem er entwertet wurde. Bei einem Bürgeramt in Hamburg wurden bei der alten "Pappe" des Autoren dieses Artikels alle Ecken abgeschnitten. Zudem kam ein Stempel darauf, dass der Umtausch beantragt wurde, und ein Verfallsdatum auf zehn Wochen nach dem Umtausch gesetzt, denn bis dann sollte der neue Führerschein da sein. Ein Kollege aus Berlin erzählte, dass sein Führerschein beim Umtausch gar nicht entwertet wurde. Dafür wurde er freundlich gebeten, das Dokument nach Erhalt des neuen zu vernichten.

In Hamburg wird die alte "Pappe" dadurch entwertet, dass die Ecken abgeschnitten werden. Behalten darf man sie.
Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Ändert sich die Berechtigung beim Umtausch?
Die Fahrerlaubnis bleibt auch nach dem Tausch im bisherigen Umfang erhalten. Für geänderte Führerscheinklassen gibt es Einschränkungen, beispielsweise bei der alten Klasse 3. Für Inhaber von Bus- und Lkw-Führerscheinen gelten inzwischen andere Regeln. Manchmal kann man auch Glück haben: Einem Bekannten wurde versehentlich eine zusätzliche Kompetenz (die für schwere Motorräder) zuerkannt. Das hat er nun amtlich.

Hier eine Übersicht der aktuellen Führerscheinklassen.
Bild: AUTO BILD
Was passiert beim Carsharing oder Mietwagenverleih?
Tatsächlich kann es passieren, dass ein Carsharing-Vermieter oder Mietwagenverleih den alten Führerschein nicht mehr als valides Dokument akzeptiert, sondern für den Abschluss eines Mietvorgangs einen aktuellen im EU-Format voraussetzt. So fordert beispielsweise der Sharing-Anbieter ShareNow seine Kunden zum Tausch auf und löscht alte Führerscheine, die vor 1999 im alten Format ausgestellt wurden, aus dem System.
Alle Inhaber der alten Klasse 3 dürfen weiterhin Fahrzeuge der aktuellen Führerscheinklassen B (Pkw) und BE (Pkw samt Anhänger nicht über 3,5 t Gesamtgewicht) fahren.
Was gilt fürs Fahren von Lkw
Wer seinen Autoführerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, ist im Vorteil. Er darf wie bisher schon Lkw und auch Leichtkrafträder (Motorräder und -roller bis 125 ccm Hubraum) fahren. Die Erlaubnis hängt auch vom Alter des Führerscheininhabers ab. Alle Führerschein-Klasse-3-Inhaber bekommen die Berechtigung für die Klasse C1 (Lkw bis 7,5 t) und C1E (Lkw bis 7,5 t plus Anhänger im Gesamtgewicht 12 t).
Bislang durfte man als Besitzer des 3er-Führerscheins auch noch größere Gespanne von bis zu 18,75 t Gesamtgewicht führen. Diese Berechtigung zählt künftig zur Lkw-Klasse CE, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Wer über 50 ist und solche Fahrzeuge führen will, muss die Berechtigung mit der Schlüsselnummer CE79 anfordern und einen Gesundheits- sowie Sehtest nachweisen.
Fahren von motorisierten Zweirädern
Enthalten für Klasse-3-Besitzer ist wiederum die Klasse AM, mit der man Kleinkrafträder fahren darf. Als Verbrenner dürfen sie maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum haben, als E-Zweiräder 4 kW Dauer-Nennleistung. Beide sind bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Wer seinen Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf auch Kleinkrafträder der heutigen Klasse A1 (bis zu 125 Kubik) fahren. Wer den Führerschein Klasse 3 später abgelegt hat, also B und BE hat, kann mit der Führerschein-Erweiterung B196 auch 125er-Motorräder fahren.
Fahren von Traktoren: Klasse L
Beim Umtausch bekommen Besitzer des alten 3er-Führerscheins auch noch die Klasse L. Damit darf man Zugmaschinen (bis 40 km/h) und auch mit Anhängern (bis 25 km/h) fahren, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und sonstige Flurfahrzeuge bis max. 25 km/h sind erlaubt.
Für ehemalige Motorradführerscheine der Klasse 1 gelten die gleichen Tauschfristen wie beim Pkw-Führerschein, und er wird beim Tausch ähnlich aufgefächert wie die Klasse 3. Der Besitz des Klasse-1-Führerscheins beinhaltet beim Erwerb vor dem 1. Januar 1989 die Klasse A (alle Motorräder wie auch dreirrädrige Kraftfahrzeuge), die Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW Leistung), die Klasse A2 (125er-Motorräder bzw. solche bis 11 kW Leistung), die Klasse AM (Leichtkrafträder bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, egal ob Verbrenner oder E-Motor) und letztlich auch die Klasse L für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss getauscht werden, der neue gilt ebenfalls für 15 Jahre. Eine nochmalige Prüfung der Fahreignung oder ein Gesundheitszeugnis sind nicht nötig.
Die Fahrerlaubnis für Lkw ist schon länger zeitlich begrenzt und deutlich kürzer befristet. Die Klassen C1 und C1E sind, wenn sie vor 2013 ausgestellt wurden, grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr gültig; danach muss die Fahrerlaubnis verlängert werden. Dafür ist eine Gesundheitsuntersuchung und ein augenärztlicher Test nötig.
C1- und C1E-Führerscheine jüngeren Datums sowie alle Führerscheine nach der ersten Verlängerung sind grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig. Nur Autofahrer, die den alten Führerschein der Klasse 3 (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) umschreiben ließen, können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen (s. o.). Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, bekommt die Führerscheinklassen bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung und muss danach alle fünf Jahre verlängern.
Verlängerung des Lkw-Führerscheins C1 und C1E
Zusammen mit den nötigen Untersuchungen kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins rund 150 bis 200 Euro. Achtung: Anders als beim Pkw-Führerschein drohen beim Lkw-Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein höhere Strafen. Hier unterscheidet die Justiz nicht, ob der Fahrer jemals eine Fahrerlaubnis hatte oder nicht. Das führt mindestens zu einer Geldstrafe, im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Wer vergessen hat, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, der kann das innerhalb weniger Wochen oder Monate problemlos nachholen – er darf nur in diesem Zeitraum keinen Lkw fahren. Erst nach mehreren Jahren muss man damit rechnen, eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.
Für Bus-Führerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE gelten die gleichen Fristen wie für Lkw. Das heißt, nach fünf Jahren muss der Führerschein erneuert werden. Busfahrer müssen neben dem Passbild und einem augenärztlichen Gutachten auch eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen und einen erfolgreich absolvierten Funktions- und Leistungstest nachweisen. Auch hier droht im Falle einer versäumten Verlängerung ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Zunächst aber zum digitalen Führerschein: Anfang November konkretisierte das Bundesverkehrsministerium die Pläne zur Einführung Ende 2026. Dann kann man die Fahrerlaubnis in eine App ziehen und auf dem Smartphone mitführen. Den Kartenführerschein könnte man beim Autofahren innerhalb Deutschlands dann zu Hause lassen. Der Einführungstermin läge deutlich vor dem einheitlichen, EU-weit gültigen digitalen Führerschein, der bis 2030 kommen soll.
Digitaler Führerschein und andere Dokumente wie der Personalausweis sollen sich in einer digitalen Brieftasche, einer sogenannten Wallet, speichern lassen. Das können beispielsweise Einkommensnachweise, Abschlusszeugnisse oder die Gesundheitskarte sein. Private Autobesitzer können den Fahrzeugschein in die i-Kfz-App laden und digital mitführen.
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