Motorräder sind für viele nicht nur ein einfaches Fortbewegungsmittel, sondern vor allem ein Lebensgefühl. Um die Freiheit auf zwei Rädern genießen zu können, braucht es einen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse (alle Infos zum Motorradführerschein). Doch nicht alle Biker müssen dafür eine Extraprüfung ablegen.

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Führerschein mit Erweiterung B196

Wer bereits die Führerscheinklasse B/BE (Autoführerschein/Autoführerschein mit Anhänger) besitzt, kann mit ein paar Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 (125-ccm-Klasse) fahren.
Denn: Seit 2020 gibt es für Führerscheininhaber der B-Klassen die Erweiterung B196. Mit ihr dürfen nach einer absolvierten theoretischen und praktischen Ausbildung Motorräder in Deutschland gefahren werden – ganz ohne Prüfung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Der B196-Anwärter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Mindestalter: 25 Jahre. Absolviert werden müssen neun Schulungsstunden – mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer in einer Fahrschule.
Fahrschule Motorrad
Wer die B196-Erweiterung will, braucht vier Theorie- und fünf Praxisstunden in der Fahrschule.
Bild: DPA

Wer die Voraussetzungen erfüllt und an Theorie- und Praxisfahrstunden teilgenommen hat, bekommt von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser – und einem aktuellen Passfoto – geht man zum ortsansässigen Straßenverkehrsamt und lässt sich einen neuen Führerschein ausstellen. Hinter der Klasse B wird die dann die Schlüsselnummer 196 eingetragen.

Das kostet die Erweiterung

Natürlich gibt es die Führerschein-Erweiterung nicht umsonst. Für Fahr- und Theoriestunden, Passfotos und Bearbeitungsgebühr beim Straßenverkehrsamt müssen Sie je nach Bundesland mit zwischen 700 und 900 Euro rechnen. Zum Vergleich: Der A1-Führerschein kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.

Was darf ich mit B196 fahren?

Ist der neue Führerschein da, dürfen Sie neben den Kraftfahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Bildergalerie

Motorradführerschein: Kosten, Klassen, Schnellkurs
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Alle Infos zum Motorradführerschein
Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen sogar bis 15 kW geführt werden. Aber: Anders als die Motorradführerschein-Klassen A1 und A2 lässt sich der B196 nicht durch eine zusätzliche Prüfung auf die nächste Klasse erweitern.

Wo gilt die Führerschein-Erweiterung?

Bei B196 handelt es sich um eine Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der nationalen Schlüsselnummer 196. Diese ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.

Für wen lohnt sich die Erweiterung?

Wer keine schweren Maschinen fahren, nicht mit dem Motorrad ins Ausland reisen und gelegentlich am Wochenende die Gegend erkunden möchte, für den ist die Erweiterung eine hervorragende Alternative zum A1-Führerschein. Da keine Extraprüfung abgelegt werden muss, fallen die Kosten deutlich geringer aus.
Honda CB125R
Motorräder der 125-Kubik-Klasse können je nach Modell bis zu 130 km/h schnell fahren.
Bild: Honda

Mit Motorrädern der 125-ccm-Klasse können Sie je nach Marke und Modell bis zu 130 km/h fahren. Das reicht für die Landstraße allemal und sogar für kurze Abschnitte auf der Autobahn, um mit dem Strom mitzuschwimmen.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Leichte Krafträder bis 125 cm3 dürfen alle fahren, die ihre Fahrererlaubnis der alten Klassen 2, 3 und 4 vor dem 1. April 1980 erworben haben. Diese Regelung berechtigt Sie zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.
Für alle, die den Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben haben, galt bis 2020 die Regelung, dass man nur mit der Führerscheinklasse A1 Motorräder fahren darf. Durch die Erweiterung B196 wurde ein vereinfachter und kostengünstigerer Zugang zum Motorradfahren geschaffen. (Das kostet Motorradfahren)

Führerscheinklassen bei Motorrädern

Führerscheinklasse
Was darf gefahren werden?
Alter
Abzweigung
A
Abzweigung
Abzweigung
A1
Abzweigung
Abzweigung
A2
Abzweigung
Abzweigung
A3
Abzweigung
Alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Krafträder bis 35 kW; Motorleistung ohne Hubraumbegrenzung
Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren
ab 20 (bei Vorbesitz der Klasse 2; mindestens 2 Jahre)
ab 16
ab 18
ab 16

Auch in anderen Ländern gibt/gab es Sonderregelungen, bei denen man ein Motorrad auch mit dem normalen Autoführerschein fahren darf/durfte. Allerdings gelten diese Regelungen in der Regel nur für Führerschein-Inhaber der einzelnen Hoheitsgebiete.
Wer also nur einen deutschen Führerschein besitzt, der darf zum Beispiel in Italien Motorräder der Klasse A1 nicht bewegen, obwohl der italienische Autoführerschein dazu berechtigt.

Von

Jan-Menno Gebhardt