Lkw-Führerschein
Die Lizenz zum Schleppen

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Sie sind groß, schwer und können jede Menge schleppen: Lastkraftwagen. So ohne weiteres darf man sich allerdings nicht hinters Steuer eines Brummis setzen. AUTO BILD hat alle Infos zum Lkw-Führerschein.
Lkw-Fahrer schleppen nicht nur große Lasten quer durchs Land oder sogar über den ganzen Kontinent, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung. Die großen Brummis sind um einiges unhandlicher als normale Pkw, und Unfälle mit Lkw haben oft schwere Folgen. Hinters Steuer eines Trucks darf deshalb nur, wer einen entsprechenden Führerschein besitzt. Die wichtigsten Fragen zu Kosten, Anforderungen und Verlängerung des Lkw-Führerscheins beantworten wir hier:
➤ Welche Lkw-Führerscheinklassen gibt es?
➤ Was sind die Anforderungen?
➤ Wofür steht die Schlüsselnr. 95?
➤ Wie hoch sind die Kosten?
➤ Wie oft muss ich zur Fahrschule?
➤ Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?
➤ Was, wenn er abgelaufen ist?
➤ Was kostet eine Verlängerung?
➤ Alte Führerscheine der Klasse 2 noch gültig?
➤ Mit Klasse 3 noch Lkw fahren?
➤ Was sind die Anforderungen?
➤ Wofür steht die Schlüsselnr. 95?
➤ Wie hoch sind die Kosten?
➤ Wie oft muss ich zur Fahrschule?
➤ Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?
➤ Was, wenn er abgelaufen ist?
➤ Was kostet eine Verlängerung?
➤ Alte Führerscheine der Klasse 2 noch gültig?
➤ Mit Klasse 3 noch Lkw fahren?

Für Lastzüge, die auf eine Gesamtmasse von über zwölf Tonnen kommen, wird die "höchste" Lkw-Führerscheinklasse CE benötigt.
Bild: Scania
Mehr zum Thema: Lkw-Navis im Vergleich
Wer einen Lkw fahren will, braucht vor allem eins: einen Pkw-Führerschein. Die Klasse B ist Voraussetzung für die C1 oder C-Lizenz. Wer die C1E-Erlaubnis für Anhänger über 750 Kilogramm erwerben will, muss außerdem zuvor (oder zumindest gleichzeitig) den C1-Schein machen. Analog kann die CE-Lizenz nur in Angriff nehmen, wer schon den C-Führerschein in der Tasche hat. Für den muss man in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein. Ausnahmen gibt es für Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder einen vergleichbaren Beruf. Die C1-Klasse steht jedem dagegen schon mit 18 Jahren offen.
Neben dem B-Führerschein und dem etwaigen Mindestalter verlangt der Gesetzgeber für alle Lkw-Führerscheine außerdem eine Gesundheitsuntersuchung. Untersucht werden dabei in verschiedenen Tests Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit. Außerdem ist ein augenärztliches Gutachten nötig, das eine ausreichende Sehfähigkeit bescheinigt. Brillen sind nur bis plus 8,0 Dioptrien zulässig, sonst müssen Kontaktlinsen getragen werden.
Neben dem B-Führerschein und dem etwaigen Mindestalter verlangt der Gesetzgeber für alle Lkw-Führerscheine außerdem eine Gesundheitsuntersuchung. Untersucht werden dabei in verschiedenen Tests Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit. Außerdem ist ein augenärztliches Gutachten nötig, das eine ausreichende Sehfähigkeit bescheinigt. Brillen sind nur bis plus 8,0 Dioptrien zulässig, sonst müssen Kontaktlinsen getragen werden.
Will man einen Lkw über 3,5 Tonnen gewerblich fahren, muss man neben der eigentlich Fahrerlaubnis auch noch eine "Berufskraftfahrer-Qualifikation" nachweisen, die mit der Eintragung der Schlüsselnummer 95 im Führerschein belegt wird. Das gilt für alle, die ihren Führerschein nach 2008 gemacht haben; wer die Fahrerlaubnis davor erteilt bekommen hat, genießt Bestandsschutz. Um die 95er-Eintragung zu erlangen, sind entweder eine siebeneinhalbstündige IHK-Prüfung (ohne Lehrgang) oder ein 140-stündiger Kurs (130 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis) mit anschließender 90-minütiger IHK-Prüfung nötig. Glück haben auch hier alle Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder vergleichbaren Berufen – sie erlangen die Grundqualifikation im Rahmen ihrer Ausbildung.
Achtung: Für den gewerblichen Gütertransport gilt auch bei der C1/C1E-Lizenz eine zusätzliche, altersabhänige Gewichtsbeschränkung. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, muss sich mit maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zufrieden geben.
Achtung: Für den gewerblichen Gütertransport gilt auch bei der C1/C1E-Lizenz eine zusätzliche, altersabhänige Gewichtsbeschränkung. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, muss sich mit maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zufrieden geben.
Neben den Gebühren der Fahrschule für Anmeldung, Theorie-Unterricht und Lernmaterial fallen vor allem die Kosten für die Fahrstunden ins Gewicht. Auch wenn der Gesetzgeber im Idealfall nur fünf Stunden vorsieht, sollte man eher 20 bis 30 Übungseinheiten einkalkulieren. Dazu kommen Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung, für die Ausstellung des Führerscheins, und auch der Sehtest sowie die medizinische Untersuchung müssen bezahlt werden. Je nach Stundensatz der Fahrschule summieren sich die Kosten für einen Lkw-Führerschein in der Regel auf mindestens 2500 bis 3000 Euro.
Wer den Lkw-Führerschein machen will, muss in die Fahrschule. Auch wenn der Autoführerschein die Voraussetzung für die C-Lizenzen ist, müssen Lkw-Fahrschüler nochmal in den Theorie-Unterricht: sechs Doppelstunden Grundstoff und zehn Doppelstunden Zusatzstoff sind für die Klassen C1 und C vorgeschrieben. Für die Anhänger-Upgrades C1E und CE sieht der Gesetzgeber zusätzlich sechs Doppelstunden Grundstoff, aber nur vier Extra-Einheiten Zusatzstoff vor. Verglichen mit den theoretischen Unterrichts-Einheiten fallen die Pflichtstunden in der Lkw-Fahrschule für die praktische Ausbildung relativ gering aus.Wie beim Pkw-Führerschein gilt auch bei den Lkw: Bei den Angaben handelt es sich um Pflichtstunden. Bis man einen großen Truck so sicher beherrscht, dass man die Prüfung besteht, können durchaus mehr Stunden nötig sein!

Wer seinen Lkw-Führerschein macht, muss ihn alle fünf Jahre verlängern – ansonsten erlischt die Fahrerlaubnis.
Bild: MAN
Wer vergisst, seinen Lkw-Führerschein zu verlängern, verliert mit dem Ablaufdatum die Fahrerlaubnis. Setzt man sich trotzdem hinters Steuer, muss man mit den gleichen Strafen rechnen, wie jemand, der den Führerschein nie gemacht hat. Das Straßenverkehrsgesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Einer Verlängerung steht allerdings auch nach dem Ablauf des Führerscheins grundsätzlich nichts im Weg. Wird sie nur wenige Tage, Wochen oder Monate nach dem Ablauf beantragt, verlängern die Behörden bei entsprechender gesundheitlicher Eignung normalerweise den Führerschein problemlos. Beantragt man die Verlängerung allerdings erst nach mehrere Jahren, muss man damit rechnen, dass die Führerscheinstelle eine erneute praktisch, manchmal zusätzlich auch theoretische Prüfung anordnet. Eine genaue Regel gibt es dafür nicht mehr. Statt der früher geltenden Zwei-Jahres-Frist liegt die Entscheidung nun bei den einzelnen Behörden.
Für den Gesundheitscheck und die Augenuntersuchung fallen die gleichen Kosten wie beim Ersterwerb des Führerscheins an, je nach Region und durchführender Stelle summieren sich beide Untersuchungen auf gut 100 bis 150 Euro. Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von circa 40 Euro von der Führerscheinstelle, die die Verlängerung vornimmt.
Wer seinen Lkw-Führerschein noch zu Zeiten der alten Klasseneinteilung gemacht und eine Lizenz der Klasse 2 erworben hat, hat Glück: Er darf nicht nur Lkw über 7,5 Tonnen steuern (Klasse C), sondern automatisch auch mit einem Anhänger der Klasse CE fahren. Anders als neuausgestellte Führerscheine muss die Klasse 2 auch nicht verlängert werden – zumindest solange der Fahrer unter 50 Jahre alt ist. Danach ist auch bei den alten Führerscheinen alle fünf Jahre eine Verlängerung und die damit verbundene ärztliche Untersuchung nötig. Wer den Führerschein nicht verlängert, verliert mit Vollendung des 50. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht. Auch Gespanne über 12 Tonnen sind dann tabu.
Nach dem alten Führerschein-Klassement hat die "Standardfahrerlaubnis" der Klasse 3 für Pkw deutlich mehr Befugnisse umfasst, als die heutige Klasse B. Wer vor dem 1. Januar 1999 seinen Führerschein Klasse 3 gemacht hat, profitiert auch heute noch davon: Er darf nicht nur am Pkw-Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen fahren (heutige Klasse BE), sondern auch Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen (Klasse C1) plus Anhänger (Klasse C1E). Auf Antrag dürfen sogar weiterhin die jetzt in die Klasse CE fallenden dreiachsigen Züge mit Zugfahrzeugen der Klasse C1 aber mehr als 12.000 kg Gesamtmasse gefahren werden. Diese Erlaubnis wird mit der Schlüsselnummer CE 79 im Führerschein eingetragen. Vorteil: Beim Umtausch des Klasse-3-Führerscheins werden die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und ohne Befristung erteilt; für die CE 79 ist ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine Untersuchung nötig.
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