Fürs E-Auto-Laden am Mietshaus: Kündigung der Wohnung
Laden an Gemeinschaftssteckdose: Ist das Stromdiebstahl?

Bild: DPA
Darf man eine Steckdose am Mietshaus nutzen, um das Elektroauto aufzuladen? Die Frage hat sich wohl jeder Mieter mit E-Auto schon einmal gestellt. Spätestens dann, wenn der Akku leer und die nächste freie Ladesäule weit ist. Beim Handy oder Laptop wird wohl kaum jemand etwas sagen, da die gezogenen Strommengen kaum Cent-Beträge übersteigen. Aber beim E-Auto?
Da hört die Freundschaft schnell auf – oder das Mietverhältnis. So entschied ein Vermieter in Leverkusen und kündigte einem Mieter, weil der seinen Plug-in-Hybriden an einer freien Steckdose im Hof des Mehrfamilienhauses aufgeladen hatte. Beschwerde-Mails anderer Mieter hatten den Hausbesitzer auf die unerlaubte Nutzung aufmerksam gemacht. Da der genutzte Strom dieser 230-Volt-Schukosteckdose auf alle Mieter gleichermaßen umgelegt wird, fühlten sich die Nachbarn geschädigt.
Mieter bot Kompensation an
Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht, es kam zur Räumungsklage. Vor Gericht argumentierte der Vermieter, die Steckdose sei "nahezu permanent" durch den Plug-in-Hybriden besetzt gewesen. Der Autofahrer gab zehn Ladevorgänge zu und bot eine Zahlung von 600 Euro zur Befriedung an. Doch der Kläger wollte den Mieter loswerden. Er berief sich auf einschlägige Urteile, nach denen Kündigung aufgrund von "Stromdiebstahl" gerechtfertigt sei.
Das Gericht (AG Leverkusen 22 C 157/23) wies die Klage ab. Begründung: Anders als in anderen Kündigungsfällen wegen Stromdiebstahls des Mieters sei kein "erheblicher" Schaden entstanden. Ausgehend von den zehn eingeräumten Ladevorgängen, schätzte der Richter die Stromkosten auf insgesamt gerade mal 42 Euro.
Diese Summe sei aber zu gering, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Überdies hatte der Kläger es versäumt, den Mieter vorher abzumahnen. Ein weiterer Grund: "Im Übrigen dient das Kündigungsrecht nicht der Bestrafung der Mieter."
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