Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will bundesweit gegen "Discos auf vier Rädern" in den Innenstädten vorgehen. Sein Ministerium bereitet eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Geplant ist eine Ergänzung von Paragraf 30: "Tongeräte dürfen nur in einer Lautstärke benutzt werden, dass andere weder gefährdet noch erheblich belästigt werden." Damit sollen die Behörden in Zukunft leichter gegen aufgedrehte Hi-Fi-Anlagen im Straßenverkehr vorgehen können.

20 Euro für zu lautes "Vorbeifahrgeräusch"

Mehrere Bürger hatten sich beim Petitionsausschuss über den Lärm beschwert. Ministeriumssprecher Sven Ulbrich: "Nach derzeitiger Rechtslage verbietet sich unnötiger Lärm bei der Benutzung von Fahrzeugen zwar schon jetzt – umstritten ist allerdings, ob unter die Vorschrift nur fahrzeugbezogene Geräusche fallen." Übrigens: Für das Überschreiten des in den Papieren eingetragenen "Vorbeifahrgeräusches" drohen derzeit 20 Euro Bußgeld.