Der Skoda Enyaq ist ein Elektro-SUV auf MEB-Basis mit knapp 400 Kilometer Reichweite. Im Leasing gibt es den Enyaq iV 60 für nur 159 Euro netto pro Monat!
Bei einer Fahrt ins Ausland sollten Autofahrer immer die sogenannte Grüne Karte als Bestätigung ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung dabeihaben. Hier gibt es jetzt eine wichtige Änderung!
Die sogenannte Grüne Versicherungskarte dient bei Autofahrten ins Ausland als Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eigentlich heißt sie "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK) und ist in den 60ern aus einem Beschluss der EWR-Staaten und der Schweiz entstanden. Dadurch müssen Autofahrer für den Grenzübertritt keine gesonderte Kfz-Versicherung für das Zielland abschließen. Der Versicherungsschutz aus dem Heimatland wird anerkannt. Ab dem 1. Juli 2020 ist die Grüne Karte, die ihren Namen ihrer Farbe verdankt, aber weiß. Der Name ändert sich dadurch jedoch nicht.
Vielmehr hat die neue Farbe der Versicherungskarte einen entscheidenden Vorteil: Die Versicherer können den Nachweis künftig als PDF zum Selbstausdrucken verschicken. Bisher waren eine Abholung beim Versicherer oder der Versand per Post erforderlich.
Alte "Grüne Karte" bleibt gültig
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) weist allerdings darauf hin, dass die Grüne Karte ausgedruckt vorliegen muss: "Autofahrer sind weiterhin verpflichtet, die Grüne Karte in Papierform dabeizuhaben – das reine Vorzeigen des PDFs auf dem Smartphone wird nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert", heißt es in einer Mitteilung. Wer noch eine alte grüne Karte hat, der kann diese bis zum Ablauf der Gültigkeit weiternutzen. Ganz verschwinden wird die Grüne Karte zunächst ohnehin nicht: Noch bis Ende 2020 dürfen die Versicherer die Karte sowohl auf weißem als auch auf grünem Papier ausstellen. In welchen Ländern Sie die Grüne Karte nutzen können und wo sie nicht gilt, lesen Sie hier!