Grüne Versicherungskarte
Sorgenfrei ins Ausland

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Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht!
Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, der benötigt in einigen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte. Nur damit wird die Kfz-Haftpflichtversicherung aus dem jeweiligen Heimatland auch im Reiseland anerkannt. Diese Bestätigung heißt eigentlich "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK), wird aber ihrer Farbe wegen in der Regel nur "Grüne Karte" genannt.
Zumindest bisher – denn ab dem 1. Juli 2020 ist die Karte nicht mehr grün, sondern weiß. Der Farbwechsel bringt vor allem einen Vorteil mit sich: Die Grüne Karte kann künftig einfach zu Hause ausgedruckt werden. Der Name ändert sich dadurch jedoch nicht.
Woher bekomme ich die Grüne Karte?
Ausgestellt wird die Karte von der Kfz-Versicherung, bei der man sein Auto versichert hat. Sollte sie nicht automatisch mit der Police kommen, kann man sie jederzeit kostenlos anfordern, entweder über den Vertreter oder online. Durch den Farbwechsel von Grün zu Weiß muss man nicht mehr zur Abholung ins Büro der Versicherer kommen oder auf die postalische Zustellung warten. Die Versicherer können die Karte als PDF zum Ausdrucken verschicken. Wichtig: Sie muss ausgedruckt vorliegen, das digitale PDF reicht nicht aus. Am besten packt man die Karte gleich ins Auto, so hat man sie auch bei spontanen Auslandsfahrten immer dabei. Wer noch eine gültige grüne Karte hat, der kann diese aber weiter nutzen. Achtung: In der Regel gilt die Grüne Karte immer nur für drei Jahre. Eine neue bekommt man ebenfalls gratis von der Kfz-Versicherung. Verkauft man sein Auto, sollte man die Grüne Karte vernichten.
Wo gilt die Grüne Karte?
Außer in den EU-Ländern und meisten übrigen europäischen Staaten gilt das Grüne-Karte-Abkommen zum Beispiel auch in Russland, Tunesien und in der Türkei. Vor Fahrten ins Nicht-EU-Ausland sollte man aber genau auf seiner Grünen Karte nachschauen, ob das Zielland eingeschlossen ist. Manche Versicherungen schließen einige Länder aus, die sind dann auf der Grünen Karte durchgestrichen. Im Zweifelsfall gilt: lieber bei der Versicherung nachfragen. Das gilt auch für den Fall, dass man in Länder fährt, die nicht am Grüne-Karte-Abkommen teilnehmen – eventuell erfüllt die eigene Versicherung die dortigen Voraussetzungen, andernfalls muss eine Extra-Versicherung abgeschlossen werden.
Muss ich die Karte immer dabeihaben?
Prinzipiell gilt: Wer die Grüne Karte dabeihat, ist auf der sicheren Seite. Zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings seit 1974 auch ein Kennzeichenabkommen. Das bedeutet, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt wird. Folglich muss die Grüne Karte in allen EU-Ländern sowie auch in Andorra, Monaco, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein eigentlich nicht mehr mitgeführt werden. Empfohlen wird das Mitführen der Grünen Karte trotzdem für Italienreisende – dort wird mitunter bei einem Unfall trotz Kennzeichenabkommen die Vorlage der Grünen Karte verlangt.
In Ländern außerhalb der EU und des EWR kann es sein, dass die Grüne Karte bei der Einreise vorgezeigt werden muss. So etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, der Ukraine, der Türkei und Weißrussland. Vorsicht: Im Kosovo gilt die Grüne Karte generell nicht. Wer dort hinfährt, muss auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung bei der Einreise abschließen.
Egal ob die Grüne Karte mitgeführt werden muss oder nicht: Bei einem Unfall ist sie immer hilfreich. Denn neben ihrer Funktion als Versicherungsbestätigung hält sie viele wichtige Daten und Adressen bereit, die im Schadenfall nützlich sein können – alle Versicherungen aus den Grüne-Karte-Mitgliedstaaten sind nämlich verpflichtet, in jedem Land einen Schadensregulierungs-Beauftragten vorzuweisen.
Was mache ich bei einem Unfall?
Wer im Ausland mit einem anderen Fahrzeug kollidiert oder in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Auto hat, der notiert sich am besten gleich die Daten der Grünen Karte des Unfallgegners oder fotografiert diese ab. Führt der Unfallgegner keine Grüne Karte mit, sollte man sich auf jeden Fall das Kfz-Kennzeichen und dessen persönliche Daten aufschreiben. Außerdem ist es immer ratsam, den europäischen Unfallbericht auszufüllen und Fotos vom Unfallort zu machen. In manchen Ländern muss außerdem immer die Polizei gerufen werden.
Bei Unfällen in Deutschland ist – neben der eigenen Versicherung – die zentrale Anlaufstelle das "Deutsche Büro Grüne Karte", das telefonisch (030/2020 5757), per Mail (claims@gruene-karte.de) oder über seine Internetseite (gruene-karte.de) erreicht werden kann. Dort meldet man den Schaden, das Büro übernimmt dann die Pflichten des Haftpflichtversicherers und kümmert sich um die Schadensregulierung. Die Versicherung des Unfallgegners direkt zu kontaktieren, ist daher nicht nötig.
Passiert der Unfall im Ausland, wendet man sich am besten an seine eigene Versicherung und an den Schadensregulierungs-Beauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland. Den findet man am einfachsten über den Zentralruf der Autoversicherer heraus, der telefonisch (+49 (0)40-300 330 300) oder im Internet (zentralruf.de) zu erreichen ist.
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