Handy-Urteile: Weitergeben erlaubt, Uhrzeit checken nicht
Finger weg vom Handy

Das OLG Zweibrücken hat die Rechtsbeschwerde eines Mannes gegen eine Verurteilung für Handynutzung im Auto abgewiesen. Eine Urteils-Übersicht!
- Jonathan Blum
Laut einem Beschluss des Senats für Bußgeldsachen des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ist bereits das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handydisplay ein Verstoß gegen §23 der Straßenverkehrsordnung.Der Beschwerdeführer hatte das Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Pirmasens eingelegt, da er laut eigener Auffassung mit dem Ablesen der Uhrzeit vom Handydisplay nicht gegen geltendes Recht verstoßen hatte. Die Richterin verwarf den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil mit der Begründung, dass "die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat". Dies umfasse nicht zwingend nur das Telefonieren. Für Autofahrer heißt das im Umkehrschluß: Lieber ganz die Finger vom Handy lassen!
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Ohnehin verboten: Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage.
Bild: Juergen Christ / AUTO BILD
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