Die Hauptuntersuchung (HU) ist für Autos alle zwei Jahre vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für Neuwagen steht der erste Prüftermin nach drei Jahren an, danach geht es auch für sie im Zwei-Jahres-Rythmus weiter. AUTO BILD hat alle wichtigen Infos zur Hauptuntersuchung und wie man mit der richtigen Vorbereitung Geld sparen kann.

Wer darf die HU durchführen?

Umgangssprachlich ist meist vom "TÜV" die Rede, wenn es um die Hauptuntersuchung geht. Doch der "Technische Überwachungsverein" ist nur eine der Prüforganisationen, bei der Autobesitzer die Hauptuntersuchung durchführen lassen können.

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Auch die Institute KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger), DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) und GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) sind befugt, den Wagen zu prüfen und die Plakette zu erteilen. Übrigens wird bereits seit 2010 auch gleichzeitig die Abgasuntersuchung (AU) erledigt.

Was kostet die HU?

Die Kosten für die Hauptuntersuchung hängen von Bundesland und Prüforganisation ab. Je nachdem kann die Rechnung unterschiedlich ausfallen. Generell sollten Autobesitzer mit etwa 150 Euro für Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung rechnen. (Mehr Infos zur Hauptuntersuchung und deren Kosten).
TÜV - Bummler
Rund 15 Minuten dauert die Hauptuntersuchung, bei der mehr als 100 Punkte abgearbeitet werden.
Bild: Benno Grieshaber / Auto Bild

Für Elektroautos fallen die Kosten rund 40 Euro niedriger aus, weil bei vollelektrischen Modellen logischerweise die Abgasuntersuchung (AU) entfällt.

Wann muss das Auto zur HU?

Wann die nächste Prüfung des eigenen Wagens fällig ist, verrät die runde Prüfplakette am hinteren Nummernschild. Die Zahl auf der 12-Uhr-Position verrät den Monat, die Zahl in der Mitte der Plakette das Jahr.
Seit 2010 gibt es keine eigenständigen Termine mehr für die Haupt- und Abgasuntersuchung. Mit der Hauptuntersuchung ist gleichzeitig auch die Abgasuntersuchung fällig. Somit ist auch die zweite Prüfplakette für die Abgasuntersuchung auf dem vorderen Kennzeichen Geschichte.
TÜV
Hier ist die nächste Hauptuntersuchung im Dezember 2025 fällig.
Bild: AUTO BILD
Wer noch eine orangefarbene Plakette auf dem hinteren Kennzeichen vorfindet, muss noch 2025 zur HU.

Darf die Abgaskontrolle getrennt von der HU stattfinden?

Auch wenn die Abgasuntersuchung inzwischen ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, muss sie nicht zeitgleich mit der HU erfolgen und auch nicht vom selben Prüfunternehmen durchgeführt werden. Doch Vorsicht: Um bei einer Hauptuntersuchung anerkannt zu werden, darf die Abgasuntersuchung maximal einen Monat zurückliegen. Die Kosten für eine Abgasuntersuchung liegen bei rund 40 Euro.
Für die AU wird der Motor des Autos im Stand bis zum Abregeln hoch gedreht.
Bild: AUTO BILD / Aleksander Perkovic

Welche Unterlagen benötige ich für die HU?

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nachweis für Änderungsabnahme
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis für Sonderzubehör (zum Beispiel Sportlenkrad oder nachgerüstetem Partikelfilter)
  • noch offen: Wie wird der digitale Kfz-Schein mit einem Update versehen?

Darf man die HU überziehen?

Generell ist es nicht erlaubt, den Termin zur Hauptuntersuchung zu überziehen. Ein Bußgeld (15 Euro) wird allerdings erst ab Überschreiten des Termins um mehr als zwei Monate fällig – und auch nur, wenn man erwischt wird. Drauf ankommen lassen sollte man es nicht. Bei einem Unfall könnten Sie sonst Probleme bekommen, falls sich herausstellen sollte, dass technische Mängel die Ursache waren.
Liegt der Zeitverzug zwischen vier und acht Monaten, steigt das potenzielle Bußgeld auf 25 Euro. Wurde der TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen, werden 60 Euro fällig. Ab einem Verzug von mehr als acht Monaten gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg. Ein Bußgeld droht jedoch nur, wenn die abgelaufene TÜV-Plakette zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Der TÜV selbst erhebt kein Bußgeld!
Anders als früher, als der Prüfungstermin beim verspäteten Vorführen auf den Originaltermin rückdatiert wurde, bleibt es jetzt bei zwei Jahren ab Termin. Wenn man das Fahrzeug also verspätet zur HU vorführt, hat man für die nächste Prüfung wieder zwei Jahre Zeit!
Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind (gilt zum Beispiel für Taxis). Hier droht schon ab dem ersten Tag nach Ablauf der Frist für die nächste HU ein Bußgeld. (Mehr zum Thema "HU überziehen")

Vorsorge: Selbstcheck vor der Kfz-Hauptuntersuchung

Schon bevor man sich auf den Weg zur Prüfstelle macht, kann man seinen Wagen einem Vorabtest unterziehen, um einige Mängel auszuschließen. Natürlich können Laien nicht alle der über 150 Prüfpunkte selbst durchgehen, aber zumindest einige.
Funktioniert die Beleuchtung? Funktioniert die Scheibenwischanlage, und sind die Wischer in einem guten Zustand? Und beträgt die Reifenprofiltiefe mindestens 1,6 Millimeter?

Checkliste: Das wird bei der HU kontrolliert

Checkliste: Das wird bei der HU kontrolliert
Allgemeines
• Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit den Papieren überein?
• Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
• Kennzeichen richtig montiert, intakt und lesbar?
• Verbandkasten (aktuell?) und Warndreieck vorhanden?
Auspuff/Geräuschentwicklung
• Auspuffanlage dicht und ordnungsgemäß angebracht?
• Rußt das Auto, oder kommt blauer Rauch aus dem Auspuff?
Beleuchtung
• Sind alle Lampengehäuse unbeschädigt und funktionieren alle Leuchteinheiten (Scheinwerfer, Rückleuchten, Standlicht, Tagfahrleuchten, Bremslichter, Rückfahrlicht, Blinker, Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte(n), Kennzeichenbeleuchtung)?
• Sind Reflektorflächen in Scheinwerfern unbeschädigt und nicht oxidiert?
• Funktioniert die Leuchtweitenregulierung?
Bremse
• Ist die Bremse freigängig?
• Sind Schläuche, Leitungen, Beläge, Scheiben/Trommeln intakt?
• Ist genug Bremsflüssigkeit vorhanden?
• Funktioniert die Handbremse einwandfrei?
• Zieht das Fahrzeug beim Bremsen in eine Richtung?
Elektrik
• Funktionieren alle Kontrolllampen? (Beim Start müssen alle Lämpchen im Kombiinstrument kurz angehen und nach dem Start und Lösen der Handbremse wieder erlöschen.)
Fahrgestell/Antrieb
• Sind Rahmen oder tragende Teile stark verrostet?
• Ölt der Motor oder das Getriebe?
• Sind alle Kraftstoffleitungen und -schläuche dicht?
Lenkung
• Ist die Lenkung leichtgängig und zielgenau?
• Vibriert oder rappelt die Lenkung während der Fahrt?
• Steht das Lenkrad bei Geradeausfahrt auch gerade?
• Gibt es Spiel in der Lenkung?
Räder und Reifen
• Haben die Reifen noch mindestens 1,6 mm Profil?
• Sind die Reifen gleichmäßig abgelaufen?
• Zeigen die Reifen in die richtige Laufrichtung?
• Sind die Reifen unbeschädigt? (Beulen, Schnitte, Risse, Löcher, Nägel?)
• Sind die Felgen unbeschädigt? (Kleine Kratzer spielen keine Rolle, Risse oder Verformungen sind dagegen relevant.)
• Stimmt der Reifenluftdruck (auch Reserverad)?
Scheiben und Glas
• Ist die Frontscheibe unbeschädigt? (Kein Steinschlag im Sichtfeld oder Risse in der Scheibe?)
• Funktioniert die Scheibenwaschanlage, sind die Scheibenwischer intakt?
• Sind die Rückspiegel unbeschädigt und korrekt angebracht?
Eine Übersicht der zu prüfenden Punkte ist in unserer Tabelle aufgelistet. Dazu lassen sich kleinere Mängel wie zu geringe Flüssigkeitsfüllstände oder ein zu geringer Reifendruck leicht selbst beheben.
Viele Werkstätten bieten die Hauptuntersuchung im eigenen Hause an. Dann spart man sich den Weg zu TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Wer direkt zum prüfenden Institut fährt, der sollte sich im Voraus telefonisch oder auf der jeweiligen Website einen Termin besorgen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Mängel: ein Monat Zeit für die Nachbesserung

Sollten erhebliche Mängel festgestellt werden, wird man ohne neue Plakette weggeschickt und hat dann einen Monat Zeit, diese zu beheben und das reparierte Fahrzeug erneut bei der Nachuntersuchung vorzustellen. Wichtig ist, das dabei ausgestellte Dokument im Auto zu führen, so kann man bei einer Kontrolle das Einhalten des Termins nachweisen.
Der Prüfer setzt auch bei der Feststellung eines Mangels die komplette Untersuchung bis zum Ende fort. Das hat den Vorteil, dass bei der folgenden Nachprüfung nur die Behebung der festgestellten Mängel untersucht wird. Daher dauert die Nachprüfung meist nur wenige Minuten und kostet mit durchschnittlich 20 Euro auch deutlich weniger als die Hauptuntersuchung. Auch hier variieren die Preise je nach Bundesland und Prüforganisation.

Verlängerung der Frist nicht möglich

Wichtig: Alle Mängel müssen zur Nachprüfung behoben sein, auch solche, die für sich allein nicht zum Nichtbestehen der Hauptuntersuchung führen. Wird die Monatsfrist nicht eingehalten, ist eine erneute Hauptuntersuchung fällig, mit vollen Kosten von rund 110 Euro. Also ist es empfehlenswert, den Termin für die Nachuntersuchung rechtzeitig anzumelden – denn eine Verlängerung der einmonatigen Frist zur Nachuntersuchung ist nicht möglich.
Wo die Nachuntersuchung durchgeführt wird, kann man frei entscheiden. Es muss nicht die Prüfstelle sein, wo die Hauptuntersuchung durchgeführt wurde. Und was passiert, wenn das Fahrzeug die Prüfer auch in der Nachprüfung nicht überzeugt? In diesem Fall kann die Nachuntersuchung innerhalb von vier Wochen erneut wiederholt werden.