Hausrecht beim Discouter: Ärger am Supermarkt-Parkplatz
So wehren Sie sich gegen Parkplatz-Knöllchen

Immer mehr Parkplätze arbeiten mit automatischer Kennzeichenerfassung – auch am Discounter. So ein System funktioniert leider nicht immer fehlerfrei, das kann teuer werden. AUTO BILD verrät, wie Sie Parkplatz-Knöllchen vermeiden!
Bild: Christian Jeß
- Raphael Schuderer
Inhaltsverzeichnis
Die automatische Kennzeichenerfassung wird immer besser – und sie wird auf immer mehr öffentlichen Parkplätzen eingesetzt. Doch das bringt auch Probleme: Wenn sie mal nicht richtig funktioniert, kann es für Autofahrer schnell teuer werden! Denn falsch erkannte Nummernschilder sorgen für Ärger – und gelegentlich für überzogene Forderungen.
Auf privaten Parkplätzen, etwa am Supermarkt, bestimmen die Betreiber die Regeln. Anders als im öffentlichen Raum, wo die Kommune Knöllchen verteilt, legen hier die Eigentümer fest, wer wie lange parken darf, denn sie haben das Hausrecht. Viele lagern die Überwachung an externe Dienstleister aus – und die verdienen oft an den Verstößen mit. Der Auto Club Europa (ACE) verrät, wie Sie Parkplatz-Knöllchen vermeiden und sich dagegen zur Wehr setzen. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Ärger am öffentlichen Parkplatz!
Parkplatzbetreiber müssen die Nutzungsbedingungen deutlich sichtbar aushängen. Erlaubte Parkdauer, Bezahlpflicht, vorgeschriebene Nutzung einer Parkscheibe, Vertragsstrafen – all das muss ohne langes Suchen zu erkennen sein. Daher gilt: Schon bei der Parkplatzsuche genau hinschauen, damit man weiß, welche Regeln gelten! Denn oft kommt schon beim Einfahren ein Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber zustande. Häufig ist das Parken auch an einen Einkauf gebunden. Hinweise wie "während der Öffnungszeiten" oder "nur für Kunden" verraten das. Wer nachts, sonntags oder außerhalb der Ladenzeiten parkt, riskiert eine Strafe.
Bei videoüberwachten Parkplätzen erfassen Kameras das Kennzeichen automatisch. Dann prüft eine Software, ob die erlaubte Parkzeit – häufig 1,5 Stunden – überschritten wird. Falls ja, verschickt sie Zahlungsaufforderungen. Oft ersetzt das System auch das Parkticket: Beim Rausfahren geben Autofahrer ihr Kennzeichen am Automaten ein, zahlen und fahren los.
Das kann praktisch sein, birgt aber Risiken. Falsch erkannte Kennzeichen, Tippfehler, Wartezeiten an der Ausfahrt – all das kann zu unberechtigten Forderungen führen. Im Nachhinein lassen sich solche Fehler kaum beweisen, der ACE rät deshalb zur Sorgfalt: auf Hinweise zur Kennzeichenerfassung achten, Parkzeiten notieren, Eingaben am Automat kontrollieren, Belege wie den Kassenbon des Einkaufs aufheben.
Automatisierte Systeme können nur den erfassten Ablauf auswerten. Besondere Umstände wie eine vergebliche Parkplatzsuche, Rückstau oder einen kurzen Halt zum Lesen der Regeln erkennen sie nicht. Doch nicht jeder kurze Aufenthalt auf dem Parkplatz rechtfertigt eine Forderung, so der ACE.
Wer nur kurz anhält, um die Nutzungsbedingungen zu lesen, muss die Chance haben, bei Nichtgefallen wieder auszufahren. Auch das bloße Wenden oder ein sehr kurzer Stopp an einer Paketstation kann anders zu bewerten sein als ein regulärer Parkverstoß.
Die Höhe der Vertragsstrafe darf nicht beliebig sein. Gerichte können sie überprüfen. Als Orientierung gelten die Bußgelder für vergleichbare Verstöße im öffentlichen Raum. Bei einfachen Verstößen liegen Forderungen meist zwischen 20 und 40 Euro. Fällt die Strafe deutlich höher aus oder werden weitere Kosten berechnet, sollte man genau hinschauen. Zusätzliche Gebühren kommen meist erst dann in Betracht, wenn Zahlungsfristen versäumt wurden. Kosten für die Halterermittlung dürfen nicht einfach auf Parkplatznutzer abgewälzt werden.
Hängt ein Hinweiszettel an der Windschutzscheibe oder trifft nach wenigen Wochen eine Zahlungsaufforderung ein, sollte man zunächst prüfen, worauf sich der Vorwurf stützt. Anders als im öffentlichen Raum handelt es sich nicht um amtliche Bußgelder, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Unverhältnismäßige Forderungen, unklare Regeln, nicht erkennbare Schilder oder technische Fehler sollten schriftlich und mit Nachweisen innerhalb der Fristen beanstandet werden. Im Streitfall können auch die Bewegungsdaten von Google Maps ein wertvoller Nachweis sein.
Der ACE rät, möglichst früh Kontakt mit dem Betreiber oder dem Unternehmen vor Ort aufzunehmen – etwa dem Supermarkt, der Praxis oder der Einrichtung, zu der der Parkplatz gehört. Lässt sich der Sachverhalt nicht klären, sollte man sich juristische Unterstützung suchen. Denn ein Aussitzen der Vertragsstrafe führt in der Regel nur zu höheren Beträgen durch Mahn- und Inkassokosten. Wurde einer Forderung rechtzeitig und gut begründet widersprochen, sollte ein Inkassobüro diese in der Regel nicht weiterverfolgen.
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