Keine Rettungsgasse: Krankenwagen blieb stecken
Rettungsgasse ist Pflicht

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Wegen einer fehlenden Rettungsgasse wich ein Krankenwagen auf einen Grünstreifen aus und blieb stecken. Für die Bergung einer Verletzten musste ein zweites Rettungsfahrzeug anrücken.
Weil die Autofahrer nach einem Unfall am 11. Januar 2015 auf der Bundestraße 4 zwischen Lüneburg und Melbeck keine Rettungsgasse bildeten, wich der Fahrer eines Rettungswagens auf einen Fahrradweg aus und blieb dabei im benachbarten Grünstreifen stecken. Eine 39-jährige Mercedes-Fahrerin war bei Schneeglätte auf der zweispurigen Fahrbahn ins Schleudern gekommen und in die Mittelschutzplanke geprallt. Sie erlitt dabei leichte Verletzungen, es entstand ein Sachschaden von rund 4000 Euro. Viel schlimmer aber: Wegen der fehlenden Rettungsgasse musste ein zweiter Rettungswagen zum Unfallort gerufen werden, die verletzte Frau musste dadurch unnötig lang auf die ärztliche Versorgung warten. Die Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass laut § 38 der Straßenverkehrsordnung einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist.
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Bild: picture-alliance / dpa
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