Ist Ihnen schon mal ein Auto-Kennzeichen gestohlen worden? Wenn nicht, haben Sie Glück gehabt: Rund 150.000 Nummernschilder werden jährlich in Deutschlang gestohlen. Dabei stecken in der Regel kriminelle Machenschaften dahinter. Häufig geht es den Dieben gar nicht um das Nummernschild selbst, sondern um die TÜV-Plakette, die abgelöst und auf ein anderes Kennzeichen aufgeklebt wird. Aber auch Tankbetrüger sind auf falsche Nummernschilder aus: Damit lässt sich der wahre Täter, der ohne zu zahlen von der Zapfsäule verschwindet, nur schwer ermitteln.

Was tun, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde?

• Der erste Weg, wenn man merkt, dass ein oder beide Kennzeichen gestohlen wurden, führt zur nächsten Polizei-Dienststelle. Bei der Polizei muss der Verlust gemeldet werden, denn nur mit einer Verlustbescheinigung stellt die Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen aus.
• Gleichzeitig wird das gestohlene Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt. Hatte das Kennzeichen eine Wunschnummer, ist diese also weg.
• Außerdem sollte man bei der Polizei eine Diebstahlanzeige erstatten. Sollte der Dieb tatsächlich gefasst werden, kann man ihn für den entstandenen Schaden (siehe nächster Absatz) haftbar machen.
• Anschließend geht es mit der Verlustmeldung zur Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen ausstellen zu lassen. Dahin muss man neben dem Personalausweis auch die Zulassungsbescheinigungen des Autos (Teil I und II, also Kfz-Brief und-Schein) und den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung mitbringen. Ist nur ein Kennzeichen verschwunden, sollte man das zweite der Zulassungsstelle vorlegen.
• Nach dem Kennzeichen-Diebstahl unbedingt auch die Versicherung informieren und ihr, nachdem man bei der Zulassungsstelle war, auch das neue Kennzeichen mitteilen.

Was kostet die Ausstellung eines neuen Kennzeichens?

Zulassungsstelle
Geklaute Kennzeichen werden gesperrt - die Zulassungsstelle gibt eine neue Nummer aus.
Wurde einem das Kennzeichen gestohlen, kostet das zunächst einmal Zeit und Nerven. Neben dem Aufwand, zur Polizei und zur Zulassungsbehörde zu gehen, kommen allerdings auch einige Kosten auf einen zu. Die Zulassungsstelle verlangt bis zu 60 Euro Gebühr für das Ausstellen eines neuen Kennzeichens und das Umschreiben der Fahrzeugpapiere. Hinzu kommen nochmal rund 30 Euro für die neuen Nummernschilder. Wichtig: Die Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Wir der Dieb gefasst, muss er diese Kosten erstatten.  Die Kfz-Versicherung dagegen kommt für die Ausgaben in der Regel nicht auf, es sei denn, es ist in den Kasko-Bedingungen extra vereinbart.

Darf man ohne Kennzeichen noch weiterfahren?

Ganz klar: nein. Denn egal, warum die Nummernschilder fehlen: Fahren ohne Kennzeichen ist verboten. Wird man dabei erwischt, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wurde nur ein Schild gestohlen, und man fährt mit dem Auto, liegt es laut Straßenverkehrsamt bei einer Kontrolle im Ermessensspielraum der Polizei, ob man sich strafbar gemacht hat oder nicht. Tipp: Ein selbstgemaltes Ersatzschild hat zwar rechtlich keine Bedeutung, zeigt aber zumindest, dass man nicht bewusst auf die Kennzeichen verzichtet, um unerkannt zu bleiben.

Wie kann man sich vor Kennzeichen-Klau schützen?

Spezialschrauben
Tipp: Spezielle Torx-Schrauben sichern die Schilder besser, denn sie sind nicht mit üblichem Werkzeug zu lösen.
Wirklich schützen kann man sich vor dem Kennzeichen-Klau nicht, allerdings kann man den Dieben das Leben etwas schwerer machen. Während sich die üblichen Plastik-Kennzeichenhalterungen mit einem Handgriff öffnen oder aufbrechen lassen, können fest mit dem Fahrzeug verschraubte Kennzeichen nur mit einem Schraubendreher entwendet werden. Wer die Schrauben im Kennzeichen allerdings als störend empfindet, kann auf spezielle, diebstahlsichere Kennzeichenhalter zurückgreifen. Sie sind meist aus Edelstahl und lassen sich nur mit Spezialwerkzeug öffnen – einen Preis von 50 Euro sollte man dafür aber mindestens einkalkulieren.

Von

Michael Gebhardt