BFH-Grundsatzentscheidung

Die Ersparnis gegenüber der bisherigen Hubraumsteuer beträgt je nach Modell der G- und M-Klasse jährlich bis zu 955 Euro (1.868 Mark). Die Besteuerung nach dem Fahrzeuggewicht ist aufgrund einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Aktenzeichen VII R 116/97) möglich. Danach sind Personenwagen mit den typischen Merkmalen eines Kombis (Hecktür und umklappbare Fondsitze) sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 Kilogramm nach Gewicht zu besteuern. Der einheitliche Steuersatz beträgt in diesem Fall - unabhängig von Hubraum, Antriebsart oder Abgaswerten - 172,30 Euro (337 Mark) pro Jahr. Bei Modellen ab 3.000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht ist eine Steuerzahlung von jährlich 185,09 Euro (362 Mark) fällig.

Die Mercedes-Benz Offroader der M- und G-Klasse zählen zu dieser Fahrzeugkategorie und können deshalb nach dem Fahrzeuggewicht versteuert werden. Einzige Ausnahme ist das Cabrio der G-Klasse ab Baujahr 1997, das nicht als Kombi gilt. Ein Mercedes-Benz G 300 Turbodiesel kann beispielsweise je nach Abgasverhalten bis zu 37,58 Euro (73,50 Mark) Steuer je 100 Kubikzentimeter Hubraum kosten. Das sind insgesamt 1.127,40 Euro (2.205 Mark) pro Jahr. Wird der Geländewagen nach Gewicht eingestuft, sind rund 955 Euro (1.868 Mark) weniger fällig.

Beim neuen G 270 CDI beläuft sich die Steuer dank der vorteilhaften Abgaseinstufung gemäß EU-3-Norm auf 14,83 Euro (29 Mark) pro 100 Kubikzentimeter Hubraum - insgesamt also 400,41 Euro (783 Mark) jährlich. Hier bedeutet die Gewichtssteuer eine Ersparnis von 228,11 Euro (446 Mark) jährlich. Dank der geringen Abgaswerte (EU-4-Norm) des Mercedes-Benz ML 320 zahlen Besitzer dieses Fahrzeugs derzeit nur 5,11 Euro (10 Mark) Steuer pro 100 Kubikzentimeter Hubraum, insgesamt also 163,61 Euro (320 Mark) im Jahr. In diesem Fall lohnt es also nicht, auf die Gewichtssteuer umzusteigen.

Bescheinigung auf Kundenwunsch

Damit die Mercedes-Benz Geländewagen der M- und G-Klasse die fast in jedem Fall vorteilhaftere Gewichtssteuer in Anspruch nehmen können, sind bei den aktuellen Modellen die entsprechenden Angaben (zulässiges Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm und Kombi-Eigenschaften) bereits ab Werk in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Besitzer älterer Modelle müssen einen Nachweis des Herstellers vorweisen, den die DaimlerChrysler AG auf Kundenwunsch ausstellt. Die Finanzämter erkennen diese Bescheinigung nach einem entsprechenden Eintrag in die Kfz-Papiere an, wenn die Autobesitzer einen Antrag auf Gewichtsbesteuerung einreichen.

Halter der M- und G-Klasse, die eine Herstellerbescheinigung über das zulässige Gesamtgewicht ihres Automobils benötigen, können sich an die nächstgelegene Werksniederlassung oder ihren Mercedes-Benz Vertriebspartner wenden.

Auch Fahrer anderer Marken sollten bei ihrem Händler oder Hersteller nachfragen, ob es solche Bescheinigungen für ihr Fahrzeug gibt. Ansonsten gilt auch hier: Wenn in den Fahrzeugpapieren erforderliches Gewicht und Kombi-Eigenschaften vermerkt sind, steht einer Gewichtsbesteuerung nichts im Wege.