Was auch immer 2011 passiert – Autofahren wird bestimmt nicht billiger. Dafür sorgen alleine schon die stetig steigenden Kraftstoffpreise. Sparen ist dennoch möglich: mit einem Versicherungswechsel. Sie können die Autoversicherung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Der 30. November ist also der Stichtag, bis dahin muss der alte Versicherer die Kündigung erhalten. Jetzt ist also der beste Zeitpunkt, sämtliche Versicherungen zu vergleichen. Die Ermittlung der Prämien klappt bequem und schnell mit dem Tarifrechner von aspect-online.de und autobild.de. Abgesehen von der fristgerechten Kündigung zum 30. November jeden Jahres haben Sie als Versicherungsnehmer weitere Kündigungsmöglichkeiten. So haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung. Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln. Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
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