Kind oder Tier im Auto eingeschlossen? Das ist zu tun!
Hitze im Fahrzeug: Hilfe für das eingeschlossene Kind oder Tier

Wenn ein Kind oder ein Tier bei Hitze in einem Auto eingeschlossen ist, dann gilt es, kühlen Kopf zu bewahren. Man sollte sich an bestimmte Dinge halten.
Bild: Adobe Stock/tiagozr
Im Sommer häufen sich die Meldungen, dass Tiere und auch Kinder im Auto vergessen werden. Das kann lebensgefährlich sein, weil sich das Fahrzeug bei Hitze schnell auf 50 oder 60 Grad aufheizt.
Wie sieht denn die rechtliche Lage für Menschen aus, die die missliche Lage erkennen und helfen wollen?
Sachbeschädigung oder unterlassene Hilfeleistung?
"Hier muss zunächst differenziert werden: Geht es dem Kind oder Tier im Auto sichtlich gut und droht ihm – noch – keine Gefahr durch Hitze, wäre das Einschlagen der Scheibe weder erforderlich noch verhältnismäßig. Man würde sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen", erklärt Rechtsanwalt Florian Schmitt aus der Mainzer Kanzlei Gräf & Centorbi bei web.de.
Anders ist es aber, wenn sich Kind oder Tier in Lebensgefahr befinden, dann "ist das Einschlagen der Scheibe zu dessen Rettung erforderlich und der Betroffene handelt gerechtfertigt, denn in einem solchen Fall liegt ein Rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vor. Dann ist der Helfende auch nicht verpflichtet, die am Auto entstandenen Schäden zu ersetzen".

Wichtig zu wissen: Es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Helfen, ansonsten macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Bild: Adobe Stock/tiagozr
Um etwaige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, rät der Rechtsanwalt, Zeugen hinzuzuziehen. "Sind keine potenziellen Zeugen zugegen, kann die prekäre Situation des Kindes oder Tieres und dessen Rettung per Smartphone gefilmt werden."
Wie geht man also am besten vor, wenn man ein Tier oder ein Kind in einem verschlossenen Auto vorfindet? Zunächst sollte man laut Schmitt prüfen, ob das Kind oder Tier reagiert, indem man zum Beispiel an die Scheibe klopft.
Kind/Tier stets im Blick behalten
Sollten Kind/Tier ansprechbar sein beziehungsweise reagieren und noch keine akute Lebensgefahr bestehen, sollte man versuchen, den Fahrer des Wagens ausfindig zu machen. Dabei sollte man Kind/Tier stets im Blick behalten.
Verschlechtert sich der Zustand, sollte der Notruf verständigt werden. Dauert es bei zum Eintreffen zu lange, ist man selbst gefragt, die Autoscheibe einzuschlagen, um die Insassen zu befreien.
Wichtig zu wissen: Es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Helfen, ansonsten macht man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Diese Pflicht besteht nur bei Menschen.
Service-Links
