Kindersitzpflicht: Infos
So lange gilt die Kindersitzpflicht

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Wer Kinder im Auto mitnehmen will, muss die Kindersitzpflicht beachten. Sie schreibt vor wie entsprechende Rückhaltesysteme aussehen müssen und wie lange sie verwendet werden sollen. Andernfalls drohen Strafen!
In Deutschland gibt es die Kindersitzpflicht, sie ist in der Straßenverkehrsordnung verankert. Demnach dürfen Kinder im Auto nur in geeigneten Rückhaltesystemen mitfahren. Die Kindersitzpflicht gilt bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße bis 1,50 Metern – je nachdem, was zuerst erreicht wird. Welche Voraussetzungen die Kindersitze erfüllen müssen, ist in der ECE-Norm R44/04 festgelegt. Jeder Hersteller, der in Europa einen Kindersitz zulassen möchte, muss bestimmte Prüfungen und Crashtests bestehen. Daneben gibt es mittlerweile die strengere i-Size-Norm (R129), die die R44/04-Norm ablösen soll (weitere Infos zu i-Size).
Woran erkennt man einen geeigneten Kindersitz?

Anhand der ECE-Prüfplakette ist u.a. erkennbar, nach welcher Norm der Sitz zugelassen wurde.
Kindersitzpflicht verletzt? Diese Strafe droht!
Wer ein Kind im Auto mitfahren lässt, ohne es vorschriftsmäßig zu sichern, muss sich auf 30 Euro Verwarnungsgeld einstellen. Bei mehreren Kindern sind es 35 Euro. Fährt ein Kind ganz ohne Sicherung mit, zahlt der Fahrer 60 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg. Nimmt er auf diese Weise mehrere Kinder mit, sind es 70 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder im Auto ist immer der Fahrer, auch wenn er kein Elternteil ist. Und: Auch im Taxi gilt die Kindersitzpflicht. Fragen Sie bei der Bestellung nach einem Taxi mit passendem Sitz. Babyschalen müssen die Eltern selbst mitbringen.
Kindersitzpflicht im Ausland
Im europäischen Ausland gelten teilweise andere Regeln in Sachen Kindersitzpflicht. In Österreich gilt die Kindersitzpflicht sogar bis zu einem Alter von 14 Jahren oder einer Körpergröße von 1,35 Metern. In anderen Ländern wie den Niederlanden, Belgien oder Dänemark gilt nur die Grenze von 1,35 Metern Größe. Auch was das Mitfahren von Kindern im Kindersitz auf dem Beifahrerplatz angeht, gibt es in einigen Ländern Einschränkungen: So dürfen Kinder unter zehn Jahren in Frankreich und unter zwölf Jahren in Belgien nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz mitfahren. Außerdem gibt es Sonderregelungen, in Italien beispielsweise ist seit Sommer 2019 ein Warnsystem für im Auto zurückgelassene Kinder Pflicht. Wenn Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren wollen, sollten Sie sich also vorab über dort geltende Regeln informieren.
Weitere Themen: Kombikinderwagen im Vergleich
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