Knöllchen aus dem Ausland
Muss ich das bezahlen?

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Urlaubsgrüße von der Polizei: Das Bußgeld aus dem Ausland ist kein Beinbruch. Wer nicht zahlt, riskiert nichts. Deutsche Gerichte sind nicht für ausländische Bußgelder zuständig.
Willkommen daheim. Als Berthold S. nach seinem Urlaub die Post durch sah, fand er neben den Urlaubsgrüßen seiner Freunde und Verwandten ein amtliches Schreiben aus Holland: Das Zentrale Justiz-Inkassobüro des Justizministeriums verlangte 64 Euro Bußgeld. Berthold S. war mit 114 km/h gefahren, wo Tempo 100 erlaubt war. Alltag in Europa. Nach jeder Reisesaison flattern unzählige Bußgeldbescheide aus ganz Europa in deutsche Briefschlitze. Doch woher bekommen die ausländischen Behörden die Adressen der Autofahrer? Einfache Antwort: vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bei "begründeten Anfragen" übermittelt das KBA die Daten des Halters an die ausländischen Behörden. Die verschicken Bußgeldbescheide an die Urlauber. Doch die müssen nicht zahlen.

Bild: Werk
So kassiert das Ausland
Die Bußgelder im Ausland sind meist deutlich höher als bei uns: In Norwegen mit 20 km/h zu viel unterwegs? Macht rund 400 Euro, falsch parken kostet bei den Norwegern 90 Euro. Bei Alkohol am Steuer kennen Staaten wie Spanien, Tschechien, Zypern oder Großbritannien kein Pardon, verlangen bis zu 6500 Euro. In einigen Ländern gibt es keine festen Bußgelder. Die Strafen richten sich dort nach dem Einkommen des Fahrers und werden in Tagessätzen berechnet. Folge: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr.
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