(dpa) Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Kriterien für förderfähige Elektroautos verständigt. In den Eckpunkten für ein Elektromobilitätsgesetz werde festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb begünstigt werden sollen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums laut "Handelsblatt" am 24. April 2014.
Kennzeichen für E-Autos: Blaue Schilder für Stromer
Neben reinen Elektrofahrzeugen sollen demnach auch besonders alltagstaugliche Plug-in-Hybridautos privilegiert werden, wenn sie einen echten Umweltvorteil aufweisen. "Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem "Handelsblatt". Eine Plakette sollen den Angaben zufolge diejenigen Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Halter von Elektro-Fahrzeugen mit Plakette sollen im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonder-Parkplätze nutzen können.