Kurzzeitversicherung
So sind Sie kurzfristig abgesichert

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Das Kurzzeitkennzeichen bietet die Möglichkeit, ein abgemeldetes Auto in einem Zeitraum von fünf Tagen im Straßenverkehr zu bewegen. Eine KFZ-Versicherung ist aber natürlich auch in diesem Falle Pflicht.
Egal, ob Sie ein Auto weit entfernt von ihrem Wohnort kaufen, oder mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt machen wollen: Mit einer sogenannten Kurzzeitversicherung und den dazugehörigen Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ein Auto fünf Tage lang bewegen, ehe Sie es richtig zulassen oder wieder abstellen. Die wichtigsten Fragen zur Kurzzeitversicherung erklärt!
Wann brauchen Sie eine Kurzzeitversicherung?
Kein Fahrzeug darf in Deutschland ohne Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Wenn Ihr neues Auto nun aber hunderte Kilometer von zuhause steht und der Verkäufer Ihnen die Papiere für die Zulassung nicht vorab schickt, müssten Sie den Weg mehrmals in Kauf nehmen, um die Unterlagen zu holen, zum Zulassen nach Hause zu fahren, und dann wieder den Wagen abzuholen. Die Abhilfe schaffen Kurzzeitkennzeichen, die Sie vor Ort bei der Zulassungsstelle beantragen können und die fünf Tage lang gültig sind; der letzte Tag der Gültigkeit ist auf einem gelben Streifen am Rand angegeben. Aber auch wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug zu Hause in der Garage stehen haben, und zum Beispiel mit einem potentiellen Käufer eine kurze Probefahrt machen wollen oder zum TÜV möchten, eignen sich Kurzzeitkennzeichen.
Wo beantragt man eine Kurzzeitversicherung?
Die Kennzeichen bekommen Sie beim Schildermacher, die Zulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle beziehungsweise dem Straßenverkehrsamt. Voraussetzung dafür ist aber eine Bestätigung einer Kfz-Versicherung, die sogenannte eVB (elektronsiche Versicherungsbestätigung). Diesen siebenstelligen Code aus Buchstaben und/oder Zahlen müssen Sie bei der Zulassung vorlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherung für die fünf Tage, an denen das Kurzzeitkennzeichen gilt, den Versicherungs-Schutz gewährt.
Was kostet die Kurzzeitversicherung?
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen und die Kurzzeitversicherung bei der Versicherungsgesellschaft abschließen, wo der Wagen anschließend auch versichert wird, fallen in der Regel keine Extra-Kosten an; die Gebühren werden fast immer mit dem endgültigen Vertrag verrechnet. Benötigen Sie den Versicherungsschutz allerdings tatsächlich nur für fünf Tage, müssen Sie je nach Versicherungsgesellschaft mit Kosten in Höhe von rund 30 bis 150 Euro rechnen.
Braucht das Auto für eine Kurzzeitversicherung TÜV?
Ja. Wurden früher Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung ausgestellt, verlangt die Zulassungsstelle inzwischen einen gültigen TÜV-Bescheid. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn Sie mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV fahren wollen oder zu einer Werkstatt, die die bei einer nicht bestandenen Hauptuntersuchung entdeckten Mängel reparieren soll. Allerdings dürfen diese Fahrten ohne TÜV nur im eigenen Zulassungsbezirk (als an ihrem Wohnort) und den direkt angrenzenden Bezirken erfolgen – ansonsten dürfen Sie mit Kurzzeitkennzeichen in ganz Deutschland, innerhalb der EU und sogar in einigen Drittstaaten fahren!
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