Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte genau wissen, was laut Gesetz jetzt erlaubt ist – und was nicht. Reifenhersteller Bridgestone erklärt die wichtigsten Änderungen.

Reifenbindung bei älteren Motorrädern: jetzt handeln!

Wer ein älteres Motorrad mit nationaler Betriebserlaubnis oder Einzelabnahme fährt, muss besonders aufpassen: Enthalten die Fahrzeugpapiere eine explizite Reifenbindung auf ein bestimmtes – oft nicht mehr erhältliches – Profil, ist diese seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig. Die Betriebserlaubnis erlischt bei Nichtbeachtung.
Die gute Nachricht: Die sogenannte Reifenbindung kann ausgetragen werden – Voraussetzung ist, dass die neuen Reifen ins maximale Baumaß des Motorrads passen. Dafür können Biker Bescheinigungen vom Reifenhersteller als Grundlage für eine Eintragung bei einer Prüfstelle nutzen (§ 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO).
Seit Januar 2025 gelten neue Vorgaben für Motorradreifen.
Bild: Bridgestone
Wichtig: Der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist kein Verbot für andere Reifenmarken, sondern lediglich ein Hinweis auf die Betriebsunterlagen – und darf nicht überinterpretiert werden.

EU-Betriebserlaubnis? Kein Problem!

Deutlich entspannter sieht es für Maschinen mit EU-Betriebserlaubnis aus. Hier gilt: Keine Markenbindung, keine Profilbindung – egal, was in den Papieren steht. Auch Mischbereifung ist erlaubt. Herstellerbescheinigungen sind nicht mehr erforderlich, was das Umrüsten auf neue Reifen deutlich einfacher macht.

Praktische Hilfe von Bridgestone

Wer wissen will, welche Reifen für sein Motorrad passen, kann bei www.motorradfreigaben.info auf eine umfangreiche Datenbank von Bridgestone zugreifen. Dort gibt’s Freigaben, Teilegutachten und Serviceinfos zum Download – alles kostenlos. Für individuelle Fragen steht das Bridgestone-Technik-Team zudem telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung (Tel. 069/999918-255, mc-technik@bridgestone.eu).
Die neue Regelung schafft mehr Spielraum für Motorradfahrer – allerdings nur, wenn man sie kennt. Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Reifenwechsel unbedingt prüfen (lassen), was technisch und rechtlich erlaubt ist.