Musik hören im Auto: Regeln
Musik im Auto – was ist erlaubt?

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Rein ins Auto, Musik an – allerdings nicht zu laut, denn dann droht eine Geldstrafe. Wie hoch das Bußgeld ist, und ob Kopfhörer im Auto erlaubt sind, erfahren Sie hier.
In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Regelung, die das Musikhören im Pkw ausdrücklich verbietet. In Paragraf 23, Absatz 1 der StVO heißt es aber: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Ob die Musik aus der Box oder aus einem Kopfhörer kommt, ist dabei unerheblich. Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart sagt dazu: "Wer über Lautsprecher oder Kopfhörer zu laut Musik im Auto hört, schafft eine künstliche Schwerhörigkeit. Und die beeinträchtigt die Verkehrssicherheit." Wer also nach Einschätzung der Polizei zu laut Musik im Fahrzeug hört und dadurch den Straßenverkehr gefährdet, muss mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Teurer wird es, wenn man aufgrund der Lautstärke ein Einsatzfahrzeug der Polizei oder einen Krankenwagen überhört und keinen Platz gemacht hat. Dann droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es wegen zu lauter Musik im Auto zu einem Unfall mit Personenschäden, dann drohen deutlich schwerwiegendere Konsequenzen – denn dann liegt möglicherweise eine fahrlässige Körperverletzung vor. Das Gesetz sieht bei fahrlässiger Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Für die Mitfahrer stellt das Tragen von Kopfhörern im Auto grundsätzlich kein Problem dar. Im Gegenteil: Wollen die Mitfahrer laute Musik im Auto hören, können sie zu Kopfhörern greifen, um den Fahrer nicht abzulenken.
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Versicherung kann Geld zurückverlangen
Wer aufgrund von zu lauter Musik im Auto einen Unfall baut, bekommt möglicherweise auch Probleme mit der Kfz-Versicherung. So nimmt die Haftpflichtversicherung den Versicherten gegebenenfalls in Regress. Das heißt: Die Versicherung könnte nach Regulierung des Schadens einen Teil des gezahlten Gelds vom Versicherten zurückverlangen. Auch beim Schaden am eigenen Auto geht man möglicherweise trotz Vollkaskoversicherung leer aus: Je nach Vertragsbedingungen kommt die Kasko für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht auf.
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