Neues Gerichtsurteil zum Leasing (BILDplus)
Geld zurück für Leasing-Kunden bei Formfehler im Vertrag

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Spektakuläres Urteil des OLG München: Tausende Leasingkunden können ihr Auto zurückgeben – ohne einen Cent für die Nutzung zu bezahlen.
Ein Richterspruch stärkt massiv die Verbraucherrechte und produziert Schockwellen bei den Autobanken: Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München ist der Leasinggeber zur Rückabwicklung des Vertrags verpflichtet, wenn dieser einen Formfehler enthält. Worum es bei diesem Formfehler geht, und ob Sie Ihren Vertrag auch rückabwickeln können, erfahren Sie in diesem Artikel.
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