Österreich greift mit neuem Gesetz durch
114 km/h in der Stadt: Erster Raser muss sein Auto abgeben

Ein 28-Jähriger rast in seinem VW Scirocco mit 114 km/h durchs nächtliche Wien: Die Polizei macht von einem neuen Gesetz Gebrauch und nimmt ihm das Auto ab!
Bild: F. Hackbarth
- Frederik Hackbarth
Gerade mal drei Tage hat es gedauert, da ist der erste Raser in Österreich auch schon sein Auto los! Zum 1. März 2024 führte nach Dänemark und dem dort herrschenden "Wahnsinnsfahrt"-Gesetz auch unser südliches Nachbarland eine vergleichbare Regelung ein.
Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können in Österreich ab sofort zum Verlust des Fahrzeugs führen.
Auffahren, Spurwechsel und 114 km/h auf dem Tacho
Keine 72 Stunden später bekommt ein 28-Jähriger in Wien die neue Härte des Gesetzes direkt zu spüren: "Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch", schildert Polizeisprecher Philipp Haßlinger den Hergang. "Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich Messtoleranz gemessen."

Blitzerkasten auf der linken Seite, Polizeistation auf der rechten Seite: Die Raser auf dem Wiener Gürtel scheint das nicht abzuschrecken.
Bild: F. Hackbarth
Der bereits einschlägig vorbestrafte Raser fällt den Beamten gegen 22.30 Uhr zudem durch starkes Auffahren auf andere Pkw und abrupte Spurwechsel auf. "Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme des Pkw", bestätigt die Polizei, die dem Raser an Ort und Stelle nicht nur den Führerschein, sondern auch seinen PS-starken VW Scirocco abnimmt.
Der Fahrer wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt – ob er sein Auto jemals zurückbekommt, ist noch unklar. Als Wiederholungstäter hat er allerdings schlechte Karten, denn das neue Gesetz richtet sich genau gegen jene unbelehrbaren Raser, die immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.
Beschlagnahmung auch bei Ersttätern möglich
Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet allerdings um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet – wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet bzw. zugunsten der Staatskasse versteigert.

Vierspurig ist der Hernalser Gürtel in der Wiener Josefstadt: Hier ging der 28-jährige Raser den Beamten mit 114 km/h ins Netz.
Bild: F. Hackbarth
Der Fall in Österreichs Hauptstadt ist allerdings nicht der einzige, auch in anderen Bundesländern der Alpenrepublik kommt es durch das neue Gesetz zu Konfiszierungen: zweimal in Tirol und einmal in Kärnten, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtet. Für Raser, die an ihren Autos hängen, ist unser Nachbarland ab sofort also kein gutes Pflaster mehr.
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